Der Rechtsstaat und NSU – eine unglaubliche Geschichte

Von Peter Helmesnsu

Darf man am Rechtsstaat zweifeln? Ja, natürlich. Zu oft gibt es Vorgänge zu berichten, die Zweifel am Rechtsstaat nähren. Zuletzt berichtete ich mehrfach über den „Rentenklau“ an Ostzonenflüchtlingen, die ohne staatliche bzw. rechtliche Grundlage nachträglich wieder von West nach Ost zurückbefördert wurden, als ihnen handstreichartig die ihnen zustehende und „eigentlich“ verbürgte Rente gekürzt wurde (mehr dazu: https://www.conservo.blog/2015/08/12/mauerbau-13-august-ostzonenfluechtlinge-und-der-rentenklau/)

Zur Einführung in den weiter unten folgenden Artikel zum NSU darf ich doch an ein paar wichtige Grundsätze des Rechtsstaates erinnern. Diese sind:

Freiheitssicherung:

Der Staat soll in die Freiheitsrechte des Individuums nicht eingreifen und die Privatsphäre des Individuums schützen. Die Freiheit, zu deren Sicherung und Behauptung die staatliche Gewalt eingesetzt ist, findet ihre Grenze nur da, wo die Freiheit des anderen beginnt.,

Rechtsgleichheit:

Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich.

Rechtssicherheit:

Zur Rechtssicherheit gehört, daß die rechtlichen Folgen persönlichen, ökonomischen und politischen Handelns kalkulierbar sind. Daher gehören zum Rechtsstaat:

– die Bindung der staatlichen Organe an Recht und Gesetz, insbesondere die Ermächtigung des Staates zu Eingriffen in die Privatsphäre des einzelnen nur aufgrund eines Gesetzes (Gesetzesvorbehalt),

– das Verbot rückwirkender, das heißt erst nach Begehung der betreffenden Tat erlassener Strafgesetze,

– die Wahrung des Eigentums und des Besitzes.

Gewaltenteilung:

Der Grundsatz des gemäßigten, an das Recht gebundenen Staates wird durch die Gewaltenteilung verwirklicht. Dabei folgt Deutschland dem Grundmodell von Charles de Montesquieu mit einer Trennung von Exekutive, Legislative und Judikative (Art. 20(2) GG).

Eingriffe des Staates in die Justiz: Just hier kommen erhebliche Zweifel. Erinnert sei an das jüngste Beispiel eines „Rechtsstaat“, das uns ausgerechnet der Justizminister dieses unseres Staates, Heiko Maas, lieferte, die Entlassung des Generalbundesanwalts Runge betreffend.

Oder Zensur: Ja, ich weiß, „eine Zensur findet nicht statt“. Aber wie ist das mit der rechtslastigen, besser: rechtsbelastenden Auslegung des „Volksverhetzungsparagraphen“ 130 StGB? Rechtsstaat?

Oder der Fall Mollath: „Im Namen des Volkes“ wird ein Unschuldiger zum gemeingefährlichen Irren erklärt – selbstredend „rechtsstaatlich“. Rechtsstaat?

Oder der Bruch von EU- bzw. Euro-Recht, von Maastricht angefangen bis ESFS, No-Bail-Out und so weiter – kurz: Griechenlandhilfen und die Folgen?

Das mag als kleiner Einblick in die Fragezeichen unseres „Rechtsstaates“ genügen. Es gibt noch viel, viel mehr. Der folgende Fall jedoch, kurz „Der Fall NSU“ genannt, wirft ein ganzes Bündel von Zweifeln an unserem Rechtsstaat auf, sauber analysiert von „die-echte-csu“:

Tausend Rätsel um den NSU (Nationalsozialistischen Untergrund)

Seit November 2011 wird die deutsche Öffentlichkeit von den Vorgängen rund um den NSU in Atem gehalten und sieht sich beinahe täglich mit neuen Schlagzeilen konfrontiert: Seit Mai 2013 muß sich die einzige Überlebende, Beate Zschäpe als Angeklagte vor dem Oberlandesgericht München verantworten. Die dort von der Bundesanwaltschaft in der Anklage gegen Zschäpe vertretene Version sei daher zunächst noch einmal in Erinnerung gerufen:

