Familie weg? NEIN, Schwesig muß weg! Bitte Petition unterzeichnen (s.u.)!

(www.conservo.wordpresss.com) von Peter Helmes

von Peter Helmes

SchwesigDer Genderismus zerstört die Gesellschaft

Ich weise seit vielen Jahren auf die gefährlichste Tendenz der deutschen Politik hin, die unsere Gesellschaft zerstören wird, wenn wir ihr nicht mutig entgegentreten: der Genderismus.

Trotz aller Mahnungen geht der staatliche Erziehungszwang durch Frühsexualisierung weiter! Wir stehen weiter in wichtigen Herausforderungen, erst recht nach den bedenklichen Ergebnissen der Landtagswahlen in Bezug auf das Thema Bildung und Erziehung:

Die Bestrebungen zur Frühsexualisierung unserer Kinder, zur Auflösung der traditionellen Ehe und Familie, zur Einführung des “Rechts auf Kinder” und zur Beschneidung grundlegender Freiheiten werden massiv weitergeführt;

Besonders eifrig in der Durchsetzung von Gender als Staatsdoktrin ist Manuela Schwesig (SPD), die eigentlich als Bundesfamilienministerin andere Akzente setzen müße. Doch von Anbeginn ihrer Amtszeit hat sie begonnen, aus dem Bundesfamilienministerium eine revolutionäre Zelle für ihren Feldzug gegen Ehe und Familie zu machen. Ganz offensichtlich möchte Schwesig Fakten schaffen und führt deshalb einen ideologischen Kampf zur Zerstörung der traditionellen Ehe und Familie in Deutschland.

Schwesig und Bündnis90/Die Grünen befürworten z. B. eine Schulerziehung, in der Kinder schon ab dem ersten Grundschuljahr mit sexuellen Inhalten – inklusive Homo-und Transsexualität – konfrontiert werden. Christliche Eltern haben zunehmend die Sorge, daß ihre Kinder in den Schulen mit anti-christlichen Ideologien wie eben dem Gender-Mainstreaming, der Gender-Ideologie, der „Sexuellen Vielfalt“ usw. indoktriniert werden. Schon jetzt ist klar, daß Schwesig, Kretschmann und ihr ideologisches Gefolge von diesem Treiben nicht ablassen wollen.

Es wird immer deutlicher, daß sich Manuela Schwesig weder an die Koalitionsräson, an die allgemeinen Vorgaben des Bundeskabinetts noch an den gesunden Menschenverstand gebunden fühlt. Deshalb schrieb jetzt der meinen Lesern bekannte Kritiker Klaus Hildebrandt an Schwesigs „Chef“, dem SPD-Vorsitzenden und „Vizekanzler“ Sigmar Gabriel, einen deutlichen Brief:

Kritischer Brief von Klaus Hildebrandt an Sigmar Gabriel

„Sehr geehrter Herr Gabriel (SPD),

bitte entnehmen Sie der als Anlage beigefügten Petition, dass es den Menschen, – allen voran den Familien – inzwischen reicht. Der wohl ganz persönliche Feldzug Ihrer Parteigenossin Manuela Schwesigs (SPD) gegen die traditionelle Familie ist nicht zu bestreiten und wirkt sich verheerend auf unsere ganze Gesellschaft aus.

Ich bitte Sie hiermit, sich von der Dame zu trennen. So etwas gab es noch nicht in der Geschichte der Bundesrepublik, dass eine Ministerin genau das Gegenteil vertritt als das wofür sie eingesetzt wurde. Sie sollte sich schämen, warum ich diese Petition klar unterstütze und hiermit verbreite.

Was ist nur aus unserem einst stabilen und berechenbaren Land geworden? Es scheint, als hätten wir es nur noch mit Selbstverwirklichern und linken Ideologen bzw. Ideologinnen zu tun. Das sollte sich ab dem nächsten Jahr hoffentlich spürbar ändern. Es ist gut, dass es noch Menschen gibt, die sich auf authentische Weise um das Wohl der Familien und Kinder kümmern. Der Gender-Homunculus zerstört unsere ganze Ordnung. Schlimm genug, dass so viele im Parteien- und Regierungsapparat auch noch kräftig daran verdienen.

Wir brauchen dringend ein eigenständiges Familienministerium, das weder von einer Frau noch einem Homosexuellen oder Lesbe geleitet wird. Die Familie braucht eine starke Stimme am Kabinettstisch.

