Islamische Geschlechter-Apartheid:  Hörbar im Muezzin-Ruf, sichtbar innerhalb der Moschee

Dr. Udo Hildenbrand *)

Im Nachklang zur hitzigen und kontrovers geführten Debatte nicht nur in den deutschen Medien über den Muezzin-Ruf in Köln macht der Autor auf ein heikles, in diesem Kontext wohl kaum öffentlich artikuliertes  Thema aufmerksam: Die islamische Geschlechtertrennung, verbunden mit Hinweisen auf den Stand und die Stellung der Frau im Islam.

Wenn auch eher verdeckt, offenbart sich die Geschlechter-Apartheid im Muezzin-Ruf, dagegen deutlich im Moschee-Geschehen und ebenso in der innerislamisch weitgehend abgelehnten Tätigkeit der Frau als Imamin. Auch die Einstellung der Kölner Oberbürgermeisterin zur Problematik des Muezzin-Rufes wird erneut kritisch hinterfragt.

Kürzlich las ich in einer großen Tageszeitung, die als konservativ bezeichnet wird und seit Jahrzehnten zu meinen Info-Quellen gehört, einen Leitartikel über den heftig umstrittenen öffentlichen Muezzin-Ruf in Köln. Neben einer Reihe mehr als fragwürdiger Aussagen, die nahezu alle im Kontext des Muezzin-Rufes relevaten Probleme ausblenden, heißt es im Leitartikel beschönigend: Der Muezzin-Ruf „lädt schlicht zum Gebet ein, das für die Gläubigen verpflichtend ist.

1. Der Muezzin- Ruf ist nicht an Frauen gerichtet

Doch ist das Freitagsgebet wirklich für alle Anhänger des Islams verpflichtend? Stellt der Leitartikler hier den angezeigten Sachverhalt richtig dar? Antwort: Nein! Warum? Weil das Freitagsgebet keineswegs für „die Gläubigen“ insgesamt, also auch für die Frauen, verpflichtend ist, sondern einzig und allein für die muslimischen Männer. Folglich richtet sich der Muezzin Ruf ausschließlich an die Männer. Damit aber verbirgt sich hinter der Behauptung im Leitartikel eine veritable Fake-Nachricht.

 Und ist das Freitagsgebet in der Moschee für „die Muslime“ das wichtigste Gebet? Ein zweites Nein! Warum? Weil das Freitagsgebet auch nicht für alle Muslime das wichtigste Gebet der Woche ist, sondern ausschließlich wiederum für die muslimischen Männer. Moscheen sind „Männerhäuser“ (Nekla Kelec), in denen sich die muslimische Männergesellschaft versammelt.

Für Frauen und Kinder gibt es jedenfalls keine Verpflichtung, am Freitagsgebet teilzunehmen. Die Frauen sind sogar in den traditionellen Moscheen nahezu völlig vom Gebets- und Predigtsaal den Männern abgeschottet. Eine Ausnahme ist in der vergleichsweise positiven „Emporenlösung“ als Frauenbereich zu sehen, die auch in der neuen Kölner Ditib- Moschee gefunden wurde. Gleichwohl ist es bezeichnend: Die Moscheen in Deutschland sind als reine Männerräume entstanden. Erst in den 1980-er Jahren setzten sich Frauen für eigene Gebetsräume ein, die jedoch weder an Größe noch an Ausstattung mit den Männerräumen zu vergleichen waren.    

In den meisten Moscheen gibt es für Frauen und Männer unterschiedliche, nämlich getrennte Eingänge. Neben dem Haupteingang nur für die Männer, gibt es einen Nebeneingang für die Frauen. Heute weisen die meisten Moscheen einen Frauenbereich aus mit Lautsprecherübertragung aus dem großem Gebetssaal für die Männer. Die Frauenräume sind jedoch – wie berichtet wird – oftmals eher Abstell- und Kellerräume, ebenso Zimmer, in denen die Schuhe abgestellt werden, auch Räume mit (von den Männern?) zerfetzten Teppichen.  Meist sind sie sehr klein und ohne besondere Ausstattung. Gelegentlich soll auch das Büro des Imams als Frauenraum dienen. So die Schilderungen.

