Massive Rechtsbrüche seitens pegidafeindlicher Oberbürgermeister und anderer Organe des Staats

Von Michael Mannheimer

Leipziger OB verstößt gegen deutsches Recht, Deutsche Politiker halten sich nicht mehr an gerichtliche Verfügungen

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat am 10.01.2015 Oberbürgermeister Thomas Geisels Aktionen und Aufrufe gegen den Düsseldorfer Dügida untersagt. Im Rahmen einer einstweiligen Anordnung entschieden die Richter, dass Düsseldorfs OB nicht zur Gegendemonstrationen aufrufen und auch nicht das Licht am Rathaus ausschalten lassen darf, wenn am Montag Abend „Dügida“ demonstriert. Das Gericht forderte Geisel auf, die bereits veröffentlichten Aufrufe auf städtischen Internetseiten zu entfernen. Im Rahmen der Aktion “Lichter aus! Düsseldorf setzt Zeichen gegen Intoleranz” würden örtliche Unternehmen aufgefordert, am Montagabend demonstrativ die Beleuchtung ihrer Gebäude auszuschalten. Auch müssten Geisels Aufrufe für die Teilnahme an der Dügida-Gegendemo entfernt werden. Der OB ignorierte diese gerichtliche Verfügung.

Amtsmißbrauch

Wenn Politiker sich nicht mehr ans Gesetz halten, ist der Widerstand des deutschen Volkes zur Rettung unseres Rechtsstaats oberste Bürgerpflicht. Ein Bürgermeister muss sich politisch neutral verhalten. Er hat weder für noch gegen Pegida aufzurufen. Noch vorzuschreiben, was Demonstranten auf ihren Plakaten zu zeigen bzw. nicht zu zeigen hätten, wenn das Gezeigte der Wahrheit entspricht.

Steuermittel gegen Pegida

Wenn sich also OBs entschließen, aktiv und mit Steuergeldern finanziert zu einer Demo gegen Pegida aufzurufen, dann machen diese sich des Amtsmissbrauchs und derUnterschlagung öffentlicher Gelder schuldig.

Während in Paris im Gedenken der Toten des Anschlags auf Charlie Hebdo Staats- und Regierungschef aus aller Welt zusammenkommen, waren in Leipzig am Tag nach dem Terrorakt diese Karikaturen nicht zu sehen sein. Leipzigs Ordnungsamt hat am 6.1. 2015 folgenden Bescheid erlassen:

“Das Zeigen sogenannter Mohammed-Karrikaturen sowie anderer den Islam …böswilllig verunglimpfender Plakate, Transparente, Banner oder anderer Kundgebungsmittel wird untersagt.”

Was der Leipziger OB in seiner obigen Verfügung anordnet, mag rechtlich ja noch durchgehen. Wenn aber andere OBs aktiv zur Teilnahme an anti-Pegida-Demos aufrufen, missbrauchen sie ihr Amt und machen sich strafbar.

Der Düsseldorfer OB Geisel (SPD) ist nicht der einzige, der sein Amt gegen das Volk mutmaßlich missbraucht. Der Münchner OB (SPD) tut’s, auch der Stuttgarter (ein Grüner).

Wir werden sehen, ob wir noch in einem Rechtsstaat leben. Denn wenn diese Politiker nicht verurteilt werden, dann war’s mit dem demokratischen Deutschland. Dann spätestens muss auch dem Zaudernsten klar sein, dass Art.20 Abs.4 GG in Kraft getreten ist, in welchem es heißt:

Art.20 Abs.4 GG

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Oben: Kopie des Schreibens des Leipziger OB
Oben: Kopie des Schreibens des Leipziger OB

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