Mit freundlichen Grüßen, Klaus Hildebrandt“

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Bitte unterzeichnen Sie die folgende Petition, die „kath.net“ vorstellt:

Ein kath.net-Kommentar von Peter Winnemöller Europäischer Menschenrechtsgerichtshof: Ehe ist Verbindung zwischen Mann und Frau – Kein Echo in der Presse – Keine Stellungahme der deutschen Bischöfe – Doch Volker Beck reagierte –

Straßburg (kath.net/pw) In der vergangenen Woche hatte der EGMR in einem Urteil festgestellt, dass der Begriff Ehe für eine Verbindung aus Mann und Frau feststeht. Die Kommission der Bischofskonferenzen der EU (COMECE) hatte das Urteil begrüßt. Deutsche Bischöfe haben bislang zu dem Urteil noch keine Stellung bezogen. In der Presse fand dieses doch recht weit reichende Urteil ebenfalls kein Echo, es paßt nicht in den Mainstream. In einer Pressemeldung kritisierte der religionspolitische Sprecher der Grünen die Stellungnahme der COMECE unter Bezug auf das Bürgerliche Gesetzbuch und Dignitatis humanae. Die Ehe sei ein weltlich Ding, so der Bundestagsabgeordnete. Dabei verwarf er gleich noch das Sakramentale Verständnis der Ehe sowie das Naturrecht.

Historisch ist eine solche Deutung zumindest fragwürdig. Eine Zivilehe gibt es erst seit 1876 in Deutschland. Die Einrichtung der staatlichen Standesämter und damit der Zivilehe war eine Folge des Kulturkampfes.

Bis dahin hatte sich der Staat um rechtliche Fragen der Ehe im Grunde gar nicht gekümmert und die kirchliche Eheschließung auch für das weltliche Standesrecht anerkannt. Erst das Aufkommen französischen Zivilrechts in deutschen Ländern hatte den Gedanken der Zivilehe beflügelt. Besonders von den damaligen Staaten nicht anerkannte Religionsgemeinschaften, deren Eheschließungen oftmals staatlich nicht anerkannt waren, befürworteten die Möglichkeit einer zivilen Trauung. Das Konzil von Trient hatte im 1563 in seiner dritten Sitzungsperiode im Dekret Tametsi die Zuständigkeit der Kirche für die Ehe festgestellt. Seit Einführung der Zivilehe im Jahr 1876 war bis Ende 2008 eine kirchliche Eheschließung erst nach der standesamtlichen Trauung erlaubt. Seit 1. Januar 2009 sind kirchliche Eheschließungen ohne vorherige staatliche Trauung zulässig. Sie bleiben jedoch für die Eheleute ohne staatliche Rechtsfolgen.

Die Kirche hat die Ehe immer als ein Sakrament angesehen. Dabei wurden allerdings auch von der Kirche niemals die weltlichen und standesrechtlichen Folgen eine Eheschließung außer Acht gelassen. Das Dekret Tametsi berücksichtigt diese ganz eindeutig und betont den öffentlichen Charakter einer Ehe, die eben keine Privatangelegenheit der Eheleute ist. Dies spiegelt sich im Art. 6 des deutschen Grundgesetzes wider. Auch andere europäische Staaten kennen diesen besonderen Schutz von Ehe und Familie. Dieser Sachverhalt spiegelte sich bis 1969 sogar im Strafrecht wider. Bis dahin war Ehebruch eine Straftat und ein verurteilter Ehebrecher konnte die Person mit der der Ehebruch begangen wurde auch nach einer zivilen Scheidung nicht zivil heiraten. Der staatliche Rechtsschutz der Familie ging damit zuweilen sogar über das hinaus, was die Kirche im Hinblick auf die Ehe zu vertreten hat. Für die Kirche ist die Ehe ein Sakrament, das heißt, sie ist ein Zeichen des (kommenden) Heils. Sie steht damit auf einem soliden biblischen Fundament. Bereits im Alten Testament hat der Schutz der Ehe den Rang eines göttlichen Gebotes. Auch wenn es sogenannte Scheidungsbriefe gab, zeigt sich im Neuen Testament durch die Worte Jesu, dass dies ursprünglich nicht so war.

Die Ehe entspricht der göttlichen Schöpfungsordnung, denn der Mensch ist als Mann und Frau nach dem Ebenbild Gottes geschaffen. In dieser Zuordnung, dass der Mann seine Familie verlässt, sich eine Frau nimmt und sie ein Fleisch werden, haben die Eheleute Teil am Schöpfungshandeln Gottes. Jede Ehe ist auf Zeugung ausgelegt. Sie ist es auch dann, wenn die Eheleute – aus welchen Gründen auch immer – keine Kinder bekommen. Grundsätzlich ist diese Möglichkeit, Kinder zu bekommen, Teil der göttlichen Schöpfungsordnung. Es ist unsinnig und wenig vernünftig, das Naturrecht verwerfen zu wollen, wie es der religionspolitische Sprecher der Grünen in seiner Pressemeldung fordert. So wie die Schöpfung des Menschen durch Gott aus Liebe geschehen ist, geschieht die Schließung einer Ehe aus Liebe. Wie Selbstmitteilung (hier: Erschaffung des Menschen) Bestandteil der Liebe Gottes ist, ist die Selbstmitteilung dort durch Zeugung von Kindern Bestandteil der ehelichen Liebe. Das ist in der Natur des Menschen grundgelegt. Es ist ein Ausdruck des anhaltenden Schöpfungshandeln Gottes, an dem der Mensch teilhat. Die Ehe ist kein weltlich Ding, weil sie ihre Quelle und ihren Ursprung im Schöpfungshandeln Gottes hat. Sie zu regeln und zu ordnen ist damit primäre Aufgabe der Kirche. Der weltliche Anteil der Ehe ergibt sich schon daraus, daß die Menschen in der Welt leben. Der staatliche Anteil an der Ehe ist hingegen ein Produkt der jüngeren Geschichte.

