“Darf” man als Christ die AfD wählen? – Ein Plädoyer für mehr Objektivität, Gerechtigkeit und Offenheit

Dr. theol. Udo Hildenbrand*

Als katholischer Christ, der schon immer die C-Partei gewählt hat, ärgere ich mich seit einiger Zeit über die einseitigen parteipolitischen Stellungnahmen einiger Mitglieder der kirchlichen Hierarchie und verschiedener kirchlicher Organisationen wie etwa des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken und des katholischen Hilfswerkes MISEREOR.

In den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik war die offene Parteinahme des Klerus für die C-Parteien auch in Form von „Hirtenbriefen“ durchaus üblich. SPD-Bundeskanzler Helmut Schmidt wetterte 1980 gegen die (bischöflichen) CDU-Helfer in der „Soutane“. Auch von „geistlicher Nötigung“ war die Rede. Bis vor Kurzem schien diese einseitige Parteinahme zumindest katholischerseits längst graue Vergangenheit zu sein. Von wegen! Jetzt hat man auch im katholischen Raum erneut wieder unverblümt mit dieser inakzeptablen Unsitte des einseitigen parteipolitischen Einmischens begonnen.

“Deutschen Christen 2.0” oder: Kirchen als politische Akteure

Sie richten sich diesmal gegen die AfD, also gegen eine Partei, die von Millionen Staatsbürgern demokratisch in den Bundestag, in die Landesparlamente und Stadträte gewählt worden ist. In dieser Partei, die sich selbst als liberal und konservativ bezeichnet, haben offensichtlich auch viele katholische ehemalige CDU-Wähler aus Enttäuschung über ihre frühere (durch Angela Merkel nach links verschobene Partei) eine neue politische Heimat gefunden.

Jetzt erleben sie, dass die Partei Konrad Adenauers, Ludwig Erhards und Helmut Kohls darüber diskutiert, in Ostdeutschland mit einer Partei zu koalieren, die aus der atheistisch-kommunistischen SED hervorgegangen ist, auch darüber, mit einer weiteren Partei im Bund künftig ein Bündnis einzugehen, die fast ebenso links (in weiten Teilen antikirchlich) ist und von christlich geprägten Werten offensichtlich ebenfalls nicht besonders viel hält: die Partei Bündnis90/Die Grünen.

So stellt der kürzlich aus der CDU ausgetretene Bundestagsabgeordnete Albert H. Weiler fest: „Der Tenor ist mittlerweile, dass man lieber mit den Grünen eine sozialistische Hochzeit eingeht, als mit den Konservativen auch nur einmal zu reden.“ Als treuer CDU-Wähler muss ich also damit rechnen, dass ich bei der nächsten Bundestagswahl den GRÜNEN durch die CDU erneut zur Macht verhelfe.

Wie bizarr ist es auch, wenn CDU-Leute wie Daniel Günther und Julia Klöckner an Demonstrationen „gegen rechts“ teilnehmen und damit gegen die eigene Partei demonstrieren. Wann wird das linke Parteienspektrum, das sich derzeit überraschenderweise trügerisch als „neue Mitte“ betrachtet, auch die CDU den „Rechtsextremen“ zuordnen?

Jedenfalls kann ich bei der kritischen Durchsicht des AFD-Grundsatzprogrammes beim besten Willen keinen antidemokratischen Duktus erkennen, keine gegen unsere Verfassung gerichtete Zielsetzung. Über bestimmte Einschätzungen (z. B. über Russland oder die Erneuerung der Europäischen Union) kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein und streiten; antidemokratisch sind sie jedoch nicht.

Dass Einzelpositionen von AfD-Mitgliedern durchaus mehr als fraglich sein können, schließe ich keineswegs aus. Sie sind wohl in jeder Partei anzutreffen. Die jeweilige Partei als Ganze dafür verantwortlich zu machen, ist jedoch nicht legitim.

Gesetzwidriges, Verfassungswidriges, Antiparlamentarisches – nicht von der AfD

Dagegen ist gesetzwidriges Verhalten im Kontext der seit 2015 offenen Grenzen der jetzigen „Ampel-Koalition“ und der ihr vorausgegangenen Merkel-Regierung vorzuhalten. Bekanntlich hat jüngst das Bundesverfassungsgericht der aktuellen Ampel-Regierung auch noch verfassungswidriges Verhalten im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt 2023 attestiert. Doch diese schwerwiegenden Vorwürfe gegen die Bundesregierung wurden und werden einfach abgebügelt.

