Keine Personenkontrollen in Zügen wegen Verdachts auf illegale Einreise erlaubt

(www.conservo.wordpress.com)

gse abzeichenEs wird immer verrückter in unserem Land. Nun hat ein Richterspruch aus Stuttgart neue nationale Unsicherheit geschürt. Wenn die Bundespolizei nicht einmal kontrollieren darf, ob jemand illegal reist, gibt der Staat sein Überwachungsmonopol auf – und öffnet alle Schleusen.

Ein Staat ohne Grenzen ist de facto ein aufgelöster Staat

Die Schleusen für Kriminalität, organisiertes Verbrechen und illegale Einreise in unser Land werden immer weiter geöffnet. Merkel schafft Deutschland ab. Innerhalb weniger Monate hat diese Kanzlerin Deutschland an den Rand des Zusammenbruchs gebracht. Wer hätte je daran denken können, daß Polizeibeamte wegen der Kontrolle eines Afghanen in einem ICE verurteilt würden. Dieser Staat soll sich nicht mehr verteidigen dürfen. Ein Staat ohne Grenzen ist de facto ein aufgelöster Staat. Die OECD-Beschlüsse von 1961 stehen kurz vor ihrer Erfüllung.

“Das ist eine völlig illusorische Botschaft”

Es könne nicht sein, daß Deutschland auf Dauer das Signal aussendet: Unsere Grenzen sind offen – das sei eine “völlig illusorische Botschaft”, sagte Julian Nida-Rümelin, Professor für Philosophie und politische Theorie, im DLF (25.10.2015). Wenn die Bundeskanzlerin entscheide, die Grenzen zu öffnen, könne sie nicht erwarten, dass die Folgen durch Solidarität von anderen EU-Ländern gemildert würden.

Und dann wird Nida-Rümelin noch deutlicher: Zum Thema offene Grenzen sagte der ehemalige Kulturstaatssekretär Julian Nida-Rümelin außerdem, es habe schon immer den Einwand gegeben, daß sich durch offene Grenzen die Ordnung der einzelnen Nationalstaaten auflösen würde – und zum Beispiel spezifische nationalstaatliche Sozialleistungen nicht mehr aufrechterhalten werden könnten. Es gehe bei der Diskussion nicht so sehr um liberal und nicht liberal, rechts und links – sondern um Intelligenz und Unintelligenz, sagte Nida-Rümelin.

Widerspruch zwischen Worten und Taten

Zudem sei die Werteorientierung der Politiker nicht mehr klar zu erkennen, so Nida-Rümelin. Das führe bei vielen Menschen zu Unbehagen. Die Kanzlerin würde einerseits zurecht sagen, daß man helfen müsse. Andererseits werde aber mit der Türkei vereinbart, die Grenzen zu schließen, damit nicht noch mehr Flüchtlinge nach Europa kämen. Die Haltung der Kanzlerin widerspreche außerdem dem jahrzehntelangen Kurs der Union, die ein Einwanderungsgesetz blockiert hatte. “Da passen die Dinge nicht zusammen – und damit macht sich die Politik unglaubwürdig”, sagte Nida-Rümelin.

Es ist, als ob manche Richter nicht lesen und verstehen können. „Offene Gesellschaft“ heißt doch nicht, daß hier jeder reinlaufen kann, der will, und heißt auch nicht, daß das nicht kontrolliert werden dürfte. Wer sonst als der Staat – hier in Person der Bundespolizei – soll denn die öffentliche Ordnung gewährleisten? Ein verrücktes Urteil! Aber lesen Sie selbst:

 Gericht bestätigt: Grenzkontrollen illegal!

Die Bundespolizei, auch bekannt unter ihrem alten Namen „Bundesgrenzschutz“, darf in Deutschland keine Personenkontrollen mit Verdacht auf illegale Einreise mehr durchführen. Geklagt hatte ein 30 Jahre alter Afghane mit deutschem Paß. Dieser war als Mitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) 2013 in einem ICE zwischen Baden-Baden und Offenburg von der Bundespolizei kontrolliert worden. Der „deutsche“ Afghane sah sich diskriminiert und bekam jetzt vom VG in Stuttgart „Recht“. Allerdings mit einer Begründung, die selbst er wahrscheinlich nicht für möglich gehalten hätte.

Er fühlte sich aufgrund seines ausländischen Aussehens diskriminiert und machte einen „Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz“ geltend. Er war kontrolliert worden, die übrigen sieben Fahrgäste in seinem Abteil nicht. Der Kläger wollte eigentlich gegen das „Racial Profiling“ vorgehen. In diesen Fällen wird Polizisten unterstellt, daß diese Personen ausschließlich aufgrund ihrer ethnischen Merkmale einer Kontrolle unterziehen. Daß es tatsächlich effektiver ist, einen Menschen mit „südländischem“ Aussehen zu kontrollieren, statt einen mit mittel- oder nordeuropäischem Hautkolorit, dürfte für jeden nachvollziehbar sein, wenn die Suche nach illegalen Einwanderern erfolgreich sein soll. Darauf gingen die Richter jedoch nicht ein. Die Frage, ob er wegen seiner Hautfarbe kontrolliert worden sei, blieb von dem Gericht unbeantwortet. Mit der Begründung des Urteils fällte das Gericht allerdings eine viel grundsätzlichere und weitreichendere Entscheidung, als vom Kläger ursprünglich beabsichtigt war.

Kontrollen ja – aber nicht zum Schutz der Deutschen Außengrenzen

Obwohl das Bundespolizeigesetz §23 den Beamten Kontrollen im Grenzbereich zugesteht, wurden sie schuldig gesprochen. Begründet wurde dies mit Europäischem Recht. Dieses besagt, so die Richter, daß es nicht mit EU-Recht im Einklang steht. Konkret heißt das: Die Bundespolizei darf seit 2006 im Grenzgebiet zu einem Schengen-Staat nicht mehr Personen auf illegale Einreise kontrollieren. Genauso irre geht die Begründung der Richter weiter. Die Bundespolizisten dürfen nur dann (ausschließlich) stichprobenartig kontrollieren, wenn ihre Kontrolle keine Grenzkontrolle zum Ziel hat. Es sind nach Europäischem Recht nur dann Kontrollen möglich, wenn sie beispielsweise der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität dienen. Der Richter forderte, daß deutsches Recht, in diesem Fall das Bundespolizeigesetz, zügig dem Europäischen Recht angeglichen werden müsse.

Ob die Bundespolizei vor den Verwaltungsgerichtshof zieht, ist noch unklar, eine Berufungsverhandlung ist möglich. Sollte das Urteil Bestand haben, dann steht fest, daß neben der Legislative (Merkel: „Alle sind willkommen!“) auch die Judikative alle Grenzen öffnen will, indem sie die Exekutive (in diesem Fall Bundespolizei) dazu zwingt, die deutschen Außengrenzen aufzugeben, um Deutschland mit komme was wolle fluten zu lassen.

Eins ist sicher: Im „Namen des Volkes“ ist dieses Urteil nicht gesprochen worden. Die Antwort des Deutschen Volkes und damit jedes Einzelnen kann darauf nur lauten: WIDERSTAND! Sonst wird aus Deutsch-Land ein Jedermanns-Land.

(Quellen: Deutschlandfunk und http://www.pi-news.net/2015/10/gericht-bestaetigt-grenzkontrollen-illegal/)

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26.10.2015

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