Bundesbank versus EZB – Willsch hat doch recht!

Mag ja sein, daß dies manchen zu kompliziert ist. Aber es bleibt festzuhalten, daß die Skepsis gegenüber der europäischen Praxis mehr als berechtigt ist. Wovor Klaus-Peter Willsch MdB und andere beizeiten warnten, ist jetzt eindrucksvoll bestätigt:

In einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat die Deutsche Bundesbank die EZB widerlegt. In diesem vertraulichen Papier äußert die Bundesbank tiefe Besorgnis darüber, das Anleiheprogramm der EZB stelle europäische Grundprinzipien infrage. Bei Anleihekäufen würden „gezielt Anleihen schlechterer Bonität“ erworben, wodurch die Risiken stiegen und die Unabhängigkeit der EZB gefährdet würde. Hinzu kämen die verringerten Anforderungen an Sicherheiten der Banken für ihre Finanzierungsgeschäfte.

EZB-Präsident Mario Draghi hatte 2012 angekündigt, angesichts stark steigender Zinsaufschläge in den Euro-Krisenländern „notfalls unbegrenzt am Staatsanleihenmarkt zu intervenieren“ („Outright Monetary Transactions“). Dadurch, erklärte er, würden die höheren Zinsen für diese Staaten zu höheren Zinsen für die Unternehmen in diesen Pleitestaaten führen. Das aber, konterte die Bundesbank, sei keine geldpolitische Angelegenheit, sondern eine „Folge der national eigenverantwortlichen Finanzpolitik“. Genau darauf hatte bereits in einem frühen Stadium der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch hingewiesen.

Peter Gauweiler, CSU-MdB, hatte Ende letzten Jahres zusammen mit fünf Professoren vor dem BVG geklagt und die Rechtmäßigkeit des ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus), in dem Deutschland derzeit mit maximal 190 Milliarden Euro haftet, infrage gestellt. Zudem hatte er darauf hingewiesen, daß die EZB bereits für mehr als 200 Milliarden Euro Anleihen der Krisenländer ohne Auflagen erworben hatte.

Der Gang nach Karlsruhe zeigt erneut, daß durch die EU und die deutsche Regierung feste Absprachen, also Verträge, gebrochen wurden. Die Grundlage der Euro-Währungsunion war eine Gemeinschaft von souveränen Staaten, die ganz bewußt keine Transfer- oder Haftungsunion sein sollte. Die monetäre Staatsfinanzierung durch Notenbanken war dabei ausdrücklich verboten worden. Schnee von gestern. Die EZB erklärt – zur Umgehung dieser Kautelen – schlicht alle Liquiditätshilfen, unbegrenzte Staatsanleihen-Aufkäufe oder z. B. den Verkauf von Goldreserven zu „Geldpolitik“ – mit Verweis auf eine angebliche „Störung des geldpolitischen Transmissionsprozesses“. Das ist die Austreibung des Teufels mit Beelzebub.

Eigentlich müßte die EZB in den kranken Staaten die Zinsen erhöhen. Aber das kann sie nicht. Denn sonst könnten die Fußlahmen wie Griechenland, Irland, Zypern etc. bald den Betrieb einstellen. Gesundbeten à la Merkel hilft da auch nichts.

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Conservo-Redaktion