Sensationelles Corona-Urteil soll rückgängig gemacht werden — Oberstaatsanwalt: „Urteil schnell geraderücken“

(www.conservo.wordpress.com)

Von Klaus Hildebrandt

Corona COVID-19 ohne Panik – Vitamin D-Prophylaxe und kurativen Therapie mit hoT-NEM ohne Impfstoff! – YouTube

Wie zuvor schon der Bonner Virologe  „Die Entscheidungen zu Corona als politisch, nicht wissenschaftlich“ beschrieb, so bestätigte sich dies bei der  Bundespressekonferenz vergangene Woche, in der der Journalist Boris Reitschuster die Bundeskanzlerin fragte, weshalb Einschränkungs-maßnahmen noch immer aufrechtgehalten würden, obwohl die Weltgesundheitsorganisation WHO die epidemische Lage von Nationaler Tragweite aufgehoben habe. Merkel sagte, die Fortführung der Corona-Maßnahmen beruhe auf politischen Entscheidungen. Die Kanzlerin gab damit endlich öffentlich zu, was Experten schon seit Monaten vermuten und durch Zahlen und Fakten belegten: Es gibt keine tödliche Pandemie und sämtliche Regierungsmaßnahmen dienen nicht […]

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Nun soll nach Aussage der Staatsanwaltschaft, auch das Urteil des Amtsgerichts Weimar (Thüringen) “rückgängig” gemacht werden, das die von der Regierung verfügten Anti-Corona-Maßnahmen für das Bundesland Thüringen für verfassungswidrig erklärte. Was sagt uns das?

Vermutlich, dass wir “im besten Deutschland aller Zeiten” leben (Zitat Merkel), auch dank der “unabhängigen” Justiz. Ja, es handelt sich auch meiner Meinung nach um ein rein politisch motiviertes Manöver. Erkennt man, dass dieser Bundesregierung spätestens seit 2015 (Öffnung der Grenzen für die ganze Welt) das Wasser bis zum Halse steht, dann kann man das auch entsprechend einordnen und verliert die Scheu vor dieser “Pandemie”, die keine ist. Eine gute Portion Gottvertrauen und Vernunft (vielleicht auch Vitamin D und frische Luft) helfen dabei enorm.

Klaus Hildebrandt

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https://reitschuster.de/post/unglaublich-who-warnt-vor-unzuverlaessigkeit-von-pcr-test/ 

Unglaublich: WHO warnt vor Unzuverlässigkeit von PCR-Test 

Abertausende unnötig in Quarantäne und Gesunde als infiziert gemeldet? 

VERÖFFENTLICHT AM 22. JANUAR 2021

Wer Zweifel daran äußerte, ob der maßgeblich von Christian Drosten mitentwickelte PCR-Test wirklich einen Nachweis für eine Infektion erbringen kann, gilt in Deutschland fast schon als Ketzer, oder, schlimmer noch, Corona-Leugner. Als der parteilose Berliner Abgeordnete Luthe die Zweifel an der Aussagefähigkeit des Tests im Sinne des Infektionsschutzgesetzes im November 2020 durch eine Antwort des Berliner Senats bestätigt sah, berichtete ich darüber. Der Bericht wurde von Facebook mit einem Warnhinweis versehen, Faktenchecker hätten ihn für falsch befunden. Dabei gehen sie mit argumentativen Hütchenspielen vor (wie ich hier beschrieben habe).

Und jetzt das! Die ganzen selbst ernannten „Faktenfinder“ müssen sich warm anziehen. In einer neuen „Informationsnotiz“ vermeldete die Weltgesundheitsorganisation WHO am Mittwoch Beachtliches. Ich bitte um Verständnis, wenn ich jetzt die ganzen Fachtermini im Original wiedergebe – aber der Genauigkeit halber muss es sein. Ich versuche danach, sie zu erklären: „Die Leitlinien der WHO Diagnosetests für SARS-CoV-2 besagen, dass eine sorgfältige Interpretation schwacher positiver Ergebnisse erforderlich ist. Die zum Nachweis des Virus erforderliche Zyklusschwelle (Ct) ist umgekehrt proportional zur Viruslast des Patienten.“ Das heißt: Je weniger „Viruslast“, umso mehr Laborzyklen sind nötig, um etwas zu finden (der Ct-Wert steht für die Zyklenzahl).