Dazu kommt: Über das unglaubwürdige Vergesslichkeitsschweigen des Bundeskanzlers im Zusammenhang mit den illegalen Aktiendeals, den sog. Cum Ex-Geschäften, bei denen die Steuerzahler um ca. 10 Milliarden Euro „bestohlen“ wurden, wird in der Politik und in den Medien immer noch weitgehend der Mantel des Schweigens gelegt.

Und wie steht es bei den vier Parlamentsparteien, die der AfD seit Jahren gegen alle demokratischen Spielregeln den ihr zustehenden Posten des Bundestagsvizepräsidenten verweigern, gleichzeitig jedoch der fraktionslos gewordenen Abgeordneten der Partei der LINKEN deren frühere Position als Bundestagsvizepräsidentin einfach belassen, obwohl diese Partei keinen Fraktionsstatus mehr hat und somit auch kein Recht mehr auf diesen Posten? Man fragt sich in diesem Zusammenhang weiter: Haben außer der ebenfalls demokratisch gewählte AfD-Fraktion alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen das Recht auf diese einflussreiche Position?

Abzuwarten bleibt, wie künftig die Förderung parteinahen Stiftungen gehandhabt wird. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen für deren Förderung so festgelegt werden sollen, dass die der AfD nahestehende Stiftung vorerst unberücksichtigt bleibt. Die bisherige Praxis hat das Bundesverfassungsgericht ja im Urteil vom 22. Februar 2023 als nicht verfassungskonform bezeichnet.

Selbst wenn man kein Wähler der AfD ist: Alle hier genannten Vorgänge müssten für alle demokratisch gesinnten Menschen Anlass zu Widerspruch und Protest sein. Denn sie untergraben wichtige demokratische Rechts- und Umgangsformen.

Wo bleiben die staatskritischen Stimmen der Kirchen?

In diesem Kontext ist vor allem auch zu fragen: Wo waren, wo sind die kritisch-mahnenden Stimmen aus dem kirchlichen Raum? Wo waren und sind sie insbesondere auch dann, wenn es um politische Entscheidungen in den existentiellen Fragen von Ehe und Familie und um den Schutz des Lebens in den unterschiedlichen Formen ging und geht? Wo bleibt der kirchliche Protest gegen den Gesetzentwurf der Ampel Regierung, nach dem „Gehsteig-Belästigung“ (durch Lebensschützer) unter Strafe gestellt werden soll – ein Angriff auf die Meinungs-, Versammlungs-, und Religionsfreiheit? Diese und ähnlich kritische Fragen stellen wohl nicht wenige Christen der verschiedenen Konfessionen an die Leitung ihrer Gemeinschaft, auch in direkten vorwurfsvollen und enttäuschten Anfragen.    

Hass und Hetze in Reinform – nicht von der AfD

Bezüglich „Hass und Hetze“ zwei aktuelle Beispiele aus einer ganz anderen Ecke:

1. Die FDP-Spitzenkandidatin zur Europawahl 2024, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, forderte jüngst bei einem Neujahrsempfang ihrer Partei auf, laut gegen die AfD die Stimme zu erheben. Dabei erhob sie selbst laut, dazu auch noch ordinär und menschenverachtend ihre Stimme: „Je größer der Haufen Sch …, umso mehr Fliegen sitzen drauf“. Ein Beleg für die fehlende gute Kinderstube dieser Politikerin?

Nein! Menschen als einen „Haufen Sch …“ sowie als „Fliegen“ zu beschimpfen und zu erniedrigen, ist natürlich kein Hass und keine Hetze! Warum? Hass und Hetze kann doch nur von einer bestimmten Seite kommen, von der AfD!

2. Bundespräsident Walter Steinmeier (SPD), der sich schon mehrfach bewundernd über Karl Marx geäußert hat, machte vor einigen Jahren Werbung für die linksextreme Punkband „Feine Sahne Fischfilet“. 2019 und 2020 gratulierte er dem iranischen „Revolutionsführer“ Ajatollah Ali Khameni und dem Mullah-Regimeauch im Namen meiner Landsleute zum 40. Jahrestag der iranischen Revolution. Khameni bezeichnet den Holocaust als ein Märchen und verweist ständig auf die Mission der Islamischen Republik,„Israel von der Landkarte zu radieren“. Diese präsidiale Gratulation löste heftigen Protest aus.

