50 Fragen an das islamophile politische Establishment und seine “Zivilgesellschaft”

      

Dr. Udo Hildenbrand*

„Leute, die fragen, sind Narren für den Augenblick. Leute, die nicht fragen, bleiben Narren ihr Leben lang“ (nach Konfuzius). Die hier vorgelegten 50 Fragen rund um die Problemfelder doppelte Staatsbürgerschaft, Integration und Migration transportieren eine Reihe von Informationen, wodurch dieser Fragekatalog in gewisser Weise auch einen faktenbezogenen Berichtscharakter hat.

Diese Fragen wollen auf Schwierigkeiten und gesellschaftliche Konfliktpotentiale hinweisen, aber auch Erwartungshaltungen und Forderungen signalisieren an jene, die in Deutschland Aufnahme bzw. Asyl erbitten:

1. Von welchem islamischen Staat werden die Vertreter der im Land lebenden und arbeitenden Christen, Juden und anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen zu einer Art „Integrationsgipfel“ von und mit den höchsten staatlichen Repräsentanten eingeladen?

2. Warum gibt es in Deutschland im Hinblick auf Integrationsfragen nur eine „Islam-Konferenz“, warum nicht auch etwa eine „Russen-, Polen-, Spanier-, Italiener-, Griechen-, Hindu-, Buddhisten- und Vietnamesen-Konferenz“ angesichts der Tatsache, dass unter den 15 Millionen Einwanderern doch „nur“ zwischen fünf und sechs Millionen Muslime in unserem Land leben?

3. Inwieweit berücksichtigt die deutsche Integrationspolitik, dass es nicht nur über 5 Millionen muslimische Einwanderer gibt, sondern auch die größere Anzahl von weiteren Einwanderern aus unterschiedlichen Ländern und Kulturen?

4. Wie kann das Faktum erklärt werden, dass die Muslime (in Deutschland) mit Abstand die am schlechtesten integrierte Immigranten-Gruppe sind?

5. Inwiefern hat sich die Skepsis des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Schmidt (SPD) durchaus bewahrheitet im Blick auf die Integration kulturfremder muslimischer Migranten in die deutsche Gesellschaft? Er sei „sehr skeptisch, was die Einwanderung aus islamischen Kulturen angeht … Bei den Türken, bei den Leuten aus dem Libanon und den islamischen Staaten insgesamt” sehe er ein Problem. Viele der Zugewanderten lebten in Ghettos, wobei das Ghetto „die Binnenkultur“ verstärke.

6. Inwieweit ist auch in Deutschland unter Muslimen die „unternehmerische Philosophie“ im Blick auf den „Aufbau einer infrastrukturell und kommunikativ selbst genügsamen Parallelwelt“ verbreitet, so dass

  • muslimische Unternehmen gegründet werden, die nur miteinander und untereinander Geschäfte machen,
  • Muslime möglichst nur in diesen Geschäften einkaufen?

7. Welche Angebote zur Integration unterbreiten muslimische Vereine etwa in Deutschland ihren Mitgliedern, um ihnen die europäische bzw. die deutsche Kultur nahezubringen?

8. Inwiefern wird die Integration von Immigranten durch die Überlassung eines Doppelpasses erleichtert oder erschwert?

9. Welche Bedeutung für die Integration hat die Forderung des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan bei einer Rede in Deutschland im Jahre 2008, die Augen und Ohren der ausgewanderten Türken sollten unverwandt auf die Türkei gerichtet sein; man könne nicht erwarten, dass sie sich der aufnehmenden Gesellschaft anpassten; hierauf – also auf die gesellschaftliche Anpassung – hinzuarbeiten, sei ein Verbrechen?

10. Inwiefern führt die doppelte Staatsbürgerschaft (nicht) zur gespaltenen Loyalität, vor allem auch im Konfliktfall?

11. Warum ist die doppelte Staatsbürgerschaft und das Wahlrecht für ausländische Muslime (nicht) problematisch angesichts

  • des ungeklärten bzw. nicht vorhandenen Demokratieverständnisses in den 56 islamischen OIC-Staaten und im Blick auf die Unvereinbarkeit verschiedener Staats- und Verfassungsgrundsätze
  • der problemhaften Distanz mancher Muslime zu Rechtsstaatlichkeit und Demokratie
  • der Unmöglichkeit, straffällig gewordene Doppelstaatler in ihre Heimat abzuschieben?

12. Inwiefern ist es ebenso (nicht) problematisch, in zwei unterschiedlich und z. T. gegensätzlich geprägten Staaten und Kulturen mit ihren stark divergierenden Rechts- und Werteordnungen politische Rechte und Pflichten zu haben?

13. Welche Konsequenzen hat die Aussage von Vertretern der Islamverbände, sie hätten keine Probleme mit der Integration, solange die deutsche Gesetzgebung mit dem Koran übereinstimmt und nicht im Widerspruch steht zu diesem Grundlagenbuch des Islams?

