“Soldaten im Dienst entwaffnen!” – Ist schon Karneval, oder ist das Ernst?

(www.conservo.wordpress.com)

Von Peter Helmes

Satire aus, Wirklichkeit rein!pfefferspray

Es gibt, besonders zur Karnevalszeit, Dinge, die man prima vista für einen Faschingsscherz halten muß, weil sie zwar sein könnten, aber unmöglich so sein werden. Gerade als Karnevalist habe ich mir deshalb das folgende Schriftstück rauf und runter und mehrmals angeschaut.

Meine älteren Leser wissen über meine noch immer guten Kontakte zur Bonner Hardthöhe (Bundesverteidigungsministerium) bescheid. Von dort wurde mir das Papier zugesteckt. Gleich vorweg: Diejenigen, die das geschrieben haben, meinen es ernst. Aber es ist ein bitterer Ernst, nein, unter dem Licht der Silvesterereignisse stellt sich blankes Entsetzen ein. Es ist ein Lesestoff, der mir fast das Wiedersehen mit dem letzten Abendessen bescherte.

Silvester ebenso wie bei diversen „autonomen“, also linksradikalen, Demonstrationen erleben und erlebten wir immer wieder grausame Übergriffe auf Andersdenkende, meistens „Rechte“, sowie auf die Ordnungskräfte aus Polizei und Bundeswehr. Bei vielen Protestveranstaltungen der letzten Monate waren auch mehr und mehr „Neuankömmlinge“ zu erkennen – das Wort ist falsch gewählt; denn erkennungsdienstlich ist der Erkenntnisgewinn oftmals dürftig.

Die Soldaten und Polizisten ihrerseits werden von den Randalierern mit Kot- und Urinbeuteln beworfen, sie werden bespuckt und getreten, sie werden körperlich angegriffen und verbal auf das Schlimmste beschimpft (besonders die Frauen) und zuweilen gar beschossen (hörte ich von einem Soldaten, der an der bayrischen Grenze hilft), ihre Wohnungen werden erkundschaftet und oft die komplette Adresse im Internet veröffentlich usw.

Besondere Behutsamkeit bei Flüchtlingen geboten

Natürlich kann sich ein Polizist oder Soldat wehren, aber bei „Flüchtlingen“ ist ganz besondere Vorsicht geboten, nicht, weil es sich um lauter Sensibelchen handelte, sondern weil man sonst den versammelten Protest aller Gutmenschen und den Tadel seiner Vorgesetzten riskiert. Das gilt erst recht für Soldaten.

Soldaten? Was tun die dabei, mag der Harmlose fragen. Nun, die Bundeswehr setzt Soldaten „bei der Bewältigung der Flüchtlingsprobleme“ ein, sie sind also Helfer (im Dienst). „Soldatinnen und Soldaten unterstützen in diesem Rahmen in Uniform und grundsätzlich unbewaffnet“, heißt es in dem Merkblatt. Und jetzt kommt, was nicht wahr sein darf:

Die Soldaten dürfen sich nicht einmal wehren. Mitführen von Pfefferspray verboten!

„Sie sollen auf die fremden Kulturen achten und diese schätzen lernen.“ Das klingt nach: Wir sollen uns denen anpassen, die nicht uns! Wenn Sie das folgende Merkblatt gelesen haben, werden auch sie fragen, welcher Ungeist diese Soldaten befehligt. Das Ding trägt den harmlosen Titel

Rechtlicher Rahmen für Unterstützungsleistungen der Bundeswehr“

und beinhaltet z. B. folgenden Hinweis: „Das Tragen von Waffen ist nur auf Weisung des Bundesministeriums der Verteidigung gestattet. Das Mitführen sowie der Einsatz von Reizstoffen (z.B. „Pfefferspray“) ist verboten.“

Nach den Ausschreitungen von Köln, Hamburg und vielen anderen Städten ist eine solche Textpassage ein Skandal und eine Zumutung für die militärischen Hilfskräfte! Wer auch immer diesen kruden Text verfaßt und wer auch immer ihn zu verantworten hat, sollte schleunigst seines Amtes enthoben werden.

Dieses Papier ist die Aufkündigung des Rechtsstaates gegenüber unseren (staatlichen) Ordnungskräften. Die Leidtragenden sind sie und die Bürger.