Unlängst griff Steinmeier auf die schon zuvor von anderer Seite auf die AfD bezogene Rattenfänger-Rhetorik zurück mit der Aussage: „Wir lassen uns dieses Land nicht von extremen Rattenfängern kaputtmachen!“. Beim Kaputtmachen unseres Landes dachte er selbstverständlich nicht an die SPD-geführte Ampelregierung.

Zumindest indirekt bezeichnete er jedoch mit dieser Metapher die Wähler der AfD als Ratten und die Politiker der AfD als Rattenfänger. Die Zielrichtung seines Zitates ist jedenfalls eindeutig. Damit hat sich der oberste Repräsentant unseres Staates nicht nur menschenverachtend geäußert, sondern zugleich auch noch ein antisemitisches Motiv neu aufgelegt, das von den Nationalsozialisten verwendet wurde.

Wie heißt es doch in jenem bekannten Nazi-Propagandafilm „Der ewige Jude“,

in dem die deutsche Öffentlichkeit auf die geplante „Endlösung der Judenfrage“ eingestimmt werden sollte:

„Wo Ratten auch auftauchen, tragen sie Vernichtung ins Land, zerstören sie menschliche Güter und Nahrungsmittel. […] Sie sind hinterlistig, feige und grausam und treten meist in großen Scharen auf. Sie stellen unter den Tieren das Element der heimtückischen, unterirdischen Zerstörung dar – nicht anders als die Juden unter den Menschen.“

Welcher Sturm der Entrüstung wäre wohl durch den deutschen Blätterwald gefegt, hätten nicht zwei „höhergestellte“ Personen, ein FDP-Frau und ein SPD-Mann, diese bösartigen Metaphern von den Ratten bzw. vom „Haufen Sch. …“ und den Fliegen – die Reinform von Hass und Hetze – in die Welt gesetzt, sondern ein Mitglied der AfD? Faktisch reagierte die mediale Welt auf diese miesen Äußerungen jedoch größtenteils mit einem vielsagenden Schweigen.

Auch hier wieder die permanente Doppelzüngigkeit. Es kommt offensichtlich immer darauf an, wer hetzt und wer hasst! Bei den einen ist es Hass und Hetze, bei den anderen ist kräftiger Beifall angesagt.

Offene Solidarität und Sympathie der Linksparteien mit der Antifa

Als in Amerika im Jahre 2020 aufgrund der Proteste von Linksradikalen die sogenannte Antifa verboten werden sollte, hatte die SPD-Vorsitzende Esken auf diesen Vorgang in Verbindung mit ihrem Alter in einem Tweet Bezug genommen: „58 und Antifa. Selbstverständlich“.

Bestätigend folgte daraufhin eine zweite Twitter-Botschaft, diesmal vom SPD-Vorstand mit Bezug auf das Alter der Partei: „157 und Antifa. Selbstverständlich.” 46 linksradikalen Antifa-Gruppen werden vom Verfassungsschutz als extremistisch oder gewalttätig eingestuft und beobachtet.

Die Bundestagsabgeordnete der GRÜNEN, Renate Künast, forderte im gleichen Jahr eine dauerhafte staatliche Finanzierung für deutsche Antifa-Gruppen. Wörtlich:

Ich bin es leid, wie wir seit Jahren darum kämpfen, dass NGOs (Nichtregierungsorganisationen) und Antifa Gruppen, die sich engagieren, um ihr Geld ringen und nur von Jahr zu Jahr Arbeitsverträge abschließen können. Sie müssen eine verlässliche Finanzierung haben.

Linksradikale Schlägertruppen sind staatsfinanziert. Unfassbar!

In diesem Kontext ist auch zu erinnern an die Szene im Jahre 2019, als die Bundestagsabgeordnete Renner von der Partei DIE LINKE im Deutschen Bundestag ihre Sympathie mit den Linksradikalen bekundete. Für das Tragen eines Antifa-Stickers an ihrem Jacket-Revers erntete sie vom Bundestagsvizepräsidenten Kubicki einen Ordnungsruf mit der Begründung: Das Antifa-Logo störe die Würde des Hauses, da sie Polizisten angreife, wobei „nicht jeder Antifaschist“ auch Demokrat sei.