Ende der 90er Jahre spaltet sich eine aus drei Personen bestehende Zelle aus dem rechtsextremen Milieu des „Thüringer Heimatschutzes“ ab und geht in den Untergrund. Das aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bestehende Trio finanziert sich durch Banküberfälle und begeht zwischen 2000 und 2007 neun Morde an ausländischen Kleinunternehmern und an der Heilbronner Polizistin Michele Kiesewetter. Die Taten können dem Trio aber zunächst nicht zugeordnet werden, weil keine Bekennerschreiben erscheinen. Erst als Mundlos und Böhnhardt am 4. November 2011 in Eisenach eine Sparkasse überfallen, kann das Wohnmobil der Täter gefunden werden. Kurz darauf setzen die Beiden das Wohnmobil in Brand und töten sich anschließend selbst. Noch am selben Tag legt Beate Zschäpe in der gemeinsamen Wohnung des Trios in Zwickau Feuer und stellte sich wenige Tage später der Polizei. Erst ab diesem Zeitpunkt gehen bei verschiedenen Zeitungen Bekennervideos ein. Dort präsentiert die Zeichentrickfigur Paulchen Panther den „Nationalsozialistischen Untergrund, NSU“ und rühmt sich der Morde an neun ausländischen Kleinunternehmern.

Immer mehr Rätsel und Ungereimtheiten

Im Zuge des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht München und im Nachgang zu den NSU-Untersuchungsausschüssen im Bund, in Thüringen und in Baden-Württemberg tauchen nun aber immer mehr Rätsel und Ungereimtheiten auf, die von den meisten Hauptstrommedien leider weitestgehend ignoriert wurden. Im Internet werden allerdings Fragen gestellt, die bislang weder von der Bundesanwaltschaft noch von anderen Behörden schlüssig beantwortet werden konnten.

Die drei wichtigsten Fragen stellten sich schon in den ersten Tagen der NSU-Entdeckung im November 2011:

1.) Warum sollte eine Terrororganisation sieben Jahre lang Mordtaten begehen und sich dafür nicht einmal in der rechtsextremen Szene dafür brüsten, sondern erst vier Jahre nach der letzten Tat?

2.) Wer fertigte die berüchtigten „Paulchen-Panther-Videos“ an und verschickte sie?

3.) Aus welchen Motiven heraus sollte das NSU-Trio die Polizistin Michele Kiesewetter, ausgerechnet in Heilbronn ermorden?

Die beiden mutmaßlichen Haupttäter, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, sollen zehn Menschen kaltblütig ermordetet haben. Warum begingen sie aber am 4. November 2011 nach dem Bankraub in Eisenach in ihrem Wohnmobil im Eisenacher Ortsteil Stregda Selbstmord, obwohl ihnen alle Fluchtwege offen standen; denn nach dem Banküberfall parkte das Wohnmobil in unmittelbarer Nähe der Bundesstraße 19, einem Zubringer zur Autobahn A 4?

Um 9.30 Uhr luden die Bankräuber nach Zeugenaussagen ihre Räder ins Wohnmobil. Warum flüchteten sie nicht über die Autobahn oder andere Überlandstraßen, sondern fuhren in das benachbarte Wohngebiet Stregda? Sie hörten den Polizeifunk ab und wußten, daß die Ringfahndung an den Ausfallstraßen schon um 10.30 Uhr aufgehoben worden war. Trotzdem blieben sie in dem beschaulichen Wohnviertel, wo sie mit ihrem großen Wohnmobil so auffällig waren, daß sie gegen 12.00 Uhr von zwei Beamten der Schutzpolizei entdeckt wurden. Selbst wenn sich Mundlos und Böhnhardt in Stregda in eine Sackgasse manövriert hätten, warum eröffneten sie nicht das Feuer auf die verhaßte Polizei; denn beide waren ja schwer bewaffnet? Warum flüchteten sie nicht mit ihren Fahrrädern?

War Mordserie beendet?

War die Mordserie an ausländischen Kleinunternehmern nach dem Auffliegen des Terrortrios wirklich beendet? Aufmerksamen Zeitungslesern mußte im Übrigen schon Ende 2011 aufgefallen sein, daß fünf der neun ermordeten Kleinunternehmer nicht türkischer, sondern kurdischer Herkunft waren. Daher forderte die kurdische Gemeinde in Deutschland in einem offenen Brief an den NSU-Untersuchungsausschuß des Bundestages die ethnische Herkunft der fünf Opfer korrekt zu benennen, allerdings vergeblich. Warum weigerte sich das offizielle Berlin dieser Bitte nachzukommen?

Diese und viele weitere Fragen konnten bislang weder der Bundestagsuntersuchungsausschuss noch die Bundesanwaltschaft beantworten.

