Vom Pflegenotstand zum Gesellschaftsnotstand

Versagen der Merkel-Regierung im „Jahr der Pflege“ Im Jahr 2030 wird es in Deutschland etwa eine Million mehr Pflegebedürftige geben – fünfzig Prozent mehr als heute. Ob sie in Heimen leben oder zuhause – sie brauchen eine tägliche Hilfe. Und die kostet Geld. Wer soll das bezahlen? Diese nüchterne Anfangsbemerkung klingt hart; denn es geht hier um Menschen, die ein Recht auf einen würdigen Lebensabend haben. Die Frage ist, ob und wie sich unsere Gesellschaft dieser Aufgabe stellt und wie sie darauf vorbereitet ist. Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst rapide – von rund 2,1 Millionen im Jahre 2007 auf 3,4 Millionen 2003. Bis zum Jahre 2050, also in nicht einmal 40 Jahren, wird sie sich mehr als verdoppeln – auf rd. 4,5 Millionen. Die Tendenz ist in den mitteleuropäischen Industriestaaten überall gleich: Sinkende Bevölkerungszahl mit steigendem Altersanteil. Was so sachlich klingt, ist aber alarmierend angesichts der Befindlichkeit der Gesellschaft: Einer sinkenden sozialen Bindung steht ein steigendes soziales Anspruchsdenken – meist an den Staat  – gegenüber.

 Wachsende Probleme der Versorgung

Die Familiensituation hat sich gegenüber den früheren Jahren und Jahrhunderten, als noch der Familienverband die Altgewordenen versorgte, drastisch geändert. Zwar werden die Senioren noch immer häufig zu Hause gepflegt, aber mit abnehmender Tendenz – und zusätzlichem Finanzierungsbedarf durch die Pflegeversicherung bzw. staatliche Unterstützung. Die Menschen, die heute pflegebedürftig werden, haben weniger Kinder. Die Schere zwischen versorgungsbedürftigen Senioren und versorgungsfähigen Jungen öffnet sich immer mehr. Dies, zusammen mit der rückläufigen Bevölkerungszahl, stellt die Gesellschaft, und damit die öffentliche Hand, vor wachsende Probleme. Das Bundesgesundheitsministerium schätzt den Anstieg der Zahl älterer Menschen (ab 60 Jahre und älter) von 2005 bis 2030 auf 8,5 Millionen. Der Anteil dieser Älteren wird dann auf insgesamt 28,5 Millionen Menschen geschätzt (bei einer Gesamtbevölkerung von rd. 74 Millionen; 2050: etwa 69 Millionen). Es ist also abzusehen, daß die Pflegebedürftigkeit und damit auch die Ausgaben für die Pflege drastisch steigen werden, die von immer weniger Menschen geschultert werden müssen.

Häuschen weg – und dann?

Die Kosten der Pflege sind ein großes und zunehmendes Problem. Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten; das ist oft gerade ´mal ein Drittel des Gesamtaufwands. Der ausstehende größere Teil der Pflegekosten muß entweder aus Erspartem – inklusive dem Verkauf des eigenen Häuschens – oder, wenn das nicht ausreicht oder gar nicht erst vorhanden ist, von den Wohnort-Gemeinden (Sozialhilfe) aufgebracht werden. Die rauhe Wirklichkeit: Etwa jeder Dritte hat nicht genug Erspartes oder sonstiges Vermögen, um die Pflege bzw. das Heim zu finanzieren. Das bedeutet, daß den Kommunen in diesem Bereich weiter steigende Ausgaben ins Haus stehen. Es sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt, daß die Gemeinden bei den Kindern (bzw. Eltern) eine Kostenbeteiligung einfordern können. Die Einzelheiten zu schildern, ist hier kein Raum, zumal die Ausnahmen von dieser Regel sehr zahlreich sind. Das Problem wird noch gewaltiger werden, weil abzusehen ist, daß die allgemeine Pflegeversicherung etwa ab 2012 dauerhaft ins Defizit rutschen wird. Die noch vorhandenen Milliardenreserven werden aber voraussichtlich nur bis 2014 reichen. Um die Lücke zu schließen, bleiben nicht viele Möglichkeiten: höhere Steuerfinanzierung – also höhere Haushaltsbelastung und Verschuldung – oder Beitragsanhebung. Theoretisch wäre auch eine kostensenkende Leistungsminderung denk-, aber politisch nicht durchsetzbar. Nach Lage der Dinge wird wohl der Beitrag steigen. Dieser Beitrag liegt heute für Arbeitnehmer mit Kind(ern) bei 1,95 % des Lohns, für Arbeitnehmer ohne Kinder bei 2,2 Prozent. Um die demographische Herausforderung zu bestehen, müßte der Beitrag – steigende Löhne in der Pflegebranche, Leistungsausweitung und Erhöhung der Pflegequalität durch mehr Aus- und Fortbildung eingerechnet – im Laufe der nächsten 20 Jahre auf mindestens vier Prozent ansteigen.

