EU-Fortschrittsbericht Türkei: Zweierlei Maß?

Versammlungs-, Meinungs- und Glaubensfreiheit in Deutschland und Europa

(www.conservo.wordpress.com)

Von altmod )*altmod

Wir erfahren aktuell, dass die Europäische Kommission in ihrem neuen „Fortschrittsbericht 2015“, heftige Kritik am EU-Beitrittskandidaten Türkei übt. Man liest u.a:

Scharf ins Gericht geht die Kommissionsbehörde mit der Entwicklung demokratischer Grundrechte in der Türkei: „Es gab bemerkenswerte Rückschritte bei der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.“

Pikant ist folgender Umstand: Schon Ende Oktober schrieben BILD und WELT, dass dieser Bericht vorliege, aber bis nach den Wahlen in der Türkei zurückgehalten werden soll. „Beobachter“ in Brüssel vermuten eine gezielte Rücksichtnahme auf die türkische Regierung; denn die Türkei soll ja in der Flüchtlingskrise aus Sicht der EU eine entscheidende Rolle spielen. Wir erinnern dazu auch an die Reise mit dem Kotau unseres regierenden Hosenanzugs vor dem Sultan der Türkei namens Erdogan.

„Rückschritte bei der Meinungs- und Versammlungsfreiheit“!

Die Türkei wird kritisiert, aber wie sieht es in der EU – soll heißen insbesondere in Deutschland – damit aus?

Die herrschende, in einem schleichenden Prozess seit Jahren entstandene Einstellung hierzulande gibt der Mainzer “Politikprofessor” Gerd Mielke (Nomen est Omen! Seelenverwandtschaft mit Erich?), Honarorprofessor für Landespolitik in Mainz, in einem Interview mit dem SWR anschaulich zum Besten. Für ihn sind AfD und Pegida „Pack“ und „Pöbel“, die „kriminalisiert“ gehören. Wie mit denen umzugehen sei, artikuliert er sehr deutlich:

„… man sollte auf eine konsequente Einschüchterung des „Packs“ durch eine konsequente Kriminalisierung setzen, eine Strategie, die zumindest die AfD und die Pegida von ihren autoritären Mitläufermassen trennen würde. These: Wenn sich die Mengen von rechtsaffinen Kleinbürgern in Dresden in einem dreistündigen Polizeikessel erst alle mal in die Hose gepinkelt haben und abschließend mit Wasserwerfern traktiert wurden, dann haben sie für eine geraume Weile genug vom Demonstrieren.“

Das darf man sich auf der demokratischen Zunge zergehen lassen. Das sagt ein mittels öffentlicher Steuergelder alimentierter „Wissenschaftler“, ein Betriebsangehöriger der SPD-geführten Staatsregierung von Rheinland-Pfalz. Ein Sprecher unserer „Elite“!

Der Mann sieht ja aus wie ein Alt-´68er, der anstatt zum Friseur in eine Werkstatt zum Ölwechsel gehen muss. Ich frage mich, vielleicht leidet er an einer Art „posttraumatischer Belastungsstörung“ nach selbst erlebter Traktierung mit Wasserwerfern und erlittenen Inkontinenzerscheinungen – damals in den wilden Jahren seiner Sozialisierung. Vielleicht ist auch zu intensiver Genuss von rotem Wein Ursache seiner verbalen Insulte.*

Das sind jetzt ganz sicher unsachliche und “wissenschaftlich unfaire” Einwürfe, darum zurück zu den Tatsachen.

