NRW: Melderegister für heterosexuelle, nichtmuslimische und weiße Schandtäter gegründet!

Michael van Laack

Heterosexuelle und “weiße” Bürger werden ab jetzt staatlich gelenkt systematisch eingeschüchtert. Bundesweit – so NRW-Familienministerin Josefine Paul – sollen ab sofort auch alle “Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze” registriert werden, falls queere Menschen und PoC (oder gern auch eine in der Gender- oder Antirassismus-Arbeit verwurzelte NGO) sich beschweren.

Zahlreiche Meldestellen gibt Frau Paul auf der Internetpräsenz des Ministeriums bekannt: Ob Queerfeindlichkeit, antimuslimischer Rassismus, Anti-Ziganismus bzw. “anti-Schwarzer, antiasiatischer und weitere Formen von Rassismus“. Alles kann man ab jetzt “melden”.

„Feind hört mit“ – Auch in der Buntesrepublik Deutschland

Dazu bedarf es übrigens nicht einmal mehr eigener Betroffenheit. Es reicht z. B. aus, dass man, falls man den “Täter” erkannt hat, Meldung macht, dieser habe Herrn X oder Frau Y darauf hingewiesen, dass der Prophet Mohammed ein Kriegstreiber und Mörder gewesen sei; oder dass jemand einen Schwarzafrikaner gefragt habe, ob er ein Problem damit hätte, auf einer Mohrenstraße zu wohnen.

Auch Postings, Tweets, Youtube-Videos und Blogartikel, in denen zwar keine strafbare Ansicht vertreten wird, die aber von den betroffenen Einzelpersonen oder Gruppen als diskriminierend verstanden werden, können dort gemeldet werden.

Was Ministerin Paul nicht erwähnt…

Lauscht man ins Ministerium hinein, erfährt man von dem ein oder anderen Mitarbeiter am Telefon erstaunliche Dinge: Höhere Ermittlungs- und Anklagebehörden sollen zwecks Abgleich im Fall einer Straftat, die in diesen Deliktbereich passt, Auskunft erhalten. Unmittelbarer Zugriff auf die kompletten Datensätze ist noch nicht geplant. Aber wir dürfen davon ausgehen, dass die Register von gewissenlosen Mitarbeitern der Verbände oder gar Beamten auch interessierten Kreisen im Antifa-Milieu zugespielt werden.

Die aus diesen Melderegistern gewonnenen “Erkenntnisse” können also für den Fall, dass es zu einer Anzeige bzw. Verhandlung wegen eines Diskriminierungsdelikts kommt, den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. So können Staatsanwaltschaft und Richter schon vor Verhandlungsbeginn sicher erkennen, dass sie es z.B. mit einem lupenreinen Rassisten zu tun haben und in der gewünschten Grundstimmung die Anklageschrift verfassen bzw. in die Verhandlung gehen.

Brav bleiben, bunt sein, den Muslimen dienen

Also Leute, überlegt Euch gut, ob ihr es in Zukunft noch wagen wollt, öffentliche Kritik am Hissen der LGBTIQ-Flagge vor Ministerien und Kirchen zu üben oder einen Schwulen zu bitten, seine Hand von eurem Knie zu nehmen. Das könnte alles in einem der zahlreichen Melderegister landen. Und wer weiß: Vielleicht wird zeitnah ein Gesetz erlassen, dass sämtliche gemeldete Fälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze in anklagbare Straftaten umwandelt.

Also, ab jetzt nur noch Positives über die Menschen aus den genannten Gruppen verbreiten. Und vielleicht auch immer mit einer LGBTIQ-Armbinde durch die Gegend laufen und alle zehn Meter andächtig niederknien. Dann wissen alle, dass ihr zu den Guten gehört und melden euch höchstens beim Bundespräsidialamt, auf dass euch das Bundesverdienstkreuz verliehen werde.

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