„Mein Bauch gehört mir!“ – „Mein Gehirn vor dem Beischlaf auch?“

(www.conservo.wordpress.com)

Von Albert Wunsch

Abtreibung als Grundrecht?Embryo

Die Bestrebungen der polnischen Regierung, eine Verschärfung des Abtreibungsverbotes einführen zu wollen, lösen zurzeit heftige Diskussionen – nicht nur in Polen – aus. Und der wortgewaltige US-Präsidentschafts-Bewerber Donald Trump verkündete, dass Frauen in den USA für Abtreibungen bestraft werden sollten. Etwas später meinte sein Wahlkampfteam, die Ärzte sollten bestraft werden, nicht die Frauen, Trump sei falsch verstanden worden. Grund genug, sich unabhängig von den Bestrebungen in Polen oder den USA mit diesem Thema öffentlich auseinander zu setzen.

So greift auch Dagmar Rosenfeld in ihrer Kolumne ‚Frauensache’ in der Rheinischen Post (RP) vom 6.4.2016 das Thema auf und formuliert: Ein hart erkämpftes Recht der Frauen gerät in Gefahr. Sie konkretisiert ihre Aussage: „Das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper war so etwas wie die Mondlandung der Frauenbewegung. Dieses Recht infrage zu stellen, mag für die Rechtspopulisten nur ein kleiner Schritt sein, für eine gleichberechtigte Gesellschaft aber ist es ein großer Rückschritt.“

Sollte es eine Verschärfung des Lebensschutzes geben?

Nun gibt es sicherlich etliche nachvollziehbare Gründe, eine – wie in Polen oder den USA geplante – Verschärfung des Abtreibungsverbotes zu kritisieren. Und es gibt noch mehr äußerst gewichtige Gründe, „das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper“ nicht anzutasten. Aber die Frage, was ein Abtreibungsverbot bzw. Bestrebungen zu einer drastischen Reduzierung von Tötungen im Mutterleib mit einem „Rückfall in alte Rollenbilder“, einer Beschneidung des „Selbstbestimmungsrechtes von Frauen“ und einer Reduzierung von ‚Gleichberechtigung’ zu tun hat, ist für denkende Leser nicht nachvollziehbar. Schon der Slogan der Frauenbewegung: „Mein Bauch gehört mir“, mit dem in Deutschland vor Jahren die Abschaffung des § 218 gefordert wurde, war so hohl, dass man sich wunderte, wieso er von den sich in die Öffentlichkeit zu katapultieren versuchenden Protagonistinnen so deutlich eingebracht wurde.

Vom Grundsatz her ist einem Aufruf: „Mein Bauch gehört mir“ nur zuzustimmen, wenn damit die Zeitspanne vor dem Beischlaf gemeint ist. Kein Mann sollte sich dem ‚Bauch’ – oder anderen Intimbereichen – einer Frau für einen angepeilten Sexualkontakt nähern, ohne das die ‚Bauchbesitzerin’ dem nicht zustimmt. Lehnt sie diesen nicht ab oder stimmt sie ihm offensiv zu, dann ist damit gleichzeitig das Selbstbestimmungsrecht der Frau, Wochen später alleine über den Abbruch einer Schwangerschaft als Folgen dieses ‚Aktes’ entscheiden zu können, verwirkt. Ging es dabei um einen einvernehmlichen Sexualkontakt, würde ihr für sich reklamiertes Recht auf Selbstbestimmung auch dadurch reduziert, dass der Mann ein 50%tiges Mitspracherecht hätte. Diese Zusammenhänge scheinen die Protagonistinnen von „Mein Bauch gehört mir“ konsequent auszublenden. So scheint in großen Teilen der Frauenbewegung folgender Denkansatz zu existieren: Für eine Abtreibung besitzt eine Frau das alleinige Entscheidungs-Recht, die Kosten dieser persönlichen Entscheidung (für Klinikaufenthalt, Lohnfortzahlung und evtl. später notwendig werden psychotherapeutische Aufarbeitungen) werden ungefragt der Solidargemeinschaft aufgehalst und bei einer nicht vorgenommen Abtreibung wird eine 100%tige Zuständig für die Zahlung von Alimenten beim Kinds-Erzeuger vorausgesetzt.

Mein Bauch gehört mir, – vor oder nach dem Beischlaf?