„Pack“ und „Pöbel“

Mielke kann, er darf sich diese Ausfälle – offensichtlich basierend auf einer zutiefst undemokratischen, ja totalitären Grundeinstellung – erlauben, befindet er sich doch in bester Gesellschaft. Im Kampf gegen rechts, gegen Pegida, AfD, „Wutbürger“,  auch schon gegen einfache, kritische Fragesteller in Sachen Asylantenzustrom, ist inzwischen alles erlaubt – bis hin zur Aberkennung geschützt geglaubter Freiheitsrechte. Die Position des „Wissenschaftlers Mielke” ist ja abgestützt durch Äußerungen mit dahinterstehenden Absichten von Regierungsvertretern; allen voran der Justiz- und der Innenminister. Andere Kabinettsmitglieder äußerten sich ebenfalls in solchem Tenor und die „Qualitätspresse“ wirkt als Multiplikator, Lautverstärker und auch Stichwortgeber zu diesem Thema. Details darf ich mir hier ersparen, sie sind uns allen deutlich bekannt.

Eine Demarche von irgendeinem Gremium der EU(DSSR) in Richtung der Bundesrepublik – in Sachen Abbau unserer Grundrechte – wird nicht zu erwarten sein.

Wollen wir von denen eigentlich auch nicht; denn wir möchten unsere Angelegenheiten souverän und auf eigenem Grund regeln und geregelt wissen.

Man muss aber schon an das erinnern, was sich die europäischen Staaten zur Regel, zum „Gesetz“ in Sachen Meinungs- und Gedankenfreiheit einmal gemacht haben. Auf der offiziellen Seite der Europäischen Menschenrechtskommission ist zu lesen:

Die in Artikel 9 EMRK (= Europäische Menschenrechtskonvention – d.Verf.) geschützte Gedankenfreiheit ist die Freiheit des Denkens, insbesondere in weltanschaulichen und politischen Dingen. Die in Artikel 10 EMRK geschützte Meinungsfreiheit ist dagegen die Freiheit, seine Gedanken laut und öffentlich auszusprechen, verstanden als das subjektive Recht auf freie Rede, auf freie Äußerung und auf die (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln. EIne so verstandene Meinungsfreiheit geht über die Gedankenfreiheit — und damit über die allgemeine Gewährleistung des Art. 8 EMRK hinaus. Sie war den Verfassern der Menschenrechtskonvention so wichtig, dass sie in Artikel 9 gesondert geschützt wurde.

Gilt das (nicht mehr) für die Mitgliedsstaaten der EU resp. die Bundesrepublik?

Halt! Es gibt erlaubte Einschränkungen aufgrund eines Gesetzes, z.B.:

  • aus Gründen der nationalen Sicherheit,
  • zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (einschließlich der Moral),
  • zur Verhütung von Straftaten,
  • aus Gründen des Ehrschutzes sowie zur Wahrung der Rechte Dritter,
  • zur Verhindung der Verbreitung vertraulicher Informationen sowie
  • zur Wahrung der Autorität und Unparteilichkeit der Rechtsprechung.Auch von daher dürfte also nichts gegen einen EU-Beitritt der Türkei sprechen, so daß man denen schon jetzt zurufen kann: Willkommen im Club!
Bild: Forschungsjournal Soziale Bewegungen
Bild: Forschungsjournal Soziale Bewegungen

 

www.conservo.wordpress.com

11.11.2015

*) „altmod“ ist Blogger (altmod.de) und häufig auf „conservo“ vertreten

* Im multimedialen Alltag heutzutage soll ja alles “ein Gesicht bekommen”. Hier also das aktuelle Gesicht für Meinungs- und Demonstrationsfreiheit:

Liest man diese möglichen Einschränkungen, könnte sich die Türkei, sprich Erdogan, durchaus auch auf Konformität mit den Regeln der Europäischen Union berufen. Oder nicht? Heiko Maas, Thomas de Maizière – die bundesdeutschen Minister – glauben sicher, sich in diesem Rahmen zu bewegen; wie auch das Rotbäckchen aus Mainz.

Auch von daher dürfte also nichts gegen einen EU-Beitritt der Türkei sprechen, so daß man denen schon jetzt zurufen kann: Willkommen im Club!

* Im multimedialen Alltag heutzutage soll ja alles “ein Gesicht bekommen”. Hier also das aktuelle Gesicht für Meinungs- und Demonstrationsfreiheit:

 

Bild: Forschungsjournal Soziale Bewegungen

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