2. Gründe für das Ausschließen der Frauen

Die Befreiung der Frauen von der Pflicht zur Teilnahme am Freitagsgebet wurde einst /wird heute (?) begründet mit der Arbeit in der Familie etwa im Blick auf kleine Kinder. Und was ist, wenn die Kinder groß geworden sind? Auch der Ausspruch Mohammeds, wonach die beste Moschee für die Frau ihr Haus sei, wird als Begründung für diesen Ausschluss angeführt. 

Hinter einer speziellen Begründung für diese Abschottung der Frauen von bzw. in der Moschee steht gewiss u.a. auch ein sexistisch gefärbtes Argument: Das islamische Gebet mit seiner Bück- und Verbeugungshaltung, die Unterwerfung signalisieren soll, sei stark körperbetont. Dabei sei beim Anblick einer attraktiven Hinteransicht einer Frau die Konzentration der Männer auf das Gebet sehr erschwert. Die Schuldigen sind also wieder einmal nicht die Männer, sondern die Frauen.  Durch die von ihnen möglicherweise ausgehende erotische Anziehungskraft wurden/werden (?) sie sogar zu „potentiellen Unruhestifterinnen“.

Die etwas berühmtere Parallelversion zu diesem Prinzip der sexistisch begründeten Trennung der Geschlechter in der Moschee ist die Ganzkörperverschleierungs- bzw. die Kopftuchproblematik mit ihrem ebenfalls sexistischen Hintergrund. Das Kopftuch ist „ein Zugeständnis an die angebliche Schwachheit der Männer, die ihre Männlichkeit beim Anblick unbedeckter Frauen angeblich nicht im Zaun halten können“ (Bodo Bost). Auch durch das Kopftuch bzw. die Verschleierung müssen sich also die Frauen vor den männlichen sexualgefärbten Attacken schützen. In beiden Fällen ziehen jedenfalls die Frauen den „Schwarzen Peter“: Immer sind sie die Schuldigen.

In diesem Zusammenhang dürfte im Blick auf die grundsätzlich verhinderte Präsenz der Frauen im Gebets- und Predigtraum der Moschee auch noch eine besondere Problematik relevant sein, die gleichfalls den weiblichen Körper betrifft: die menstruierende Frau.  Dabei stehen religiös konnotierte Verbote im Raum.  Das Thema wird im 7. Abschnitt dieses Berichtes etwas näher ausgeführt, hier jedoch nur als (möglicher) Ausschließungsgrund für die Frauen erwähnt.

3. Das in den Moscheen geprägte islamische Frauenbild der Männer 

Bildaufnahmen in Moscheen zeigen oftmals nebeneinander auf den Knieen betende Muslime, Mann für Mann, dicht gedrängt in ihrer Bück- und Verbeugungshaltung. Eine Phalanx von Männern, eine ausschließliche Männerwelt, geistig-geistlich, auch psychisch-emotional prägend für jeden einzelnen Muslim. Hinzu kommt vor allem die Predigt des Imams: Sie impulsiert das Menschenbild der Muslime auch im Blick auf den korangestützten minderen Rechtsstatus der Frauen, auf deren Ungleichstellung gegenüber den Männern.

Hierzu eine veranschaulichende Auswahl entsprechender Fakten aus der traditionellen islamischen Lehre über den Stand und die Stellung der Frau, die alle den Gesetzen unserer freiheitlichen Grund- und Werteordnung widersprechen: 

Es gibt im Islam zwar die Gleichheit von Männern und Frauen bzgl. ihrer Würde, aber keine Gleichwertigkeit, keine Gleichberechtigung, keine Geschlechtergerechtigkeit:  Männer stehen über den Frauen, sind ihnen überlegen, weil Allah die Frauen nicht im gleichen Maße mit Verstandes- und Körperkräften ausgestattet habe – Frauen sind den Männern untergeordnet – Frauen haben nicht die gleichen Rechte vor Gericht –   Zeugenaussagen von Frauen haben nur den halben Beweiswert (außer in spezifischen Frauenangelegenheiten) – Frauen haben auch nicht die gleichen Rechte in  Erbschaftsangelegenheiten –  Sie können durchweg nur durch einen Vormund rechtsverbindlich handeln – Frauen müssen sich  mit Nebenfrauen abfinden und dürfen geschlagen werden, wenn  sie nicht gehorchen – Frauen sind sogar bei ihrer  Eheschließung geschäftsunfähig –  Sie dürfen von ihren Männern verstoßen werden usw.