Weiter heißt es: „Wenn die Testergebnisse nicht mit der klinischen Darstellung übereinstimmen, sollte eine neue Probe entnommen und mit derselben oder einer anderen NAT-Technologie erneut getestet werden.“ Wenn also keine Symptome da sind, und trotzdem ein positives Testergebnis, soll neu getestet werden.

Sodann führt die Organisation aus: „Die WHO erinnert Benutzer von In-Vitro-Diagnostik-Medizinprodukten daran, dass die Prävalenz (Häufigkeit) von Krankheiten den prädiktiven (abzusehenden) Wert der Testergebnisse verändert. Mit abnehmender Prävalenz steigt das Risiko falsch positiver Ergebnisse. Dies bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person mit einem positiven Ergebnis (SARS-CoV-2 nachgewiesen) tatsächlich mit SARS-CoV-2 infiziert ist, mit abnehmender Prävalenz abnimmt, unabhängig von der behaupteten Spezifität.“ Kurzum: Je weniger Menschen erkrankt sind, umso höher die Gefahr, dass Gesunde als positiv getestet werden. Und umso geringer die Wahrscheinlichkeit, dass ein positiv Getesteter auch wirklich infiziert ist. Und – Achtung – all das „unabhängig von der behaupteten Spezifität“: Spezifität eines diagnostischen Testverfahrens ist die Wahrscheinlichkeit, dass Gesunde auch wirklich als gesund erkannt werden. Also besteht, vereinfacht ausgedrückt, die Gefahr von falsch positiven Ergebnissen unabhängig davon, wie hoch die „behauptete“ Fehlerquote des Tests ist.

Abschließend schreibt die WHO: „Die meisten PCR-Tests sind als Hilfsmittel für die Diagnose angegeben. Daher müssen Gesundheitsdienstleister jedes Ergebnis in Kombination mit dem Zeitpunkt der Probenahme, dem Probentyp, den Testspezifikationen, den klinischen Beobachtungen, der Patientenanamnese, dem bestätigten Status von Kontakten und epidemiologischen Informationen berücksichtigen.“ Das bedeutet: Es muss sehr viel interpretiert werden bei den Tests, der Handlungsspielraum ist groß, und um den Test überhaupt einordnen zu können, muss man auch die Kontakte des Getesteten und seinen Zustand berücksichtigen.

All das widerspricht elementar dem, wie nach meinem bescheidenen Kenntnisstand die Tests bislang in Deutschland gehandhabt werden.

Zweck der „Informationsnotiz“ ist laut WHO: „Die Klarstellung der zuvor von der WHO bereitgestellten Informationen. Dieser Hinweis ersetzt den WHO-Informationshinweis herausgegeben am 14. Dezember 2020.“ Schon damals ging die WHO in die gleiche Richtung und man konnte ihre Aussagen als Warnung interpretieren. Aber sie war noch wesentlich vorsichtiger. Jetzt sind ihre Warnungen deutlicher.

Die Organisation gießt damit nämlich Wasser auf die Mühlen genau jener Kritiker, die schon seit langem die Aussagekraft der PCR-Tests bemängeln. Und beklagen, dass etwa in Deutschland Menschen selbst dann noch in Quarantäne mussten bzw. müssen, wenn bei ihnen erst nach sehr vielen Zyklen (Ct-Wert) Virenbestandteile im Labor gefunden wurden. Selbst ein Partner von Drosten hat das kritisiert (siehe meinen Artikel „Hälfte der Getesteten nicht infektiös“).

Das Portal sciencefiles.org wertet die Warnung der WHO wie folgt: „Im Wesentlichen bedeutet dies, dass ein PCR-Test nach Ansicht der WHO nutzlos ist, wenn ein Getesteter KEINE Symptome zeigt. Da die Mehrzahl derjenigen, die auf SARS-CoV-2 getestet werden, asymptomatisch sind, also keine Symptome zeigen, kann man sich das ungefähre Ausmaß der Täuschung, des Betrugs, des Messfehlers vorstellen.“ Die Durchstreichungen sind Absicht und ein Stilmittel des Portals.