Es geht hier nicht um eine moralische Beurteilung von Beischlaf-Situationen vor, außerhalb oder innerhalb von auf Ehe oder sonstwie auf Zukunft angelegten Beziehungen, sondern es geht um die Verantwortung der Auswirkungen von eingegangenen Sexualkontakten gegenüber dem Partner bzw. der Partnerin und um die Verantwortung, ob die Entstehung neuen Lebens eingeplant wird oder ausgeschlossen werden soll. Eigentlich müsste es entbehrlich sein, hier noch einmal auf die verschiedenen Methoden oder Wege der Empfängnis-Vermeidung bzw. Empfängnis-Verhütung hinzuweisen.

Dass dennoch einige Verdeutlichen notwendig zu sein scheinen, hängt wohl damit zusammen, das bestimmte politische Kreise uns kollektiv viel zu lange ins Hirn einzuträufeln versucht haben, das die Abtreibung eine – halt etwas später organisierte – Geburten-Planungs-Methode sei. Wer auf diesen – jede Logik entbehrenden – Denkansatz reinfällt, wird vielleicht morgen auch andere Menschen, von denen sich jemand im persönlich beanspruchten Freiraum beeinträchtigt sieht, per Tötung ‚entsorgen’ wollen.

„Schwangerschafts-Unterbrechung“ oder Abtreibung?

Wie stark die Diskussionen zur Freigabe der Abtreibung zu kaschieren gesucht wurden, wurde auch durch den von Frauenrechtlerinnen gerne verwendeten Begriff „Schwangerschafts-Unterbrechung“ deutlich, weil sich Abtreibung ja wirklich wie ‚Abort’, ‚weg damit’ oder Abtöten anhört. Aber was ist das für eine Unterbrechung, die mit dem Tod endet? Es dauerte, bis erste Stimmen die Wort-Gaukelei offenkundig werden ließen indem sie mutig fragten, wann denn die Unterbrechung beendet und die Schwangerschaft fortgesetzt würde?

Was die meisten Menschen auch heute noch nicht zu wissen scheinen: Auch nach der Neufassung des § 218 gab bzw. gibt es kein Recht auf Abtreibung, sondern eine Straffreiheit, wenn die gesetzlich geforderten Beratungsdienste aufgesucht wurden und die Entscheidung trotz Beratung und Hilfe im Konfliktfall in Richtung Abtreibung ging. So heißt es im § 218: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.“ Ergänzend dazu wird im § 218 a die Ausnahme der Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs geregelt: „Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn (1) die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen, (2) der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und (3) seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.“

Eine Ethik der Verantwortung ist nicht an eine Religion gebunden

Beim Thema Abtreibung geht es nicht um moralische Appelle, sich an christlichen, jüdischen, muslimischen oder fernöstlichen Religionen orientieren zu sollen, sondern darum, die uns – als Konsequenz unserer Freiheit – auferlegte Verantwortung deutlicher wahr zu nehmen. Dies macht z.B. Hans Jonas in seiner zum Lebenswerk gewordenen „Ethik der Verantwortung“ deutlich und Hans Küng engagiert sich seit Jahren mit vielen Gleichgesinnten – auch jenseits christlicher Wertvorstellen – um eine ‚Welt-Ethos-Basis’. Je intensiver Handlungen des Einzelnen das Leben anderer sowie den Umgang mit der uns zur Verfügung gestellten Schöpfung betreffen, desto umfangreicher sind allgemeinverbindliche ethische Standards zu berücksichtigen. Auch wenn viele Zeitgeist-Menschen Sexualkontakte als Spaß sehen, Erotik konsumieren wollen, bei der Abtreibung geht es um Leben oder Tod. Das haben alle Menschen, egal ob mit oder ohne religiöse Basis – zu berücksichtigen. Und wenn sich Egoisten dieser Verantwortung entziehen, hat die Gesellschaft und der staatliche Gesetzesrahmen darauf deutlich zu reagieren. In meinen Hochschulvorlesungen „Einführung in die Ethik“ begreifen dies nicht nur die christlich Orientierten, sondern alle. Dass die Übertragung in den Alltag oft nicht so wie gewollt oder notwendig klappt, wird immer wieder deutlich.

Es gibt kein Recht auf Abtreibung!

Dass sich Institutionen der öffentlich finanzierten Sozialhilfe, die sich nett klingend ‚Pro Familie’ nannten, besonders für Entscheidungen zu Gunsten einer Abtreibung einsetzten, zeitweise dafür sogar die gesetzliche Dreitages-Frist zwischen Erstberatung und Entscheidungs-Umsetzung außer Kraft setzten, ist ein Beleg dafür, dass es keinesfalls um den Schutz des ungeborene Lebens ging. Und dass all dies in einem Land mit einem gewaltigen Geburten-Defizit geschieht, mach die Vorgänge noch brisanter bzw. unfassbarer.