Muslime hören (in der Moschee) oder lesen in ihrem Koran auch die vielsagende, frauenfeindliche Koransure 2,223. Darin wird – wie in einem Freibrief für Männer – die Unterordnung der Frau unter den Mann auch im sexuellen Bereich drastisch und entmenschlicht artikuliert, zugleich „großzügig“ lizenziert und darüber hinaus noch zu einem entsprechenden Handeln angeregt: „Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. Geht zu (diesem) eurem Saatfeld, wo immer ihr wollt“ (Übers.: Rudi Paret). 

So wird das Frauenbild muslimischer Männer wesentlich geprägt von ihren Erfahrungen, die sie in den von ihnen besuchten frauenfreien Gebets-und Predigträumen der Moscheen machen, gleicherweise von den Lehren, die dort verkündet werden. Das Frauenbild im Islam wird mitgeprägt von Moscheegemeinden, die „meist rückständige Männervereine mit einem veralteten Frauenbild“ sind (Necla Kelek).

4. Die zweifache Exklusion des Muezzin-Rufes

Da sich der Muezzin-Ruf als Sprechgesang in arabischer Sprache also nur an die muslimischen Männer, nicht an die muslimischen Frauen richtet, diesen der Zugang zum Gebets- und Predigtsaal, dem Zentrum der Moschee, untersagt ist, kommt bereits in diesem Ruf überdeutlich die Geschlechter-Apartheid, die Geschlechtertrennung zum Ausdruck, die zu den Kennzeichen der Religion Mohammeds zählt. Im Ruf des Muezzins, der ausschließlich die muslimischen Männer zum Freitagsgebet ruft, müsste deshalb die zweimalige Aufforderung „Eilt zum Gebet“ ehrlicherweise etwa heißen: „Muslimische Männer, eilt zum Gebet!“ In diesem Einladungsruf des Muezzins zum Freitagsgebet ist so eine zweifache Exklusion (Ausgrenzung) enthalten:

  1. Die hier angezeigte Exklusion, die sich in der Einladung zum Freitagsgebet ausschließlich an die muslimischen Männer richtet und die Frauen ausschließt.
  2. Die in der Debatte über die Genehmigung des Muezzin-Rufes immer wieder heftig monierte Exklusion des islamischen Glaubensbekenntnisses, die sich aggressiv und intolerant gegen alle nichtmuslimischen Religionsgemeinschaften richtet und letztlich deren Existenzberechtigung verneint. Dieser Ruf, Frau Oberbürgermeisterin, verstößt offen gegen den Grundsatz, dass in einer multireligiösen und multikulturellen Gesellschaft die Menschen mit ihren unterschiedlichen (Glaubens-)Wahrheiten und Überzeugungen miteinander ln Frieden leben müssen und niemand dem anderen das Existenzrecht abspricht.
5. Ausgerechnet eine Frau plädiert für eine Vielfalt ohne Frauen

Der Ruf des Muezzins signalisiert somit eindeutig die in den orthodoxen, traditionalistischen Hauptströmen des Islams gelehrte und geforderte Geschlechter-Apartheid mit ihren archaisch-patriarchalischen Strukturen. In Köln wurde diese frauenfeindliche religionsideologische Position jetzt   ausgerechnet von einer Frau, der dortigen Oberbürgermeisterin  – ohne Stadtratsbeschluss – aktiv und tatkräftig vorangetrieben mit der fadenscheinigen Berufung auf die angeblich in der Stadt gelebte Vielfalt, Multikulturalität und Toleranz. So heißt es in einer ihrer Stellungnahmen:  „Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird“. Doch die im Islam praktizierte Geschlechter-Apartheid ist das direkte Gegenteil von Vielfalt. Sie verstößt fundamental gegen die Vielfalt unter den Menschen im zentralen, wenn auch kleinsten Bereich des Menschseins: in der gegenseitig sich ergänzenden Zweierbeziehung von Mann und Frau.  