Wie wahr ist übrigens die Feststellung in der WELT AM SONNTAG vom 10. 2. 2024:

Gegen Linksradikalismus und Islamismus demonstriert fast niemand. Gegen Antisemitismus demonstrieren relativ Wenige. Gegen eine Demokratie mit dem seit Jahrhunderten üblichen Meinungsspektrum demonstrieren viele.

Das ominöse „Geheimtreffen“ bei Potsdam – ein Relotius-Ereignis 2.0?

Teilnehmer/innen an diesem privaten Treffen, „das die Republik wie ein Erdbeben der Stärke 8,8 durchgerüttelt hat“ (Henryk M. Broder), waren u.a. vier Mitglieder der CDU und drei der AfD. Doch eigenartigerweise steht seitdem nur die AfD im Schussfeld. Aus dem privaten „Rechtsextremisten-Treffen“ (verbotenerweise vom offensichtlich staatlich mitfinanzierten Investigativ-Organ CORREKTIV beobachtet) wurde im Bewusstsein der Öffentlichkeit schnell eine AfD-Veranstaltung. Sie fand im November 2023 statt und wurde merkwürdigerweise erst im Januar 2024 publik gemacht. Man spricht wohl mit Recht von einer „Inszenierung“.

Ein CORRECTIV- Mitarbeiter gestand erst kürzlich: „Ich erfinde Geschichten“- exakt wie der ehemalige SPIEGEL-Redakteur Claas Relotius. Mit seinen komplett erfundenen Stories hatte Relotius im Dezember 2018 einen Medienskandal ausgelöst. Seitdem ist er von der Bildfläche verschwunden.

Neben verschiedenen anderen Themen wurde bei diesem Treffen nahe Potsdam auch über die Notwendigkeit der „Remigration“ gesprochen – ein Begriff, der in der Migrationsdebatte fast genauso geläufig ist wie der Begriff Migration. Wurde nicht der Bundeskanzler auf der SPIEGEL-Titelseite vom 21.10.2023 mit dem Satz zitiert, der eine viel repressivere Bedeutung hat als der Remigrations-Begriff: „Wir müssen endlich im großen Stil abschieben“? Auch hier gilt offensichtlich die fragwürdige Devise: „Es kommt immer darauf an, wer es sagt“.

Dieses angebliche „Geheimtreffen“, an dem ein „Geheimplan gegen Deutschland“ mit „Deportationsfantasien“ ausgehegt worden sein soll, wurde u. a. auch von Bundesinnenministerin Faeser sowie von Teilen der Medien mit dem Begriff „Wannseekonferenz 2.0“ vergleichend in Verbindung gebracht mit der nationalsozialistischen Wannseekonferenz am 20.01.1942.

Auf dieser in die Geschichte unrühmlich eingegangene Wannseekonferenz ist die Organisation und Planung des Holocausts, des beispiellosen Menschheitsverbrechens am jüdischen Volk (sechs Millionen fielen der „Endlösung“ zum Opfer) beschlossen worden. Für die Nationalsozialisten waren die Juden der Staatsfeind Nr. 1, dessen vollständige Auslöschung als Notwendigkeit betrachtet wurde.

Eine mehr als haarsträubende Gleichsetzung, die das ungeheure Verbrechen der Nationalsozialisten geschichtsvergessen relativiert und banalisiert, einzig, um daraus parteipolitische Erfolge und Antipathien gegen die AfD zu erzeugen. Der Vergleich dieser beiden „Konferenzen“ dürfte dem strafrechtlich relevanten Leugnen des Holocausts ziemlich nahekommen.

Karneval 2024 meets Karneval 1934 – staatstreu wie nie zuvor

Dieser Tage drehten auch einige Beifall heischende „Meenzer Narren“ bei „Mainz wie es singt und lacht“ an der Erzählschraube dieser neu erfundenen, gegen die AfD gerichteten „Wannsee-Geschichte“– unbeeindruckt von den vorliegenden Fakten. Und das närrische Saalpublikum klatschte erwartungsgemäß fröhlich lachend kräftigen Beifall zu diesen närrisch-gefakten „Correctiv-Beiträgen“.

