Deutschland 2023: Etappenziel Olivenstaat, Endstation Bananenrepublik

Albrecht Künstle*

Das „Bundesverfassungsgericht“, der Hüter des Grundgesetzes, setzte wieder einmal eine Duftmarke. Mit seiner Entscheidung können die „Götter in Rot“ alles aushebeln, Urteile anderer Gerichte und auch Beschlüsse des Bundestages. So geschehen am 15. November zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 , zum 60-Milliarden-Deal des damaligen Finanzministers Olaf Scholz. Der zuständige 2. Senat erklärte diesen Trick des bekannten Finanzjongleurs für „nichtig“! Nichtig heißt juristisch, von Anfang an unwirksam. Eigentlich müsste der bereits verbratene Geldfluss aus diesem Fonds rückabgewickelt werden, wenn das Gericht keine Option einräumte.

Auslöser des babylonischen Schuldenturms (immerhin ging es seinerzeit um 220 Milliarden) war nicht das Coronavirus, sondern weil Berlin mit Peking wetteiferte, wie man eine Volkswirtschaft mit Coronamaßnahmen abwürgen kann. Das ging bis zu Ausgangssperren, Wirtschafts- und Arbeitsverboten. Zum Ausgleich wurde ein milliardenschweres Füllhorn ausgeschüttet, das irgendjemand wieder stopfen musste.

Arm in Arm mit der EU ins Schuldenchaos

Wie so oft übertrumpfte Brüssel die Tragödie im Jahr 2021, als ob es einen Krieg gegeben habe: Der ‚Wiederaufbaufonds‘ (ERatG) war ein Konjunkturpaket der Europäischen Union, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der „COVID-19-Pandemie“ in den Mitgliedstaaten einzudämmen und zu mildern. Der Fonds mit einem Volumen von 750 Mrd. Euro wurde am 12. Februar 2021 formell gegründet. Erstmals verschuldete sich die EU als Ganzes. Die EU bekam somit durch die am 21. Juli 2020 vom Europäischen Rat beschlossene Umsetzung ein neues Finanzierungsinstrument.

Deutschland ist laut Bundesrechnungshof mit rund 65 Mrd. Euro größter Nettozahler des Fonds – wer auch sonst? Mit Gesetz vom 23. April 2021 (ERatG) stimmten Bundestag und Bundesrat dem Beschluss 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union. zu Im Juli 2022 verhandelte (wie auch jetzt wieder) der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts über zwei der fünf gegen das ERatG erhobenen Verfassungsbeschwerden. Corona wurde von den Hütern des Grundgesetzes sehr ernstgenommen – was übertrieben war.

Nachtragshaushalt, Schattenhaushalt, Sondervermögen

Am 26.01.2021 folgte der dritte Sündenfall, wieder in Berlin. Der rot-gelb-grüne Bundestag beschloss – simsalabim – einen Haushaltstrick. Aus der Bundestags-Drucksache:

Der Entwurf der Bundesregierung für den Zweiten Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2021 und der Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 sieht zur Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen eine Aufnahme von Krediten vor, die die Regelgrenze … des Grundgesetzes um 208,865 Mrd. Euro überschreitet. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Überschreitung der Kreditobergrenze … des Grundgesetzes liegen vor.

Wirklich? 208.865.000.000 Euro „Kontoüberziehung“ sollen zulässig sein? Da muss man wie Olaf Scholz ein gestörtes Verhältnis zu Geld haben. Jedenfalls beschlossen die Haushälter der Regierungsparteien, 60 Mrd. Euro nicht benötigte Corona-Gelder rückwirkend zu entsprechenden „Kreditermächtigungen“ in einen Klimafonds bzw. „Klima- und Transaktionsfonds“ zu überführen. Dazu sagte der gleiche Senat NEIN, der für „Corona“ alles Geld der Welt durchgewinkt hatte. Und zeigt sich nun beim Geld für die „Energiewende“ zugeknöpft. Glauben die „Roten Richter/innen“ denn nicht an die grüne Klimarettung?