Zweifel an der Aussagekraft des PCR-Tests bestanden seit langem. Ich habe sie etwa auf der Bundespressekonferenz am 10. November 2020 thematisiert. Und wollte explizit wissen, ob denn der Test wirklich eine Infektion im Sinne des Gesetzes nachweise. Ich empfand die Antwort der Bundesregierung damals als ausweichend und unbefriedigend (siehe hier). Nach den oben zitierten Angaben der WHO sind meine Zweifel nun noch viel größer als zuvor. „Wenn ein PCR-Test durchgeführt ist, dann gehen wir von einer Spezifität von annähernd hundert Prozent aus“ – so antwortete mir Sebastian Gülde, Sprecher des Bundesministeriums für Gesundheit, auf der Bundespressekonferenz auf meine nochmalige Frage nach der Fehlerquote bei den Tests (siehe hier). Im Klartext bedeutet die Aussage des Sprechers: Die PCR-Tests sind so gut wie fehlerfrei. Und nun warnt die WHO höchstselbst – ich wiederhole nochmal die Kernaussage von oben: „Mit abnehmender Prävalenz (Verbreitung der Krankheit) steigt das Risiko falsch positiver Ergebnisse. Dies bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person mit einem positiven Ergebnis (SARS-CoV-2 nachgewiesen) tatsächlich mit SARS-CoV-2 infiziert ist, mit abnehmender Prävalenz (Verbreitung der Krankheit) abnimmt, unabhängig von der behaupteten Spezifität (Fehlerquote).“ Verbindliche Grenzen für Ct-Werte, ab denen ein Test als positiv gilt, gibt es in Deutschland nicht. Jedes Labor entscheidet selbst. So zumindest war es bis vor kurzem. Auf meine Frage, ob eine Vereinheitlichung geplant sei, antwortete Spahn-Sprecher Gülde am 23. Oktober, er kenne solche Pläne nicht (siehe hier).

Man muss sich das alles vergegenwärtigen: In Deutschland werden seit letztem Frühjahr abertausende Menschen ihrer Freiheit beraubt und faktisch in Hausarrest geschickt aufgrund von positiven PCR-Tests, für die jedes Labor eigene Maßstäbe anlegen kann – und bei denen jetzt die WHO selbst vor dem Risiko falsch positiver Ergebnisse warnt. Was eigentlich jedem aufmerksamen Zeitgenossen auch ohne WHO schon dadurch klar geworden sein müsste, dass in vielen Fällen Prominente wie etwa Fußball-Profis nach positiven Tests wieder „freigetestet“ wurden, also durch weitere, negative Tests das erste, positive Testergebnis widerlegt wird.

So stellt sich noch vehementer als zuvor die Frage, auf welcher Grundlage unsere Grundrechte massiv eingeschränkt werden, das wirtschaftliche Leben zu großen Teilen stillgelegt, gigantische negative Folgen in Kauf genommen werden, wenn der aktuell wohl wichtigste Parameter für das Bemessen der Gesundheitsgefahren auf so tönernen Füßen steht.

TRANSPARENZHINWEIS: Als medizinischer Laie bin ich mit der Einschätzung von medizinischen Sachverhalten so vorsichtig, wie das möglich ist. Ich bin trotzdem nicht vor Fehlern gefeit. Darum bin ich zum einen für fachkundige Hinweise immer sehr dankbar, und erhebe zum anderen explizit keinen Anspruch darauf, „Wahrheiten“ zu verbreiten. Ich will auf das hinweisen, was ich als Widersprüche sehe, und eine breite Diskussion über diese anregen, weil mir genau diese fehlt. In der Bundespressekonferenz mit Gesundheitsminister Spahn, RKI-Chef Wieler und Christian Drosten habe ich diese zu der WHO-Infonotiz befragt. Hier mein Wortwechsel mit Drosten:

Reitschuster: Herr Spahn, Herr Professor Drosten, die Weltgesundheitsorganisation hat vergangene Woche eine neue Informationsnotiz veröffentlicht zum Thema PCR-Test. Ich gehe davon aus, Sie kennen die, weil die WHO ist ja wichtig. Da wird gewarnt davor, dass die Tests leichter als man offenbar bisher annahm, ein falsch-positives Ergebnis ergeben können, heißt es explizit. Es heißt weiter explizit, man müsse sich die Umstände anschauen, auch die Anamnese und all diese Dinge. Nun steht das im Widerspruch; Herr Gülde hat im Oktober, Ihr Sprecher hat im Oktober hier gesagt, die Tests sind fehlerfrei, es ist alles immer sicher. Man hat hunderttausende Leute in Quarantäne geschickt auf Grundlage dieser Tests. Müsste man das jetzt nicht überdenken? Hat sich das geändert? Hat man sich damals geirrt?

Drosten: Ja, ich glaube, das lässt sich ganz kurz beantworten. Also, die Weltgesundheitsorganisation ist ja wirklich für die Gesundheitsversorgung auf der ganzen Welt zuständig. Auch für Länder, in denen der Ausbildungsstand beispielsweise bei Laborpersonal nicht ganz so hoch ist, und da gibt es also Arbeitsgruppen, die sich auch mit der Qualität von Labordiagnostik befassen. Und die haben so eine Notiz geschrieben, das ist die, die Sie gerade erwähnen. Und da steht im Prinzip nichts weiter drin als „Bitte lest auch die Gebrauchsanweisungen für diese Tests durch“. Mehr steht da nicht. Also es ist tatsächlich so, natürlich kann jeder Labortest auch falsch-positive und falsch-negative Ergebnisse machen. Aber das ist allenfalls die Einleitung dieser Notiz. Also der Sinn dieser Notiz ist tatsächlich, zu verhindern, dass Dinge verwechselt werden, dass vielleicht nicht gut durchgeführte Laboruntersuchungen in ihrer Auswertung an die Öffentlichkeit gelangen. Das hat aber nichts damit zu tun, dass irgendein fundamentaler Zweifel an der Aussagekraft der PCR bestünde. Ganz sicher auch nicht bei der Weltgesundheitsorganisation.

Reitschuster: Für mich liest sich das wie eine Warnung!

Drosten: Ich lese das nicht so.

Wissenschaftler: PCR-Test unbrauchbar 

22 Spezialisten “haben Fehler und inhärente Irrtümer festgestellt, die den SARS-CoV-2-PCR-Test unbrauchbar machen.” Und sie fanden Interessenkonflikte. Die Medien schweigen. Hier die Details: 

Wie Drosten die Corona-Tests zerlegte 

“Ob symptomlose oder mild infizierte Krankenhausmitarbeiter” mit positivem Test “wirklich Virusträger sind, halte ich für fraglich” – Drostens frühere Abrechnung mit den Corona-Tests liest sich wie die seiner heutigen Widersacher. 

Bild: Shutterstock
Text: br 

PCR-Test: Corona-positiv durch Grapefruit? 

Im Frühsommer wurde in Schreiben an Behörden gewarnt, dass bestimmte Früchte zu falschen Ergebnissen beim PCR-Test führen können. Der Verdacht sei inzwischen widerlegt, heißt es nun. Doch warum wurde er geheim gehalten? 

Portugiesisches Berufungsgericht hält PCR-Test für unzuverlässig 

Richter in dem EU-Staat haben eine richtungsweisende Entscheidung gefällt: Sie hoben eine Quarantäne durch das Gesundheitsamt auf, wegen grundlegender Zweifel an den Corona-Tests. 

Das RKI, seine Abteilungsleiter und Geschäfte mit PCR-Tests 

EXKLUSIV: Ein Unit-Leiter des Robert-Koch-Instituts, der für “Laborunterstützung” zuständig ist, ist gleichzeitig Gesellschafter einer Firma, die mit “Standards für PCR” Geschäfte macht. 

Sammelklage gegen Drosten wegen PCR-Tests geplant 

Steinmeier zeichnet ihn aus, ein deutsches Anwalt-Team plant eine Sammelklage gegen ihn in den USA. In den Medien wird die Initiative verschwiegen. 