Wie aber sieht es aus mit dieser Vielfalt in der Moschee selbst? Necla Kelec, die es als Insiderin wissen muss, gibt der Kölner Ellenbogen-Oberbürgermeisterin die knallharte Antwort auf deren von Unkenntnis und/oder von Ideologieverbohrheit gekennzeichnete Aussage: „Vielfalt kommt innerhalb der Moschee nicht vor“. Ähnlich auch die liberale Imamin Seyran Ates: „Die konservativen Muslime sehen nicht einmal die Pluralität in ihrer eigenen Religionsgemeinschaft.“

Die Frau Oberbürgermeisterin freut sich offensichtlich mit dem Häuflein der 16% der in ihrer Stadt Befragten, die sich für den Muezzin-Ruf ausgesprochen haben, über die dort „gelebte Religionsfreiheit“, wenn sie den wohlklingenden Muezzin-Ruf hören dürfen. Alle die in der Moschee zurückgesetzten Frauen scheinen sie alle nicht zu interessieren. Nichts von wegen „feministischer Stadtpolitik“. Sie klopfen sich in dieser Freude lieber gegenseitig auf die Schultern: Großartig! Gelebte Religionsfreiheit bei uns! Wahre Toleranz in unserer Stadt!

Offensichtlich merken die Euphorisierten nicht, dass in diesem arabischen Sprechgesang mit seinem intoleranten Absolutheitsanspruch letztlich allen anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften – und damit auch sich selbst – das Existenzrecht abgesprochen wird.

Dem Gegenteil von Religionsfreiheit, dem Gegenteil von Toleranz und Multikulturalität jubeln sie zu. Dabei hört man sie immer nur rufen: „Wir sind eine tolerante, multikulturelle Stadt“, aber nie: „Wir sind eine kluge Stadt“ – so ein leicht geändertes Zitat. Und es bewahrheitet sich auch hier die Erkenntnis von Harald Martenstein: „Die deutsche Naivität nimmt kein Ende“, bis es zu spät ist – wäre noch zu ergänzen.

Bei den beachtlichen 76 % der Unfrageteilnehmer/innen kommt gewiss keinerlei Freude über den Muezzin-Ruf auf. Sie lehnen ihn klugerweise ab und haben auch triftige Gründe dafür.

6. Ist Mohammeds Praxis für muslimische Frauen eine Chance?

Um die heutige Präsenz und Stellung der Frau in der Moschee gibt es innerhalb der verschiedenen Strömungen des Islams z.T. heftige Auseinandersetzungen, von Musliminnen selbst initiiert und getragen. Dabei wird deutlich: Der Auschluss der Frauen vom gemeinschaftlichen Freitagsgebet ist kein unumstößliches Dogma der islamischen Lehre. Von Mohammed wird die Aufforderung überliefert: „Hindert die Dienerin Allahs nicht am Gang zur Moschee Allahs” – eine Aussage, die in einer gewissen Spannung steht zuseiner oben zitierten Empfehlung, die beste Moschee“ sei für dieFrau ihr Haus. Zu Mohammeds Zeiten soll es jedenfalls keine räumliche Trennung von Frauen und Männern beim Freitagsgebet gegeben haben: Vorne sollen die Männer gebetet haben, dann die Kinder, anschließend die Frauen. 

Wenn dies zutrifft, stellen sich etwa folgende Fragen: Warum ist sogar in heutiger Zeit in nahezu allen Moscheen kein gemeinsames Freitagsgebet von Männern und Frauen möglich, wenn keine dogmatischen Gründe für ein Verbot vorliegen und diese Form des Gebetes bereits zu Beginn des Islams durchaus üblich war und offensichtlich sogar von Mohammed selbst, dem großen Vorbild der Muslime, auch praktiziert worden ist? Ist die Anfangszeit des Islams für Muslime nicht ein entscheidender Orientierungspunkt, gar ein verpflichtender Maßstab auch für spätere Zeiten?