620 Aktenordner heimlich kopiert

2014 stellte sich heraus, daß ein Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft oder des Bundeskriminalamts (BKA) offenbar alle 620 Aktenordner des Falls kopiert und an Dritte weitergegeben hatte. Über diesen kritischen „Whistleblower“ berichtete bereits das ef-Magazin in seiner Juli-Ausgabe des Jahres 2013 (Seite 12: „Ermitteln verboten?“). Die Originaldokumente aus diesen Akten werden seither von einem Internet-Blogger namens „Fatalist“ auf mehreren Seiten und youtube-Kanälen öffentlich zugänglich gemacht (siehe hier: https://sicherungsblog.wordpress.com). Gleichzeitig fand sich 2014 ein privater, unpolitischer Ermittlerkreis bestehend aus Wissenschaftlern, Studenten und anderen Privatpersonen zusammen und begann gemeinsam mit „Fatalist“ diese Originaldokumente unter dem Namen „Arbeitskreis NSU“ zu analysieren. Zwischenzeitlich haben die Erkenntnisse des „Arbeitskreises NSU“ auch Eingang in eine am 6. Juli 2015 ausgestrahlte Reportage des Senders 3-sat unter dem Titel „Kampf um die Wahrheit“ gefunden (siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=I4viFr6g6-U).

Wurde der Tod der mutmaßlichen NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ausgenutzt, um ungelöste Kriminalfälle durch nur scheinbare Aufklärung zu „entsorgen“? Diese und andere Thesen hat der erstaunlich gut informierte Blogger „Fatalist“ aufgestellt. Ferner daß die sogenannten „Döner-Morde“ vermutlich von türkischen Geheimdiensten oder Kriminellen im Kampf gegen Unterstützer oder Aktivisten der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK begangen wurden.

Der als „NSU-Leaks“ bezeichnete Vorgang entwickelt sich inzwischen immer mehr zum Politikum, denn die 620 NSU-Ordner, die seit Monaten im Internet kursieren, sind absolut authentisch.

Zentrale Fragen weiterhin umgeklärt

Anders, als dies die umfangreiche Anklageschrift im Münchner NSU-Prozess suggeriert, sind zentrale Fragen tatsächlich noch immer ungeklärt. So wurde an keinem der 26 Tatorte DNA von Mundlos oder Böhnhardt gefunden. Gleiches gilt für die vier mutmaßlichen Tatwaffen, wobei an einer der Waffen sogar fremdes, bisher nicht zugeordnetes DNA-Material sichergestellt wurde. Auch die Spuren am Tatort des Mordes an der Polizistin Michele Kiesewetter lassen keinerlei Rückschlüsse auf die NSU-Täter Mundlos und Böhnhardt zu; denn die Akten enthalten Phantombilder, die auf Zeugenaussagen beruhen und allesamt keinerlei Ähnlichkeit mit dem NSU-Duo aufweisen. Der Blogger „Fatalist“ konnte darüber hinaus anhand der Originalakten nachweisen, daß das zu dieser Zeit von Mundlos und Böhnhardt benutzte Wohnmobil nicht in Heilbronn oder Umgebung erfaßt wurde.

Fragliche Selbstmordthese – Popanz NSU

Zunehmend unwahrscheinlich ist auch die von der Generalbundesanwaltschaft vertretene Selbstmordthese zum NSU. So weist die „Selbstmord“-Waffe keine Fingerabdrücke auf. In den Lungen von Mundlos und Böhnhardt wurden obendrein keine Rußspuren gefunden, was dafür spricht, daß beide bereits tot waren, als im Wohnmobil in Eisenach Feuer gelegt wurde.

Im Raum steht der Vorwurf, daß Beweismaterial erst herbeigeschafft und regelrecht platziert wurde, um den NSU als Popanz beziehungsweise Prügelknaben aufzubauen. In der Tat ist laut den öffentlich im Internet zugänglichen NSU-Akten auffällig oft Beweismaterial erst zu einem erstaunlich späten Zeitpunkt aufgefunden worden. So sollen erst am 1. Dezember 2011 bei einer Untersuchung eines Rucksacks sechs „NSU-Bekenner-DVDs“ entdeckt worden sein, obwohl am 5. November bereits der Inhalt des Rucksacks, der aus dem ausgebrannten Wohnmobil in Eisenach stammte, protokolliert und fotografiert worden war. Bemerkenswert ist auch eine Pistole der Marke Bruni, deren Eingang beim BKA erst für den 22. November protokolliert ist. Aus den ansonsten akribisch geführten Protokollen geht nicht hervor, von welchem „Tatortberechtigten“, wo und wann die angebliche NSU-Waffe aufgefunden wurde.