Jedenfalls ist zu erwarten, dass in absehbarer Zeit das mit der berüchtigten Wannsee-Konferenz in Verbindung gebrachte angebliche „Geheimtreffen der Rechtsextremen“, die „Wannseekonferenz 2.0“ in die Zeitgeschichte eingehen wird als so etwas wie der „Relotius-Skandal 2.0 in Potenz“.

Ein tendenziöser ökumenischer Fachwettbewerb

„Darf ein Christ die AfD wählen?“ Eine provokante Frage, die gleich mit dem ersten Wörtchen „darf“ Untertanengeist atmet. Wer kann mir vorschreiben, wen und was ich wählen soll bzw. darf? Die zitierte Frage wurde 2019 im Rahmen eines ökumenischen Facharbeitswettbewerbs von einer Schülerin an einem Gymnasium in Münster in einer Facharbeit im Fach “Katholische Religionslehre” beantwortet. Hier der vorliegende Bericht dazu:

In ihrem Aufsatz hatte sich diese Schülerin „mit dem Grundsatzprogramm und dem realpolitischen Auftreten der AfD vor dem Hintergrund einer biblisch-christlichen Ethik“ in parteipolitischer Einseitigkeit auseinandergesetzt und – trotzdem oder gerade deswegen? – den ersten Platz des ökumenischen Facharbeitswettbewerbs belegt. Über dieser „Facharbeit“ müsste in dicken Lettern stehen: „Wegen parteipolitischer Einseitigkeit ungenügend“.

Mit dem Vorwurf von Hass und Hetze wird von der „Siegerin“ des Wettbewerbes kräftig gegen die AfD gewettert: „Die ersten Worte, wenn ich an die AfD denke, sind Hass, Hetzerei und Rechtsextremismus. Die ersten Worte, wenn ich an das Christentum denke, sind Friede, Liebe und Freiheit. Ein ziemlich starker Kontrast.“

Weiter beackert die Schülerin die Themen „Natürliche Umwelt“ sowie „Migration und Asyl“. Vom Linksextremismus, von der seitens der SPD gedeckten Antifa, die „reihenweise Autos abfackelt, Wohnungen entglast, Straßen verbarrikadiert und Polizeistationen verwüstet hatte“ (Hendryk M. Broder), sowie vom Islamismus ist in diesem Aufsatz nach den mir vorliegenden Informationen natürlich nirgendwo die Rede.

Meine Beschäftigung mit diesen Problemfeldern, insbesondere mit Migration und Asyl, haben mich als Theologen jedenfalls zu einem anderen Ergebnis geführt. Vor allem aber: Wer nicht ausdrücklich alle Formen von Extremismus benennt und gegen sie argumentativ Stellung bezieht, macht sich mit seinen Äußerungen völlig unglaubwürdig. Mit christlicher Ethik hat das jedenfalls nichts zu tun.

Bitte um die Beantwortung einer Frage

Der letzte Abschnitt dieser Ausführungen ist Anlass für die freundliche Bitte, im Kommentarbereich eine der nachfolgenden Fragen ggf. auch anonym zu beantworten. Darin wird um eine oder um mehrere sachlich fundierte Begründung(en) gebeten, warum man als Christ die AfD wählen bzw. nicht wählen kann. Auch „höherrangige“ kirchliche Vertreter sind zum begründeten dezidierten Argumentieren herzlich eingeladen.

Ich kann als Christ die AfD wählen, weil 1. …2. … 3. …

Ich kann als Christ unter keinen Umständen die AfD wählen, weil 1. …. 2. … 3. …

Vielen Dank und freundlichen Gruß,  und dazu doch noch folgender Hinweis auf die als Frage gestellte  Überschrift meines vorliegenden Berichtes, aus dem sich bereits meine persönliche Antwort erschließt: Mit meinem derzeitigen Wissen, meinen Informationen, Beobachtungen und Einstellungen könnte ich als bewusster Christ und CDU-Wähler grundsätzlich auch die liberal-konservative AfD zumindest solange wählen, bis ich wirklich faktenbezogene, keine pauschalisierende Argumente  zur Hand hätte, die mich von der Unwählbarkeit dieser Partei aufgrund meines christlichen Glaubens überzeugen würden.

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*) der Autor ist katholischer Theologe (Priester) und Publizist (u.a. bei conservo).

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Titelbild, Artikelüberschrift, Zwischenüberschriften (teilweise) und YouTube-Link von der conservo-Redaktion

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