Wie wir mit Hilfe der Wahrheit getäuscht werden – Zur politischen Situation in Deutschland

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deutschlandDas Nachfolgende ist die persönliche Meinung und Sicht der Dinge des Autors. Diese Meinungswiedergabe geschieht daher unter ausdrücklichen Hinweis auf § 193 StGB, Art. 5 „GG“, sowie Art. 10 EMRK.

Kritische Gedanken zur politischen Situation in Deutschland

von Dipl.-Verw. Herbert Jacobi

Es ist höchst eigenartig und bemerkenswert, wie unsere Regierung uns mit allerlei trickreichen Aussagen an der Nase herumführt und das sogar völlig legal und mit Aussagen, die rechtlich völlig in Ordnung sind, aber bei den Bürgern eine gewollte und geradezu „narkotisierende Wirkung“ erzielen. Das gilt vor allem in Fragen der Vertuschung der Staatssimulation „Bundesrepublik Deutschland“.

Dazu folgendes Beispiel: US-Präsident Barak Obama hat im Mai 2009 kurz nach seinem Amtsantritt Deutschland besucht und auf der U.S.amerikanischen Airbase Ramstein wörtlich gesagt: »Germany is an occupied country and it will stay that way.« (»Deutschland ist ein besetztes Land. Und es wird so bleiben«.)“. Bemerkenswert: Es gab von deutscher Seite keinen Widerspruch.

Man muss davon ausgehen, dass der US-Präsident sich seiner Worte im Klaren ist. Aber mit welchem Hintergrundwissen und mit welcher Absicht könnte er das gesagt haben? Die vielzitierte „Kanzlerakte“ – eine Geheimvereinbarung zwischen der „Regierung“ der Bundesrepublik – lässt sich dafür nur vermuten; denn sie wurde (noch) nicht offengelegt. Diese „Kanzlerakte“ fordert vom neu gewählten Bundeskanzler die Unterwerfung unter die Siegermächte, allen voran der U.S.-amerikanischen, noch vor dem Ablegen des Amtseides gem. Artikel 56 Grundgesetz. Dass es eine solche Vereinbarung gegeben hat und vermutlich auch noch gibt, ist durch die Aussage von Egon Bahr bestätigt, der seinerzeit dem sich weigernden Willy Brandt dringend riet, doch diese Akte zu unterschreiben, da es sonst widrigenfalls fatale Konsequenzen für ihn hätte.

Deshalb die Frage: Wie unabhängig resp. souverän ist Deutschland? Außenminister Genscher hat am 3.Oktober 1990 im Auftrag der 5 Alliierten die Bundesrepublik Deutschland („BRD“) bei der UNO abgemeldet und an Stelle dessen Deutschland „Germany“ mit der Amtssprache „englisch“ als eine Nicht-Regierungsorganisation (NGO) angemeldet. War das der „Preis“ für die sog. Wiedervereinigung? Ich kann das sehr gut nachvollziehen, nicht nur wegen des engen Zeitfensters zum 2 + 4 Vertrag.

Was sagen eigentlich unsere maßgeblichen Politiker dazu? Immerhin hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble am 1. Juni 2012 vor einem Treffen von Bankern in Frankfurt/M. folgenden Satz gesagt: „Wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen. Das wusste übrigens das Grundgesetz, da steht schon in der Präambel von 1949 das Ziel, als gleichberechtigtes Mitglied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen.”

Doch es kommt noch deutlicher: Der derzeitige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat am 27. 02. 2010 auf dem SPD-Parteitag in NRW als Parteivorsitzender wörtlich folgende verblüffende Aussage gemacht: „Wir haben gar keine Bundesregierung. Wir haben Frau Merkel als Geschäftsführerin einer neuen Nicht-Regierungsorganisation in Deutschland.“, und das unter dem euphorischen Beifall der SPD-Partei-Oberen. Diese Aussage ist so frappierend und entlarvend, dass sie offensichtlich als Wahlkampfscherz gewertet wurde, doch entspricht sie genau dem, was Genscher am 3. Oktober juristisch und völkerrechtswirksam vollzogen hat: Die BRD mit all ihren Behörden und Dienststellen ist eine Nicht-Regierungs-Organisation auf internationaler Basis des Handelsrechts und ist demzufolge in den internationalen Handelsregisterverzeichnissen UKIP und MANTA als Firma eingetragen und das sogar mit einer Umsatzsteuer-ID-Nummer.