Sehr lesenswert ist auch, was der Blogger „Fatalist“ zum Mordfall am 6. April 2006 an dem Kurden Halit Yozgat in Kassel zusammengetragen hat. Demzufolge war der in Verdacht geratene Verfassungsschützer Andreas Temme wohl weniger privat als dienstlich am Tatort, einem von dem Opfer Yozgat betriebenen Internetcafe. Anders als bisher dargestellt, war der Arbeitsschwerpunkt Temmes das Gebiet „Ausländer-Extremismus“ und nicht Rechtsextremismus. Interessanterweise haben die Ermittler auch herausgefunden, daß das Lokal des Opfers in der Vergangenheit schon einmal Treffpunkt eines PKK-Killerkommandos war.

Kein „struktureller Rassismus“

Durch das „NSU-Leaks“-Material wird auch deutlich, wie wenig sich der Vorwurf eines „strukturellen Rassismus“ bei den Ermittlungen zu den „Döner-Morden“ halten läßt. So wäre es regelrecht fahrlässig gewesen, den reichlich vorhandenen Spuren in Richtung Schutzgelderpressung durch ausländische Täter nicht nachzugehen.

Vorwurf der „sytematischen Beweismittelfälschung“

Inzwischen zeigt „NSU-Leaks“ erste Auswirkungen auf die Politik. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach hat angekündigt, zur Überprüfung des im Raum stehenden Vorwurfes der „systematischen Beweismittelfälschung“ von der Bundesanwaltschaft eine Kopie des Originalbestandes der NSU-Akten anzufordern. Noch zu keinen politischen Konsequenzen hat der sowohl gegen den damaligen BKA-Chef Jörg Zierke als auch gegen den damaligen Generalbundesanwalt Harald Range erhobene Vorwurf geführt, sie hätten vor dem Bundestagsinnenausschuß wissentlich falsch ausgesagt. Beide hatten bei einer Befragung am 21. November 2011 geäußert, bei einer Obduktion seien in der Lunge von Mundlos Rußspuren gefunden worden. Tatsächlich waren die Leichen von Mundlos und Böhnhardt aber bereits drei Tage vorher durch die Gerichtsmedizin freigegeben worden, ohne daß Rußspuren hätten nachgewiesen werden können. Range wurde nun zwar entlassen, aber nicht wegen falscher Angabe im Zuge der NSU-Ermittlungen.

Interessant ist auch die Frage, ob die Mordserie an türkischen, kurdischen und griechischen Kleinunternehmern nach dem Auffliegen des Terrortrios tatsächlich beendet war. Nach einem rätselhaften Mordfall in dem Baden-Württembergischen Ort Laichingen ist diese Frage aktueller denn je:

Im Oktober 2011 wird ein 44-jähriger kurdischer Blumenhändler in Laichingen bei Stuttgart ermordet aufgefunden. Die Tat weist dieselben Merkmale wie die Mordserie der Jahre 2000 bis 2006 auf, für die die Bundesanwaltschaft heute das „NSU“-Trio verantwortlich macht. Tatsächlich wollte das Mordopfer von Laichingen nach einem Bericht der Südwestpresse das Blumengeschäft des ersten Opfers der Mordserie, Enver Simsek, in Nürnberg übernehmen. Der 44-jährige Blumenhändler aus Laichingen äußerte vor seiner Ermordung, daß er sich bedroht fühle und um sein Leben fürchte.

