Gesetzentwurf angenommen: Wahlrecht für Geflüchtete in NRW

(www.conservo.wordpress.com)

fluechtlinge-6Von Verfolgter *)

700.000 Menschen, die in NRW wohnen, durften bislang auf kommunaler Ebene nicht wählen. Damit sind jedoch nicht Kinder  gemeint, sondern Menschen aus Nicht-EU Ländern.  Und natürlich damit auch in NRW wohnhafte Flüchtlinge. Diese sollen nun per Gesetz ein Wahlrecht bekommen, weswegen nun gegen die Stimmen der CDU und FDP im NRW -Landtag ein entsprechender Gesetzentwurf in der 2. Lesung  angenommen wurde.

Wie kam dieses zustande?

In der Beratung begründeten die  antragstellenden Parteien den Gesetzentwurf wie folgt:

Die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PIRATEN sprachen sich für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus Mitgliedstaaten der EU kommen, aus. Die Teilhabe und Partizipation der Menschen, die als Einwohner in den jeweiligen Gemeinden ihren Lebensmittelpunkt hätten, sei für die Integration dieser Menschen in den Gemeinden und in Deutschland ein ganz wesentlicher Aspekt. Die Einführung des kommunalen Wahlrechts entspräche nicht nur dem Wunsch dieser Menschen auf Mitwirkung in den Selbstverwaltungsorganen, sondern die Einführung sei auch inhaltlich geboten.

Die Gegner des „Wahlrechts für Fremde“ positionierten sich wie folgt:

Die Fraktion der CDU sprach sich gegen den Gesetzentwurf aus. Die CDU verfolge das Ziel, die Menschen über eine Einbürgerung in Deutschland zu integrieren; die doppelte Staatsbürgerschaft und die Einführung eines kommunalen Wahlrechts, sei für die CDU nicht der richtige Ansatz.  Die Fraktion der FDP machte verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf geltend; eine Regelung könne mit Blick auf die Homogenitätsklausel des Grundgesetzes nur auf Bundesebene getroffen werden.

Vera Lengsfeld kommentiert auf ihrem Blog den Gesetzentwurf folgendermaßen:

Wenn das Gesetz durchkommt, wäre NRW das erste Bundesland mit einem kommunalen Wahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer. Darunter fallen natürlich auch die „Refugees“. Zunächst ging es dabei allerdings vor allem um die schon länger in NRW lebenden Türken ohne Doppelpass, von deren Stimmen die SPD profitieren wollte. Das Argument lautete, es würde Nicht-EU-Ausländern bei der Integration helfen, wenn man ihnen das Kommunalwahlrecht schenkt. Das Vorhaben wurde nicht nur von Rot-Grün, sondern auch von Piraten und FDP unterstützt. Zusammen hätten diese Parteien auch heute noch die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit zur Änderung der Verfassung von NRW.

Kurzum, den Willkommens- und Bahnhofsklatschern geht es nicht nur darum, wildfremden Gästen dauerhaft zu helfen, sondern sie wollen diese Menschen auch noch in die Lage versetzen, daß Sie über die Gastgeber bestimmen können.

Eine Redensart besagt:

„ManreichtdenkleinenFinger, undernimmtdieganzeHand; Wenn man ihm denkleinenFingerreicht, nimmt / will er gleich dieganzeHand.“

Bunt gibt ihnen gern die ganze Hand, Haus und Hof, Mitbestimmung über ihre Belange, einfach über alles, denn Geld wächst auf den Bäumen.

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Anhang: Abschiebungen und der Umgang von Bunt mit Flüchtlingen.

Auf Facebook wird diskutiert: „Große Sammelabschiebung am Münchner Flughafen. Ganze 18 Afghanen aus ganz Deutschland sind abgeschoben worden. Insgesamt ist es schon die dritte dieser Art. Bei so hohen Abschiebungszahlen fühlen sich die Vereinigten Bunten verpflichtet, am Münchner Flughafen aufzumarschieren und sich mit den teilweise straffällig in Erscheinung Getretenen zu solidarisieren.“

#Müssenistbunt #Bayernistfrei
*) Original: https://bayernistfrei.com/2017/02/24/auslaender-nrw/#more-37260
www.conservo.wordpress.com   25.02.2017
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