Steinbrücks Cavallerie, Trittins Harke

(Zum Steuerabkommen mit der Schweiz)

Das Steuerabkommen mit der Schweiz ist zwar unterzeichnet, aber noch längst nicht ratifiziert. Grüne und SPD haben angekündigt, im Bundestag dagegen zu stimmen.

Man reibt sich die Augen. Zu Zeiten der rot/grünen Koalition glich der Steuersatz eher einem Schnäppchen denn einer Strafe: „25 Prozent auf alles“, abzüglich einer Werbungskostenpauschale, so daß der effektive Steuersatz eher bei 15 Prozent endete. Das war einmal. Nun ist der mit der Schweiz vereinbarte Steuersatz wesentlich höher – und (!) er wird nicht mehr am Ertrag gemessen, sondern am Kapitalstock, was zu einer deutlich höheren Besteuerung führt. Der Nebeneffekt dieser Besteuerung liegt darin, daß die „normale“ Selbstanzeige günstiger wäre. Allerdings würde in diesem Falle der Steuerhinterzieher seine Anonymität aufgeben. Will er das nicht, wird aber „inskünftig“ – wie die Schweizer sagen – sein Vermögen in der Schweiz voll besteuert, und z. B. Erbschaftsfälle inskünftig grundsätzlich mit dem Höchstsatz belastet. Da sehnt sich manch´ Steuersünder doch nach der rot/grünen Regierungszeit zurück.

Daß ausgerechnet der Obergrüne Trittin von „Geldwäsche“ spricht, erweist ihn als als Blinder in der schweizerischen Steuerlandschaft. Die eidgenössische Rechtslage ist in diesem Punkt grundverschieden von der deutschen. Steuerhinterziehung oder Beihilfe dazu ist dorten eine Ordnungswidrigkeit, bei uns aber eine Straftat. Ob es einem paßt oder nicht: Wenn ein souveräner Staat gesetzlich verbietet, z. B. gestohlene Bankdaten an andere Personen – eben auch an deutsche Finanzbeamte – zu verkaufen, muß das respektiert werden. Noch deutlicher: Würde ein deutscher Finanzbeamter zu einem Daten-Diebstahl anstiften, wäre das auch bei uns strafbar. Ob in der Schweiz oder in Deutschland – der Staat oder seine Organe dürfen sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen. Im übrigen: Die Schweiz ist souverän. Wenn die drei „inkriminierten“ NRW-Steuerfahnder nicht erneut in die Schweiz einreisen, bleiben sie unbehelligt.

Das Gejammere um die Schweizer Haftbefehle gegen die deutschen Fahnder spricht allenfalls das Bauchgefühl an. Recht muß aber in ein festes Wertesystem eingeordnet sein. Und gerade das ist es, was Finanzminister Schäuble mit seinem Abkommen erreichen wollte. Wenn Trittin ausgerechnet an diesem Beispiel der Schweiz (und der CDU) zeigen will, was eine Harke ist, offenbart er Vergeßlichkeit über die eigene rot/grüne Vergangenheit, Unkenntnis in der Sache – oder eher noch Böswilligkeit. Steinbrücks Cavallerie läßt grüßen.

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