Es kommt aber noch besser: Auch der vorherige Inhaber des Blumenladens in Laichingen und sein Schwiegersohn, beide ebenfalls Kurden, wurden Opfer eines Gewaltverbrechens. Die Männer wurden im November 1999 nacheinander in der Türkei erschossen aufgefunden. Zuerst wurde der Ladeninhaber selbst getötet. Als er Anfang November 1999 zu Verwandten in die Türkei reiste, kam er dort nie an. Am 19. November 1999 folgte ihm sein Schwiegersohn, um ihn zu suchen. Seiner Frau hatte der Schwiegersohn nur gesagt, er wolle ein paar Tage Urlaub machen. Auch er verschwand spurlos. Recherchen vor Ort ergaben, daß der junge Mann am 19. November 1999 auf dem Flughafen in Istanbul angekommen, aber sofort festgenommen worden war. Möglicherweise hatte man beide mit der kurdischen Widerstandsbewegung PKK in Verbindung gebracht. Die polizeiliche Untersuchung führte die Ermittler dann zu einem Massengrab bei Istanbul. Zwei der zehn Männerleichen, die darin lagen, identifizierte die Polizei schließlich als den Blumenhändler, der auch in Laichingen einen Laden unterhielt, und seinen Schwiegersohn. Zählt man die beiden Mordopfer der Jahre 1999 in der Türkei und den Blumenhändler aus Laichingen mit, so sind insgesamt vier weitere Kurden als Opfer einer miteinander in Verbindung stehenden Mordserie zu beklagen, ohne daß jedoch irgendwelche Verbindungen zum NSU festzustellen wären. Auch dies würde die These des Bloggers „Fatalist“ untermauern, wonach die kurdische Identität der meisten Opfer der vermeintlichen NSU-Mordserie auf einen PKK-Hintergrund bzw. eine gegen die PKK gerichtete Aktion hindeutet.

Tatsächlich ist die Täterschaft von Mundlos und Böhnhardt und die Existenz eines NSU heute umstrittener denn je. Täglich tauchen neue Fragen auf:

Im Jahre 2004 wurde in der Kölner Keupstraße ein ebenfalls dem NSU zugeschriebenes Bombenattentat verübt, bei dem es glücklicherweise keine Toten, sondern nur Verletzte gab. Die mysteriösen Kameraaufzeichnungen vor dem Nagelbombenanschlag in der Keupstraße zeigen zwei Männer mit Fahrrädern. Auf einem der Räder befand sich in einem Gepäckträger die Nagelbombe. Beide mutmaßlichen Täter weisen allerdings keine Ähnlichkeit mit Mundlos oder Böhnhardt auf.

Warum tauchen Mundlos und Böhnhardt lange vor ihrer Enttarnung, nämlich 2004 in der ZDF-Serie „Küstenwache auf? (siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=OXfyo3pwYwY).

Warum zeigte sich Beate Zschäpe Jahre vor ihrer Enttarnung öffentlich erkennbar in einem Urlaubswerbefilm?

Wo ist das Geld der jüngsten, dem NSU zugeschriebenen Banküberfälle in Eisenach und Arnstadt?

Warum waren bereits einen Tag nach der Entdeckung des Wohnmobils in Eisenach zahllose Polizeibeamte und Ermittler aus Baden-Württemberg in Thüringen und Sachsen zu Gange, noch bevor feststand, daß einer der aufgefundenen Polizeidienstwaffen von Michele Kiesewetter aus Heilbronn stammte?

Wieso zündete Beate Zschäpe die Wohnung in Zwickau an, ohne die entscheidenden Beweismittel, wie Computerdaten und Waffen mitzunehmen oder zu vernichten? Durch die Brandstiftung machte sie die Behörden auf die Wohnung eigentlich erst aufmerksam.

Warum fanden sich auf der Tatwaffe für die sogenannte „Dönermorde“, der berühmten Ceska, keine Finderabdrücke oder DNA-Spuren?

Welche Rolle spielen die zahlreichen V-Leute des Verfassungsschutzes, die wie der V-Mann Corelli plötzlich und auf wenig natürliche Weise sterben, bevor sie zu den Vorgängen rund um den NSU aussagen konnten, wie zahlreiche weitere Zeugen.

Kommen wir abschließend zurück zu dem merkwürdigen Bekennervideo, das seit kurzem in voller Länge im Internet einsehbar ist (siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=3bLdBWtCzD4). Bei genauerer Betrachtung fällt auf, daß jeder dieses Video hätte produzieren können; denn es enthält nur Ausschnitte aus öffentlich zugänglichen Fernsehberichten und darüber hinaus noch Fehler, weil von neun türkischen Mordopfern die Rede ist, obwohl das achte Opfer ein Grieche war. Die ganze Machart des Videos deutet nicht auf Urheber aus der rechtsextremen Szene; denn es finden sich weder NS-Symbole noch andere szenetypische Texte oder Schriftgestaltungen. Diese und weitere, sprichwörtlich tausendundeine Fragen sind bis heute nicht plausibel beantwortet.

Und so verweise ich zum Schluß auf die Eingangsüberlegungen zum deutschen „Rechtsstaat“.

(Eingestellt von DIE ECHTE CSU, 16.08.2015)

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