Die Frage bleibt: Sind wir ein souveräner Staat oder sind wir es nicht? Dann bemühen wir doch mal die „normative Kraft des Faktischen“. Was macht unser „Freund“, der US-Präsident Obama wie ganz selbstverständlich? Er hört das Handy von Frau Merkel ab. Darf er das? Ja, das darf er! Grundlage ist die Haager Landkriegsordnung (HLKO), die das Verhältnis zwischen Siegern und Besiegten regelt. Hier ein Auszug aus der HLKO:

„Art. 24 [Kriegslisten; Nachrichtenverschaffung] Kriegslisten und die Anwendung der notwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt.“

Die HLKO gilt – wie der Name sagt – für den Kriegszustand. Da Deutschland lediglich einen Waffenstillstandsvertrag am 8. Mai 1945 unterzeichnet hat, der kein Friedensvertrag ist, gilt offiziell der Kriegszustand so lange weiter, bis eine Verfassung verabschiedet und ein Friedensvertrag abgeschlossen ist. Der wiederum kann nur vom Volkssouverän abgeschlossen werden. Dazu Artikel 146 GG:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”

Keine Bundesregierung, kein Bundestag, kein Bundesverfassungsgericht oder sonst ein Verfassungsorgan kann eine Verfassung beschließen, sondern allein das „Deutsche Volk“

Präsident Obama handelte absolut korrekt; denn ein Friedensvertrag gibt es nicht und wird offensichtlich auch von offizieller deutscher Seite nicht angestrebt. Es fehlt augenscheinlich der Wille der politisch Verantwortlichen, am Status quo etwas zu ändern. Warum? Vielleicht ist es einfach die Tatsache, dass das „System BRD“ wirtschaftlich noch so gut funktioniert, dass die vom System Profitierenden und Alimentierten eine Änderung nicht wirklich wollen. Diese Vermutung liegt jedenfalls nahe.

Sehr viel interessanter noch scheint mir die Aussage von Frau Merkel auf Obamas Abhör-Attacke zu sein, auf die sie wörtlich wie folgt reagierte: „Auf deutschem Boden gilt deutsches Recht“. Damit hat sie alles und nichts gesagt.

Einerseits bestätigt sie indirekt Obama, dass er deutsches Recht auf deutschem Boden beachtet hat; denn (Achtung!) die Haager Landkriegsordnung ist Völkerrecht (!) und gilt gem. Artikel 25 GG wie Bundesrecht (!). Dort heißt es im Artikel 25:

„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“

Uns aber, den Unwissenden und Gutgläubigen, vermittelt Frau Merkel mit den Begrifflichkeiten „deutsches Recht“ und “deutscher Boden“ den Eindruck, dass wir souverän seien. Leider sind wir das (noch) nicht. Wie soll aber die Wahrheit unters Volk kommen, wenn eine „Freie Deutsche Presse“ nicht vorhanden ist und lediglich eine „Hofberichterstattung“ ganz im Sinne der Herrschenden nur das berichtet, was systemkonform und „regierungslike“ ist?

Ich beobachte seit einiger Zeit eine interessante Entwicklung: Das Deutsche Volk wacht auf, und täglich werden es mehr! Um nochmal aufzuzeigen, wie groß der Filz zwischen Presse und Politik ist, sei hier an die diffamierenden Reportagen über die Menschen erinnert, die in letzter Zeit allenthalben verstärkt über die staatlichen Rundfunk- und Fernsehkanäle ausgestrahlt und gemeinhin als „Reichsbürger“ mit der Nazi-Keule attackiert werden.