Leistungsausweitung

So eindimensioniert, nur auf Finanzierungsprobleme reduziert, ist die Pflegeproblematik aber nicht. Im Laufe des Bestehens der Pflegeversicherung hat sich immer deutlicher herauskristallisiert, daß das bestehende Leistungsspektrum wichtige Bereiche der Pflege außer Acht läßt. Dies gilt insbesondere für Demenz- oder psychisch Kranke. Sie erfordern einen erheblichen Pflegeaufwand, sind aber in der Pflegeversicherung kaum berücksichtigt. Eine Ausweitung des Pflegebegriffes ist unausweichlich. Der im SGB (Sozialgesetzbuch) festgelegte Pflegebedürftigkeitsbegriff ist viel zu eng und zu sehr „verrichtungsbezogen“. Die Praxis sieht anders aus! Eine ganzheitliche – also eben eine nicht nur „verrichtungsbezogene“, letztlich statische  –  Betrachtung der pflegebedürftigen Person würde den individuellen Pflegebedarf besser berücksichtigen können. Das „organisatorische“ Problem der gegenwärtigen, gesetzlichen Regelung ist vor allem die starre Bestimmung der Pflegestufen. Zudem dient sie auch als Grundlage für die Personalzuweisung, die Vergütungsstruktur und die Qualitätserfordernisse. Demenzkranke z. B. lassen sich aber nicht nach Minutenskalen pflegen. Eine Erweiterung des Pflegebegriffes würde allerdings nach Schätzung der GKV zusätzliche Kosten von bis zu 5 Milliarden Euro verursachen. Ein weiterer Nachteil der derzeitigen Regelung ist die Festschreibung der Leistungshöhe je Pflegestufe. Sie berücksichtigt nicht allgemeine oder gar besondere Kostensteigerungen und hat keinerlei Inflationskomponente. In der Diskussion steht deshalb die Einführung einer dynamischen Kalkulationskomponente, um die gestiegenen Kosten bzw. die künftig steigenden Kosten besser zu berücksichtigen. Der Inflationsverlust der letzten Jahre wird auf etwa 15 Prozent geschätzt, um die die Finanzleistung aus der Pflegeversicherung erhöht werden müßte – mit dem (gewünschten) Nebeneffekt, die wachsende Sozialhilfebedürftigkeit  zu bremsen.

Probleme der pflegenden Angehörigen

Wie schon oben beschrieben, werden in Deutschland die derzeit etwa 2,3 Millionen pflegebedürftigen Menschen zu etwa zwei Dritteln von Angehörigen betreut. Um sie zu entlasten, gibt es verschiedene Vorschläge, die alle noch nicht entschieden sind, wie zum Beispiel die Einführung von „Pflegejahren“, die Familienministerin Kristina Schröder favorisiert. Danach sollen sich pflegende Angehörige für zwei Jahre von der Berufsausübung beurlauben lassen können. Pflegezeiten sollten auch dem Rentenkonto der Pflegenden gutgeschrieben werden. Zugleich spricht das Gesetz Pflegenden einen höheren Erbanteil zu, was in vielen Fällen zu Erbstreitereien führt. Die „Politik der kleinen Schritte“ reicht aber nicht mehr aus, um pflegende Angehörige zu entlasten und Familienmitglieder zur Übernahme der Pflegelast anzureizen. Die finanziell negative Entwicklung der Kommunen, die ja die Rest-Pflegekosten übernehmen müssen, macht sie zusätzlich abhängig von Land und Bund und schwächt ihre eigene Entscheidungskraft: Ohne ausreichende Finanzen haben die Gemeinden nichts mehr zu melden. Aber ohne Geld gibt´s keine Politik. Ob so Demokratie funktionieren sollte, muß füglich bezweifelt werden. „Nah am Bürger“ darf schließlich nicht verkommen zu einem „Nah am Tropf“.

Die Dimension dessen, was auf die Gesellschaft zukommt, ist sehr weit. Die drängendsten Fragen: Wie sollen die neuen Pflegestufen aussehen? Wie kann die „Pflege zu Hause“ verbessert werden? Durch welche Anreize? Wird die Pflegebedürftigkeit neu definiert? Steigt dann der Gesamtaufwand  der Pflege? Und wie wird in Zukunft die Finanzierung der Pflege zwischen Pflegeversicherung, Leistungsempfängern und letztlich auch der Kommunen (Sozialhilfe) verteilt? Das „Jahr der Pflege“, das die Bundesregierung für 2011 ausgerufen hat, fordert Lösungen, also Taten. Frau Merkel, übernehmen Sie!

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Conservo-Redaktion