Extremismusklausel: das Aufheulen getroffener Hunde

Bundesfamilienministerin Schröder hat voll ins Schwarze getroffen. Sie fordert von allen Zuwendungsempfängern, die Geld aus dem sog. Extremismus-Bekämpfungstopf erhalten, ein klares Bekenntnis zum Grundgesetz und damit zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Nun heulen die linksgestrickten Verbände, Vereine und Grüppchen laut auf, die unter dem Deckmantel des „Kampfes gegen rechts“ in Wirklichkeit linke bis linksextremistische Indoktrinierung und Agitation betreiben. Schlimmer noch, sie solidarisieren sich – neben den obligaten Grünen und Vertretern der Linkspartei – mit solchen Akteuren („linksautonome Gruppen“), die immer wieder Gewalt gegen Polizisten üben und Land- bzw. Hausfriedensbruch begehen. Deshalb ist der Forderung der Familienministerin nur zuzustimmen. Um es klarzustellen: Es gibt keine „gute“ linksmotivierte Gewalt – wie diese Gruppen dies gerne vorgaukeln, während selbstredend die Gewalt auf der „rechten“ Seite des Teufels sei. Gewalt ist Gewalt, egal von welcher Seite. „Gegen rechts“ sind sich alle einig. Linksextremismus wird verniedlicht. Diesen Gutmenschen sei entgegnet: Wer mit linksautonomen Gruppen zusammenarbeitet, weiß, mit wem er es zu tun hat. Er darf nicht erwarten, dafür auch noch Zuschüsse ausgerechnet des von ihm bekämpften Staates zu bekommen. Über eine stärkere Kontrolle ihrer Aktivitäten brauchen nur die sich zu beklagen, die etwas zu verbergen haben.

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