Auszüge aus dem Merkblatt:

(Hervorhebungen von P. H.) „Sie unterstützen die zuständigen Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen bei der Flüchtlingshilfe durch Amtshilfe nach Artikel 35 Absatz 1 Grundgesetz. Amtshilfe darf nur Behörden geleistet werden. Soldatinnen und Soldaten unterstützen in diesem Rahmen in Uniform und grundsätzlich unbewaffnet.

Jedermannrechte: Sie haben das Recht auf Notwehr…

Befugnisse für Soldatinnen und Soldaten

Ihr Einsatz im Rahmen der Amtshilfe erweitert Ihre Befugnisse als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr nicht. Sie dürfen deshalb nicht als Organ der vollziehenden Gewalt unter Androhung oder Anwendung hoheitlichen Zwangs handeln.

Sie dürfen keine Sicherheits- und Ordnungsdienste übernehmen und auch nicht zur Durchsetzung privater Rechte, insbesondere des Hausrechts, herangezogen werden. Sie bewachen keine Flüchtlingseinrichtungen.

Das Tragen von Waffen ist nur auf Weisung des Bundesministeriums der Verteidigung gestattet. Das Mitführen sowie der Einsatz von Reizstoffen (z.B. „Pfefferspray“) ist verboten.

Umgang mit Flüchtlingen und Asylbegehrenden

Viele Flüchtlinge und Asylbegehrende stammen aus anderen Kulturen und Werteordnungen, in denen zum Teil auch andere Menschenbilder vorherrschen. So ist etwa die Gleichberechtigung von Mann und Frau in manchen Herkunftsstaaten keine Selbstverständlichkeit. Viele der zu uns gelangten Menschen sind von Rechtsordnungen, Lebenswirklichkeiten, Traditionen, religiösen und kulturellen Wertvorstellungen geprägt, die uns auch in ihren unterschiedlichen Ausprägungen nur wenig vertraut sind.

Viele der zu uns gelangten Menschen verhalten sich aufgrund ihrer Herkunft und der in ihrer Heimat üblichen Gebräuchen anders, als wir es gewohnt sind oder erwarten.

Viele der zu uns gelangten Menschen haben Schreckliches und Belastendes vor oder auch während ihrer Reise erleben müssen, etwa den Tod von Angehörigen, den Verlust ihres Besitzes und ihrer Existenz, Gewalt, Entbehrungen und persönliche Enttäuschungen.

Zeigen Sie Respekt gegenüber den Hilfe suchenden Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Glauben. Sehen Sie den einzelnen Menschen. Ordnen Sie Menschen nicht in bestimmte Kategorien ein.

Treten Sie Ihren Gesprächspartnern höflich und selbstbewusst entgegen. Dies führt in der Regel dazu, dass Sie dann ebenso behandelt werden, und erleichtert Ihre Auftragserfüllung.

Bleiben Sie jederzeit aufmerksam und professionell. Bei Unklarheiten fragen Sie nach und führen die Klärung von Missverständnissen herbei. Ziehen Sie dabei wenn möglich einen Dolmetscher hinzu. (Anmerkung P. H.: Das „Hinzuziehen“ von Dolmetschern ist im Falle eines Falles, also z. B. mitten in einer Straßenschlacht, absolut weltfremd!)

Tragen Sie durch Ihr Verhalten und Ihr Auftreten dazu bei, dass die mit unserer Kultur nicht vertrauten Menschen die hier geltenden Werte, Regeln und Verfahren kennen, verstehen und schätzen lernen. Sie helfen den Menschen dadurch, sich schneller in der für sie fremden Umgebung zurechtzufinden.

Umgang mit den Medien

Der Umgang mit den Medien ist freiwillig. Ist kein Pressefachpersonal der Bundeswehr vor Ort, ist es oftmals dennoch zweckmäßig, wenigstens einige Aussagen zu treffen – Sie repräsentieren die Bundeswehr! Sprechen Sie ausschließlich zu Ihrem Verantwortungsbereich und Ihrer eigenen Aufgabe…“

Nun, liebe Leser, wenn Sie einen Polizisten oder Soldaten kennen, fragen Sie ihn doch ´mal nach seiner Meinung zu dem Ukas! Sie werden über die Antworten erstaunt sein (sofern er/sie frei reden kann). Ach ja, selbstverständlich ist das Papier vertraulich zu behandeln. Dann paßt es am besten in den Reißwolf.

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26.01.2016

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