Berliner Regierung weckt Zweifel am PCR-Test 

Laut Infektionsschutzgesetz ist nur ein Erreger, was vermehrungsfähig oder übertragbar ist. Der PCR-Test kann genau das aber bei SARS-CoV-2 nicht nachweisen, so der Senat. Sind die Corona-Maßnahmen damit illegal? 

Hoffen wir auf die höchsten Gerichte zur Sicherung des Rechtsstaates, indem sie in der Corona-Beschwerde auch andere renommierte Gutachter als die handverlesenen Gönner der Merkel-Regierung anhören. Ich wünsche der Dritten Gewalt (Judikative) Mut zu sachgerechten Entscheidungen, zumal die Erste Gewalt (Legislative) so oft die Legalität verlassen hat und die Vierte Gewalt (die Medien) jämmerlich versagt und als Hofberichterstatter der Merkel-Regierung auftritt.

https://www.journalistenwatch.com/2021/01/25/in-holland-buergerkrieg/

Quarantäne-Verweigerer  https://www.aerztezeitung.de/Politik/Bundeslaender-planen-Zwangseinweisung-fuer-Quarantaene-Verweigerer-416299.html   und  Neumünster: Wirbel um Corona-Knast – Unterbringung ist “letztes Mittel” (t-online.de)

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Gesendet: Montag, 25. Januar 2021 um 12:10 Uhr
Von: “Elisabeth S”
Betreff: Sensationelles Corona-Urteil soll rückgängig gemacht werden — Oberstaatsanwalt: “Urteil schnell gerade rücken”

„Wichtige Info“

Sensationelles Corona-Urteil soll rückgängig gemacht werden –  (Oberstaatsanwalt: “Urteil schnell gerade rücken”) ???????

„KONTAKTVERBOT VERFASSUNGSWIDRIG”

Sensationelles Corona-Urteil soll rückgängig gemacht werden

In Thüringen erklärte ein Amtsgericht das dortige Kontaktverbot rückwirkend für verfassungswidrig. Jetzt kommt der Oberstaatsanwalt dazwischen.

Simone Schamann

23.01.2021 20:00 Uhr

Ein Thüringer Richter bestätigte Mahnungen der Maßnahmen-Kritiker. Schutt/Dedert/NK-Combo

Rechtsanwältin Beate Bahner im April 2020 nach einer Anhörung vor dem Heidelberger Polizeipräsidium. Screenshot/RNZ

Es war eines von unzähligen Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung: Ein Mann hatte im April 2020 – also mitten im ersten Lockdown – mit sieben Freunden aus verschiedenen Haushalten seinen Geburtstag in einem Weimarer Hinterhof gefeiert. Er wurde erwischt, sollte 220 Euro an die Staatskasse zahlen, legte Widerspruch ein. In Corona-Deutschland zurzeit eigentlich fast aussichtslos.

Mehr lesen: Gegenwind fürs Regieren per Dekret

Richter zerlegt die Corona-Politik

Völlig überraschend wurde dem Thüringer vom Amtsgericht Weimar vor wenigen Tagen aber Recht gegeben. Und mehr noch: Im 19-seitigen Urteil zerlegt Amtsrichter Matthias Guericke die im Frühjahr 2020 erlassene Thüringer Corona-Verordnung bis ins Detail. Unter anderem anhand von Studien und offiziellen Zahlen des RKI durchleuchtet er die Rechtsgrundlage des damaligen Kontaktverbots und kommt zu dem Schluss: Es war wirkungslos, unverhältnismäßig, verfassungswidrig und damit nichtig. Zudem habe die Anordnung des Kontaktverbots gegen die Menschenwürde verstoßen, so der Richter. Im letzten Absatz spricht Guericke gar von einer „katastrophalen politischen Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des globalen Südens.“

„Urteil mit großer Tiefe”