Wer in einer festen Partnerschaft lebt, hat in der Regel das Thema Geburten-Planung zu einer passenden Zeit thematisiert und geklärt. Fehlt diese Basis – vielleicht weil ein sexueller Kontakt ohne Beziehungsperspektive angezielt wird – und trotzdem ein zeugungsfähiger Akt gewollt ist, dann muss halt die Möglichkeit der Entstehung neuen Lebens wenigsten verhütet werden. Auch Paare, welche nur für einen Kurz-Intervall ihre Körper vereinen wollen, haben eine große Verantwortung für ihr Tun: Dass keiner gegen den Willen des Anderen handelt bzw. keine Gewalt zum Einsatz kommt, dass ein Gegenüber nicht durch fehlende Achtsamkeit mit einer Krankheit infiziert wird und dass nicht leichtfertig ungewollt neues Leben entsteht.

Die meisten Abtreibungen werden übrigens nicht in der Folge von Vergewaltigungen oder Kurzzeit-Beziehungen, sondern in ‚ganz normalen auf Dauer angelegten Beziehungen‘ vorgenommen, weil halt ein weiteres Kind nicht mehr vorgesehen war und eine in Verantwortung gelebte Empfängnisregelung ausgeblendet wurde. Diese in Statistiken nachlesbaren Fakten und auch nach Gesprächen mit Schwangerschaft-Konfliktberaterinnen erhalten Infos machen Menschen mit einer durchschnittlichen Empathie einfach sprachlos.

Töten per Abtreibung ist kein Menschrecht

Ja, das hart erkämpfte Selbstbestimmungsrecht der Frauen darf nicht torpediert werden! Ja, alle Menschen – ob winzig-klein oder über-groß, jung oder alt, weniger oder mehr begabt, arm oder reich haben gleichermaßen das Recht, dass ihr Körper – aber auch ihre Seele – in guter Vorsorge und Umsicht geschützt wird. Ja, alle Menschen haben sich für eine Gleichberechtigung von Frauen und Männern immer neu einzusetzen. Und der Staat hat durch klar gefasste Gesetze dafür zu sorgen, dass diese Rechte den Lebensalltag prägen. Aber ein Recht auf Tötung, welches aufgrund einer fahrlässigen oder grob fahrlässigen Ausklammerung der eigenen Verantwortung für die Folgen eines Zeugungsvorgangs für sich zu reklamieren gesucht wird, meist auf Eigennutz basierend, ist ein nicht hinnehmbarer gesellschaftlicher Rückschritt. Die Konsequenz: Ja, auch ein ungeborenes kleines Kind hat ein Lebens-Recht.

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Dr. Albert Wunsch ist Psychologe, Diplom Sozialpädagoge, Diplom Pädagoge, Kunst- und Werklehrer sowie promovierter Erziehungswissenschaftler. Bevor er 2004 eine Lehrtätigkeit an der Katholischen Hochschule NRW in Köln (Bereich Sozialwesen) begann, leitete er ca. 25 Jahre das Katholische Jugendamt in Neuss. Im Jahre 2013 begann er eine hauptamtliche Lehrtätigkeit an der Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) in Essen / Neuss. Außerdem hat er seit vielen Jahren einen Lehrauftrag an der Philosophischen Fakultät der Uni Düsseldorf sowie der CVJM-

Hochschule in Kassel und arbeitet in eigener Praxis als Paar-, Erziehungs-, Lebens- und Konflikt-Berater sowie als Supervisor und Konflikt-Coach (DGSv). Er ist Vater von 2 Söhnen und Großvater von 3 Enkeltöchtern.

Seine Bücher: Die Verwöhnungsfalle (auch in Korea und China erschienen), Abschied von der Spaßpädagogik, Boxenstopp für Paare und: Mit mehr Selbst zum stabilen ICH – Resilienz als Basis der Persönlichkeitsbildung, lösten ein starkes Medienecho aus machten ihn im deutschen Sprachbereich sehr bekannt. Weitere Infos: www.albert-wunsch.de

(Quelle: http://journalistenwatch.com/cms/abtreibung-als-grundrecht/)

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  1. Mai 2016
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