Es ist aber auch für den Staat und für den Gesetzgeber ein Akt der Vernunft, die Quelle der Erkenntnis des göttlichen Willens auch zur Quelle der Erkenntnis zu machen, was Recht ist. Dazu sagte Papst Benedikt XVI. in seiner Ansprache Deutschen Bundestag am 22. September 2011: „Wie erkennt man, was Recht ist? In der Geschichte sind Rechtsordnungen fast durchgehend religiös begründet worden: Vom Blick auf die Gottheit her wird entschieden, was unter Menschen rechtens ist. Im Gegensatz zu anderen großen Religionen hat das Christentum dem Staat und der Gesellschaft nie ein Offenbarungsrecht, nie eine Rechtsordnung aus Offenbarung vorgegeben. Es hat stattdessen auf Natur und Vernunft als die wahren Rechtsquellen verwiesen – auf den Zusammenklang von objektiver und subjektiver Vernunft, der freilich das Gegründetsein beider Sphären in der schöpferischen Vernunft Gottes voraussetzt.“ Wenn also Natur und Vernunft die wahren Rechtsquellen sind, dann kann eine Festschreibung der Ehe als einer auf Dauer angelegten Verbindung zwischen Mann und Frau, die die Keimzelle der Familie und damit der innerste Kern einer jeden staatlichen Gemeinschaft ist, eindeutig keine Diskriminierung sein.

Gerade vor dem Hintergrund der Freiheit hat jeder Mensch das Recht in Freiheit eine Ehe zu schließen oder nicht. Jeder, der keine Ehe schließen will, mag die für ihn passende Lebensentscheidung treffen. Ein Recht auf Gleichstellung von ungleichen Sachverhalten kann nicht sinnvoll gegen Naturrecht und Vernunft konstruiert werden. Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte ist unrecht. Unrecht ist auch, ungleiches schon als gleich definieren zu wollen.

Initiative „Vater, Mutter, Kind“ („Mum, Dad and Kids“) Hier stehen reiner Rechtspositivismus und Lobbyinteressen der Natur und der Vernunft diametral gegenüber. Der EGMR hat dies in seinem Urteil klar erkannt und in eine hoffentlich für die europäische Politik richtungsweisende Entscheidung gegossen. Die Initiative „Mum, Dad and Kids“, die sich für einen natur- und vernunftgemäßen Schutz von Ehe und Familie im europapolitischen Kontext einsetzt, geht letztendlich in die gleiche Richtung wie das Urteil des EGMR.

Auch für einen Staat, der in allen seinen Gliederungen das Wohl des Gemeinwesens zu verfolgen hat, ist der Schutz von Ehe und Familie durch und durch vernünftig. In der Familie wächst die jeweils kommende Generation heran, die den Staat als Gemeinschaft aller Menschen in einem Staatswesen zu tragen hat, heran. So ist es sinnvoll, wenn man ein starkes Gemeinwesen will, für starke Familien zu sorgen. Das richtige Maß von Zurückhaltung im Hinblick auf politischen Einfluss auf die Familien, auf Kinder und Kindererziehung ist ebenfalls ein Gebot der Vernunft. Dass diese Einsicht bei vielen Bürgern der EU zunehmend auf Resonanz stößt, während in Parlament und Kommission nach wie vor Gender Mainstreaming und sexuelle Diversität als primäre Handlungsoptionen angesehen werden, wird in den kommenden Jahren noch für reichlich politischen Zündstoff sorgen. Hier ist die Stimme der Kirche unverzichtbar.

Die Pressemeldung des religionspolitischen Sprechers der Grünen zeigt sich als reine Vertretung von Lobbyinteressen gegen Gemeinwohlinteressen, was sich nicht zuletzt auch durch den Verweis auf Afrika zeigt. Es ist wohl wenig hilfreich, katholische Bischöfe darüber belehren zu wollen, was die Lehre der Kirche ist oder ernsthaft zu glauben, europäische Bischöfe könnten politischen Einfluss in afrikanischen Staaten ausüben. Da klingt ein doch recht kolonialistisches Weltbild durch.

Bitte unterzeichnen Sie hier: www.mumdadandkids.eu

www.conservo.wordpress.com  19. Juni 2016
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