PID (Präimplantationsdiagnostik): Weg zur Euthanasie

NEIN zur Selektion „guter“ und „schlechter“ Embryonen

Der  5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat in der letzten Woche eine sehr umstrittene Entscheidung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) getroffen. Nach Meinung des BGH verstößt die Anwendung der PID nicht gegen das Embryonenschutzgesetz. Dieses Urteil mag zwar bestimmten Ärzten und Betroffenen Rechtssicherheit geben, aus christlicher und konservativer Sicht ist es jedoch höchst bedenklich und abzulehnen.

Mit seinem Urteil verbiegt der BGH den Geist des Embryonenschutzgesetzes, wenn er zum Ergebnis kommt, daß die PID nicht gegen den Wortlaut und auch nicht gegen den Geist dieses Gesetzes verstoße. Das Embryonenschutzgesetz wollte ganz eindeutig eine Entwicklung verhindern, die die Selektion „guter“ und damit die (zwangsläufige) Vernichtung „schlechter“ Embryonen ermöglicht. Die Methode der PID erlaubt es nämlich, bestimmte Formen des Lebens (beim Embryo) erst gar nicht entstehen zu lassen. Das ist aber eine gefährliche Nähe zur Euthanasie, da die PID somit die Abwägung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben ermöglicht. Mit dem christlichen Menschenbild ist dies absolut unvereinbar.

Jeder Mensch besitzt von Beginn an eine unantastbare, unveräußerliche personale Würde. Kein Mensch darf nach unserem Wertekanon alles tun, wozu er technisch in der Lage wäre. Gerade in Fragen der Ethik ergibt sich für den werteorientierten Menschen eine besondere Verpflichtung. Bei der Präimplantationsdiagnostik werden die Grenzen ethischen Handelns aber überstrapaziert, wenn nicht überwunden. Für konservative und christlich denkende Menschen hat der Schutz des Lebens – auch und gerade des ungeborenen – eine besondere Priorität. Das aktuelle Urteil des BGH läuft dieser Schutzintervention zuwider. Deshalb darf es nicht zur Richtschnur medizinischen Handelns werden. Letztlich wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen.

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Conservo-Redaktion