Deutschland, der kranke Mann Europas

Das Wichtigste übersehen die obersten Richter und Medien: Verschulden soll sich ein Staat nur für Zukunftsinvestitionen, nicht für aktuelle Wünsche und konsumtive Ausgaben, wie Einkommenstransfers (Umverteilung). Deshalb hätten für die (selbstverschuldeten) Coronamaßnahmen gar keine Kredite aufgenommen werden dürfen, weil sie die Gegenwart und nicht die Zukunft betrafen. Sie hätten ohne weitere Verschuldung aus dem laufenden- oder einem Nachtraghaushalt finanziert werden müssen.

Hingegen wären Klimaschutzmaßnahmen – sofern man an die Notwendigkeit und Wirksamkeit glaubt – Zukunftsinvestitionen, für die sich der Staat (und Private) verschulden dürfte. Je langfristiger eine Investition nützt, desto mehr Kreditaufnahmen sind gerechtfertigt. Oder anders, je länger eine Investition Nutzen bringt, desto länger dürfen die Nutznießer für die Investitionskosten, für Zinsen und Tilgung der Schuldenaufnahme herangezogen werden. Das gilt bei langfristigen Investitionen wie z.B. in den Eisenbahnbau auch für die Kinder der heutigen Steuerbürger, die den Nutzen heutiger Investitionen haben. In Wirtschaftsbilanzen werden Verbindlichkeiten übrigens korrekt in kurzfristige, mittel- und langfristige zugeordnet.

Deutschlands Zukunft: Olivenstaat und Bananenrpublik zugleich

Die Schuldenbremse des Grundgesetzes soll und darf nicht aufgeweicht und mit Finanztricks umgangen werden. Ansonsten läuft das Land Gefahr, das Schicksal der „Olivenstaaten“ (Griechenland, Italien, Spanien, Portugal) mit ihrer hohen Staatsverschuldung zu teilen. Schon jetzt wäre auch Deutschland mit 65,9 Prozent Staatsschulden gemessen am BIP aufgrund der Konvergenzkriterien nicht eurotauglich – von den Wumms-Schattenhaushalten, als „Sondervermögen“ getarnt, ganz zu schweigen.

Wie will die noch amtierende Bundesregierung die fehlenden 60 Mrd. Euro kompensieren? Etwa so wie der Bankkunde am Tresen eine stattliche Summe Geld abheben will? Der Banker macht ihn darauf aufmerksam, dass sein Konto um 50.000 Euro überzogen ist. Worauf er meint, „Kein Problem, hier haben Sie einen Scheck von 100.000 Euro, ich bin ja nicht kleinlich.“ Das Problem scheint jedenfalls bei der Ampelregierung noch nicht angekommen zu sein. Sie meint, die Ausgaben-Ampel steht noch auf Grün und nicht auf Rot. Was wird der gelbe Finanzminister tun?

Besuchen Sie Europa, solange Deutschland noch Geldquellen findet

Skrupellos wird als erstes die Ukraine-Waffenhilfe auf acht Milliarden EUR verdoppelt. Dabei sollte es inzwischen klar sein, dass der Krieg in den ehemaligen östlichen Oblasten der Ukraine nicht gewonnen werden kann und jede weitere Milliarde in die Kriegsverlängerung tausende Tote bedeutet. Insbesondere auf Seiten der Soldaten der Ukraine, wie General a.D. Kujat vermittelt:

Auch das Bürgergeld wird erhöht, das am wenigsten den einheimischen Bürgern zugutekommt. Und die Ministerinnen des Innern und Äußersten, sowie der Entwicklungshilfe haben auf ihren Auslandsreisen noch nicht gemerkt, dass es jetzt eng wird, wenn dem Schuldenkanzler und seinem Keine-Finanzen-Minister kein neuer Trick einfällt, die Schulden so zu verstecken, dass es niemanden auffällt. Was für und von der Energiewende noch bleibt? – Wer sich in den Verschiebebahnhof des Schuldenmachens reinhören will, dem sei das Interview Prof-Lars-Feld-analysiert-das-Urteil-zum-Klima-und-Transformationsfond zu empfehlen.

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*Dieser Artikel wird vermutlich heute oder in den nächsten Tagen auch auf Albrecht Künstles Blog “Die andere Sicht” erscheinen. Titelbild, Artikelüberschrift, Zwischenüberschriften und YouTube-Link von der Conservo-Redaktion.

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