Strafanzeige gegen Augstein

Ungeheure Entgleisung in „Phönix“

Diesmal ist er zu weit gegangen, der Sohn des  früheren Spiegel-Herausgebers R. Augstein, Jakob Augstein, dessen journalistische Qualität meilenweit von der seines Vaters entfernt ist.

In der Sendung des Fernsehkanals Phönix vom 15. Juni 2012, „Augstein & Blome“, schneuzte er sich vernehmbar in die Deutschlandfahne, ganz offensichtlich, um seine Abneigung gegen dieses Symbol unserer Nation zu demonstrieren (Sendeminute 8.58 Uhr). In der Sendeminute 9.13 Uhr nahm er sich den deutschen Bundespräsidenten Gauck vor. Zitat Augstein: „Der Bundespräsident würde auch Kanonen segnen.“

Da gibt es nichts zu deuten. Das Schneuzen in die Fahne und die Äußerung über Gauck sind als  eindeutige Verunglimpfung des Bundespräsidenten bzw. der Deutschlandfahne zu werten. Um es gleich vorwegzunehmen: Augsteins zu erwartender Hinweis auf die Freiheit der Meinungsäußerung tritt hier gegenüber dem Schutz des Amtes und der Würde des Staates und dessen obersten Repräsentanten zurück. Geste und Äußerung Augsteins lassen jede Achtung vermissen und liegen weit „unter der Gürtellinie“. Man darf, wenn man das gehört und gesehen hat, durchaus davon ausgehen, daß Augsteins Schmähung tatsächlich gewollt war. Im übrigen liegen das Schneuzen in die Bundesflagge und das Urinieren darauf dicht beieinander, was manche Tätern Anreiz zu entsprechender Handlung ist. Augstein will den Staat und seinen Repräsentanten absichtlich in den Dreck ziehen. Eine sachliche Auseinandersetzung sucht er offenbar nicht, sondern eher den Klamauk. In nahezu allen zivilisierten Staaten würde man dafür vor Gericht gestellt. Wir dürfen gespannt sein, ob und wie deutsche Richter den Fall behandeln werden.

Es liegen bei den Staatsanwaltschaften bereits einige Strafanzeigen gegen Augstein und Phönix wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Organe vor (§ 90 und 90a StGB). Gegen Phönix erfolgten Anzeigen, weil davon ausgegangen werden kann, daß diese Sendung keine Live-Ausstrahlung, sondern eine Aufzeichnung war, der Sender folglich die Ausstrahlung rechtzeitig hätte verhindern können.

Jeder, der sich an den Entgleisungen Augsteins stört, kann selbstverständlich bei jeder Staatsanwaltschaft ebenfalls Strafanzeige stellen. Die Sendung ist nachzuverfolgen unter

http://youtube.com/phoenix oder bei Google unter dem Stichwort „Augstein & Blome“.

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Conservo-Redaktion