Vor allem für Juristen der Querdenken-Fraktion, denen Guerickes Sätze aus der Seele sprechen dürften, eine echte Sensation. Die Tendenz deutscher Gerichte, selbst substanziierteste Widersprüche und Verfassungsbeschwerden abzuschmettern und Verordnungen und Maßnahmen annähernd blind zu bestätigen, sei hierzulande spätestens seit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes im November zur Regel geworden, beklagen sie immer wieder. Und jetzt das! „Es ist das erste Urteil, das in großer Tiefe und mit großem Verständnis für das Grundgesetz, das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und das Verhältnismäßigkeitsprinzip wirklich exzellent begründet, warum dieses Kontaktverbot verfassungswidrig ist“, kommentiert Rechtsanwältin Beate Bahner das Weimar-Urteil in einem gut geklickten Beitrag im Netz. https://youtu.be/l_LE59tMy_Q

Bahner hatte im April 2020 bundesweit für Aufsehen gesorgt, als sie unter ominösen Umständen verhaftet und kurzzeitig in die Psychiatrie gebracht worden war. Zuvor hatte die Juristin angekündigt, mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Lockdown und Maßnahmen vorzugehen zu wollen.

Mehr lesen: Sollte die Corona-Anwältin mundtot gemacht werden?

Oberstaatsanwalt: „Urteil schnell gerade rücken”

Nach der ersten Euphorie über das Thüringer Urteil kam am Freitag der große Ablöscher für alle, die den noch nicht rechtskräftigen Richterspruch bereits gefeiert hatten: Die Staatsanwaltschaft Erfurt will gegen das Urteil offenbar Rechtsmittel einlegen. Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen sagte der Bild: „Das Urteil ist falsch, schlägt hohe Wellen und sollte schnell gerade gerückt werden. Denn es wirkt sich auch auf andere Fälle aus.” Unerträgliche Unterschiede in der Rechtssprechung müsse man verhindern, gerade weil die Kontaktbeschränkungen weiter gelten. Die Entscheidung, ob das Urteil gekippt wird, obliegt jetzt dem Oberlandesgericht Jena.

Mehr lesen: “Wir sind das Volk”-Demo für Corona-Anwältin

https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/sensationelles-corona-urteil-soll-rueckgaengig-gemacht-werden-2342173101.html

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#Lockdown: Gericht bestätigt katastrophales Versagen der Politik Reiner Fuellmich Amtsgericht Weimar

https://www.youtube.com/watch?v=-hFdRSagaEs

21.01.2021 –  Anni und Martin

54.200 Abonnenten

Urteil Amtsgericht Weimar: Keine epidemische Lage nationaler Tragweite!

https://www.youtube.com/watch?v=DG8qG52VTdE

22.01.2021 – wikiTHEK

4530 Abonnenten

Im Rahmen der Parteigründung Team Freiheit gibt der Jurist Reiner Füllmich Auskunft über ein Urteil des Amtsgerichts Weimar vom 11.01.2021.

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STREECK ÜBER LOCKDOWN

„Die Entscheidungen sind politisch, nicht wissenschaftlich“

Der Virologe Hendrik Streeck ist zum Feindbild vieler Lockdown-Befürworter geworden. Ein Interview über Angriffe unter der Gürtellinie, Politiker, die sich hinter der Wissenschaft verstecken, und angeblich fehlende Diskussionen in den relevanten Gremien.

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VON MORTEN FREIDEL

-AKTUALISIERT AM 22.01.2021-15:47

Herr Streeck, Bund und Länder haben beschlossen, dass der Lockdown bis zum 14. Februar verlängert wird. Finden Sie das richtig?

Jede Maßnahme, um Infektionsketten zu unterbrechen, ergibt erst einmal Sinn. Was hier aber fehlt, ist eine sinnvolle Zielmarke. Auf welchen Wert sollen denn die Infektionen gedrückt werden, wie viele Neuinfektionen bedeuten eine Überlastung des Gesundheitssystems? Das bisherige Ziel, 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner, wurde beschlossen, damit die Gesundheitsämter Kontaktketten nachvollziehen können. Es orientiert sich also daran, was im Schnitt die Gesundheitsämter leisten können, nicht an einer wissenschaftlich basierten Erkenntnis. https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/streeck-ueber-lockdown-die-entscheidungen-sind-politisch-nicht-wissenschaftlich-17159640.html 

www.conservo.wordpress.com     1.02.2021
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