Oder haben möglicherweise die (negativen) Verhaltensweisen der muslimischen Männer dazu geführt, dass sich in der Religion Mohammeds erst im Laufe der Zeit allmählich die Tradition der Geschlechtertrennung beim Freitagsgebet in der Moschee herausgebildet hat, nachdrücklich gestützt von dem oben angedeuteten autoritären, patriarchalischen Frauenbild, das der Koran zeichnet und dabei keine Geschlechtergerechtigkeit kennt?

7. Immer gemeinsamer Kirchenraum: Früher seitenmäßige Geschlechtertrennung

Auch im christlichen Gottesdienst gab es die Geschlechtertrennung bereits seit dem Frühchristentum (1.-5. Jh.), später in allen drei Hauptkonfessionen (röm.-kath., evang., orthodox). In den katholischen Kirchen saßen die Männer in der Regel rechts (auf der Epistelseite) und die Frauen links (auf der Evangelienseite). Seit dem 2. Vatikanischen Konzil (1962-65) sind weltweit alle diesbezüglichen Vorgaben entfallen.

Der grundlegende und entscheidende Unterschied zwischen der christlichen Gottesdienstfeier und dem islamischen Freitagsgebet bzgl. Geschlechtertrennung ist jedoch:  Im Gegensatz zur muslimischen Tradition haben Frauen und Männer in der christlichen Tradition immer und zu jeder Zeit gemeinsam in einem kleineren oder größeren Kirchenraum Gottesdienst gefeiert, also gemeinsam miteinander gesungen, gebetet, auf Gottes Wort gehört und die eucharistische Mahlfeier gehalten. Die Frauen waren also zu keiner Zeit in der 2000-jährigen Geschichte des Christentums vom Gottesdienst ausgeschlossen.

Im Blick auf die Trennung von Frauen und Männern hat  es – wie im säkularen Bereich – im christlichen Gottesdienst kulturbedingte Gepflogenheiten gegeben , wohl auch schuldhaftes, unchristliches Verhalten (bei den Männern – wie bei den Muslimen). Dabei war jedoch in den christlichen Gemeinden immer das grundlegende Glaubenswissen im Blick auf das biblisch geprägte Gottes- und Menschenbild präsent, das zugleich auch die christliche Lebenspraxisim Miteinader von Mann und Frau beeinflusst und geprägt hat: Der Mensch ist Gottes Ebenbild als Mann oder als Frau. Und gleicherweise: Alle Menschen sind vor Gott gleich, unabhängig ob Mann oder Frau. Eine Denkweise, die im Islam nicht denkbar ist – mit den entsprechenden Folgen für die Lebenspraxis bis hin zum islamischen Freitagsgebet.  

8. Imaminnen: Ein innerislamisches Hoffnungszeichen?

In Deutschland soll es seit einigen Jahren etwa vier (selbsternannte) Imaminnen geben, in Frankreich eine einzige. Sie setzen sich für einen liberalen, aufgeklärten Islam ein, bieten geschlechtergemischte Gebetszeiten an, wobei es für die Teilnahme am Gebet keine Bekleidungsvorschriften gibt. Die Imaminnen halten ihre Predigt auf Deutsch, wodurch sie auch den Integrationsprozess unterstützen.

Diese Imaminnen sind für nicht wenige Beobachter der Vorgänge rund um den Islam auch hinsichtlich der Integration ein Hoffnungszeichen, wenn auch im Blick auf die Anzahl der Imaminnen ein äußerst bescheidenes. Demgegenüber sind die traditionellen Moscheegemeinden nach Aussagen von Necla Kelec „nicht integriert in eine freie lebendige Gesellschaft“. Sie lebten als geschlossene Gesellschaften in Parallelwelten und seien so auch verantwortlich für die Parallelgesellschaften. Ist das womöglich die berühmte „Vielfalt“, von der die Kölner Oberbürgermeisterin so schwärmt?