Es ist auffallend, dass es in den offiziellen gesellschaftspolitischen Diskursen immer nur um „rechte Gewalt“ oder „Kampf gegen rechts“ usw. geht. So als gäbe es gar keine linke Gewalt. Die aber kommt deutlich krasser und viel gewaltbereiter mit der Antifa einher und attackiert am laufenden Band christliche oder bürgerliche Demos (Marsch für das Leben, Demo für Alle, PEGIDA), greift Polizisten an oder beschimpft sie, fackelt Autos von AfD-Politikern ab. Und genau diese „bundesrepublikanisch sanktionierten Schlägertrupps“ werden von einem unfähigen Bundesjustizminister hoffähig gemacht und deren Engagement im Kampf gegen rechts lobend hervorhebt.

Wie kommen wir als Deutsche aus diesem Dilemma heraus? Und wer ist überhaupt „Deutscher“ im Sinne des Artikels 116 GG und darf damit die bürgerlichen Rechte und Pflichten eines „Deutschen“ wahrnehmen? Ganz einfach: Nur der, der es auch beweisen kann! Jeder Deutsche, der einen Staatsangehörigkeitsausweis besitzt, ist Träger von staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten. Dazu zählt u. a. das Widerstandsrecht gem. Art. 20 GG oder die Mitwirkung bei der verfassungsgebenden Nationalversammlung, einem völkerrechtswirksamen Friedensvertrag usw. Ich kann nur dringend empfehlen, sich diesen Ausweis zu besorgen, auch unter dem Begriff „Gelber Schein“ im Netz zu finden. Außer den besonderen Rechten nach dem GG ist der Inhaber als Deutscher z. B. lt. Artikel 46 der HLK vor der Enteignung (Privateigentum) geschützt. Viele Juristen, Ärzte und Hauseigentümer wissen das und haben sich den „Gelben Schein“ bereits besorgt. Dumm nur, dass die Behördenbediensteten durch eine Handlungsempfehlung der Innenminister gehalten sind, den Antragstellern möglichst durch viele Auflagen und Einschränkungen diesen Schritt zu erschweren. Wohlweislich ist hier nicht die Rede von einer „Handlungsanweisung“ (Befehl). Der würde ja den Bearbeiter auf der unteren Verwaltungsebene entlasten. So aber bleibt die volle Verantwortlichkeit für die Ungleichbehandlung der Bürger (Antragsteller des Staatsangehörigkeitsausweises) an dem Bearbeiter auf der unteren Verwaltungsebene hängen, der die „ministerielle Handlungsempfehlung“ seines Dienstherrn anwendet.

Und was ist mit den „Bundesbürgern“, bei denen im Personalausweis oder Reisepass unter Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ steht? Dazu wurde auf der Webseite des Bayerischen Innenministeriums klargestellt, dass dieser Eintrag lediglich die Vermutung des Bestehens der Deutschen Staatsangehörigkeit begründet. Bundesbürger sind – juristisch gesehen – quasi Staatenlose und haben nicht den Status einer natürlichen Person. Sie sind lediglich „Juristische Personen“, denen im Bundespersonalausweis auch ein juristischer „NAME“ zugeordnet ist. Natürliche Personen – kurz als „Mensch“ bezeichnet – haben einen „Familiennamen“ und sind lt. BGB eigenständige, selbstverantwortliche und souveräne Rechtssubjekte.

Doch will das politische Establishment überhaupt eine Änderung des Status quo? Nein, im Gegenteil: Es besteht hinsichtlich der Souveränität Deutschlands das Bestreben unserer Politiker, noch mehr Eigenständigkeit und Gesetzeskompetenz an die EU abzugeben, einem Völkerrechtssubjekt, das genauso wenig die Kriterien eines Staates erfüllt, als es die BRD tut. Auch ihr fehlt das Kriterium der Volkssouveränität. Der Gang in die Gefangenschaft ist also perfekt vorbereitet.

Wissen ist Macht, Nichtwissen Dummheit. Nur wer sich seiner Rechte bewusst ist, kann sie auch wahrnehmen. Wirklich frei (souverän) ist nur der, der es auch im Herzen hat.

www.conservo.wordpress.com   24. Sept. 2016
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