Aufgrund ihrer Einstellungen und Aktivitäten ist die äußerst geringe Anzahl dieser „exotischen“ Imaminnen innerislamisch stark angefeindet. Sie stellen für viele Muslime eine Provokation dar: „Eine Frau darf keine Imamin sein“ – obwohl im Koran keine entsprechenden Verbote vorliegen und es offensichtlich bereits zu Mohammeds Zeiten auch Vorbeterinnen (= Imaminnen) gab. Warum aber bleibt für  eine Frau wohl für die meisten Muslime die Funktion  der Imamin als Leiterin des Gebetes verwehrt?

Für viele Muslime insbesondere des orthodoxen Mainstream-Islams dürfte die entschiedene Ablehnung einer Frau als Imamin neben der koranimpulsierten Minderstellung der Frau gegenüber dem Mann noch einen sehr spezifischen Grund haben. Er bezieht sich wiederum auf die Körperlichkeit der Frau und betrifft zugleich religiöse, „moscheen-relevante“ Gegebenheiten.

So ist es nach traditionellen islamischen Vorstellungen einer menstruierenden Frau verboten, die Pflichtgebete sowie die freiwilligen Gebete zu verrichten, ferner ein Koran-Exemplar zu tragen oder es zu berühren, auch den Koran zu lesen. Zu diesen Verboten zählt auch das Pflichtfasten und das freiwillige Fasten sowie der Aufenthalt in der Moschee. Dabei ist es ihr jedoch erlaubt, ohne Aufenthalt die Moschee zu durchqueren, „wenn sie nicht befürchtet, dass Unreines die Moschee verunreinigen könnte“. Wer diese religionsbezogenen Verbote für frauengemäß, gar für menschenwürdig hält, hat schnell schlagende Argumente für ein Imaminnen-Verbot zu Hand.

Seyran Ates ist die bekannte Gründerin der liberalen Ibn-Rushd-Goethe-Moschee in Berlin, der wohl einzigen Moschee weltweit, die von einer Frau als (selbsternannte) Imamin geleitet wird. Die Rechtsanwältin und Autorin Ates engagiert sich als Frauenrechtlerin insbesondere auch für die Freiheits- und Frauenrechte auf dem Fundament unseres Grundgesetzes. Seit Jahren lebt die Imamin unter Morddrohungen und ist deshalb von Personenschützern umgeben. Woher aber kommen wohl diese Morddrohungen?

Diese zahlenmäßig insgesamt völlig bedeutungslosen Imaminnen teilen so das Los einer ebenfalls sehr begrenzten Anzahl von Frauen und Männern, die als gläubige (liberale/säkulare) Muslime oder als Ex- Muslime unter persönlichen Einschränkungen und Gefahren für einen liberalen Islam auch als Autoren/innen kämpfen. Es ist ein Kampf, zu dem auch die Geschlechtergerechtigkeit zwischen Frauen und Männern zählt.

Ob die Imaminnen wohl angesichts ihrer kaum messbaren zwergenhaften Anzahl ernsthafte Chancen haben, ihre Ziele gegenüber dem immer kampfbereiten Riesen des Mainstream-Islams erreichen werden? Wenn sie dabei nur Mitstreiterinnen wie die Kölner Oberbürgermeisterin hätten, mit Sicherheit nicht.

Die 76% der in einer Umfrage befragten Kölner, die den Muezzin-Ruf ablehnen, sind diesbezüglich wenigstens ein kleiner Hoffnungsschimmer. Mehr allerdings noch jene bewundernswerten muslimischen Iranerinnen, die ihre Kopftücher abreißen und oft unter Einsatz ihrer Freiheit, auch ihres Lebens gegen das religionsbasierte Unterdrückungssystem der schiitischen Mullahs und der islamischen Sittenpolizei auf den Straßen ihres Landes protestieren.

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*Dr. Udo Hildenbrand ist katholischer Theologe (Priester) und Publizist.

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