14. Inwiefern bedeutet die Gewährung der doppelten Staatsbürgerschaft (k)ein Verstoß gegen das demokratische Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz und damit auch die staatlich legitimierte Zementierung der Ungleichheit der Bürger/innen zugunsten der Mehrstaater durch den demokratischen Staat selbst, indem diese gegenüber den einheimischen Bürgern/innen privilegiert sind?

15. Inwiefern ist die Gewährung des Doppelpasses gegenüber den „Autochthonen“ ein Verstoß gegen das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz?

16. Inwiefern werden durch die Verleihung der doppelten Staatsbürgerschaft die Toren weit geöffnet für das islamische Gesetz, die Scharia, so auch für die Polygamie mit ihren weitreichenden gesellschaftlichen Folgen.

17. Wie kann verhindert werden, dass − nach Heinz Buschkowsky − künftig der deutsche Doppelpass zum „Pass vom Abreisblock“ bzw. zur „Rückfahrkarte“, wenn in der zweiten „Heimat“ gesamtgesellschaftliche oder persönliche Probleme auftauchen?

18. Mit welchen Mitteln kann unterbunden werden, dass Asylanten und Zuwanderer den Sozialstaat ausnutzen, die Sozialsysteme missbrauchen, wenn sie beispielsweise nach einer kurzen Scheinselbstständigkeit Sozialleistungen beziehen oder Kindergeld in ihre Heimat überweisen, um dort ein Haus bauen zu können?

19. Inwiefern sind die Migrationsvorstellungen bestimmter Parteien von den offenen Grenzen naiv, staatsegoistisch und gefährlich, auch indem sie als „Bombe im Gebälk des Sozialstaates“ (Thorsten Frei, CDU) sozialen Sprengstoff bergen?

20. Inwieweit trifft der Vorwurf (nicht) zu, dass sich islamische Glaubensgemeinschaften in nicht-islamischen Ländern eher abschotten als integrieren, indem sie für sich selbst Sonderrechte verlangen, sich in Ghettos zurückziehen, Parallelgesellschaften bilden und in ihren Moscheen, die vom Ausland finanziert werden, nicht in der Landessprache gepredigt wird?

21. Welche demokratischen Verhaltensweisen werden in welchem Umfang in den muslimischen Verbänden und Vereinen in Deutschland praktiziert?

22. Inwiefern kann Integration (keineswegs) bedeuten, dass Muslime

  • in jenen Glaubens- und Denkmustern verbleiben, in denen Freiheit und Gleichberechtigung, Individualität und Rationalität keinen Platz haben,
  • sich nur dann in die (deutsche) Aufnahmegesellschaft einfügen, wenn deren Gesetzgebung nicht im Widerspruch zum Koran steht?

23. Inwiefern ist der Zugewinn von Sprachkompetenz für Einwanderer

  • der Schlüssel schlechthin für die Teilnahme und die Teilhabe am gesellschaftlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Leben in einem Aufnahmeland,
  • eine absolute Voraussetzung für eine gelungene Integration,
  • eine wesentliche Bedingung für eine Aufenthaltsgenehmigung?

24. Welche Konsequenzen hat die von der Bundesregierung vorgesehene Befreiung von Nachweis deutscher Sprachkenntnisse in bestimmten Fällen für die Integration von Asylbewerbern?

25. Warum wird der umstrittene Ausspruch: „Der Islam gehört zu Deutschland“ von möglicherweise vielen Muslimen entsprechend ihrer spezifischen Denkart nicht so verstanden, dass sie jetzt zur deutschen Gesellschaft gehören, sondern umgekehrt: dass Deutschland jetzt zur islamischen Welt gehört?

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Der Autor dieses Fragenkatalogs hat im September 2022 gemeinsam mit Reinhard Wenner ein Buch veröffentlicht, welches in leicht verständlicher Sprache die mit dem Islam verbundenen Probleme an zahlreichen Beispielen erläutert. Wir hatten das Werk bereits vor einigen Wochen auf conservo kurz besprochen:

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26. Inwiefern ist die nachfolgende Stellungnahme zur These „Der Islam gehört zu Deutschland“ zutreffend: „Der Satz ist dann richtig, wenn er besagen soll, dass die Millionen Muslime, die in Deutschland leben, … zu Deutschland gehören. Mit diesem Satz kann nicht gesagt sein, dass der Islam die deutsche Staatsordnung, Rechtsordnung, Gesellschaftsordnung und Kultur geprägt hat“ (Hans-Jürgen Papier)?

27. Inwiefern ist diese These: „Der Islam gehört zu Deutschland“ nur dann richtig, wenn

  • gleicherweise gilt: „Das Christentum gehört zur Türkei bzw. zu Indonesien bzw. zu Saudi-Arabien“, weil jeweils ein gewisser Prozentsatz der Bevölkerung dieser Länder sogar einheimische Christen sind und ein Teil der heute islamischen Länder sogar ursprünglich christlich geprägt war,
  • logischerweise auch die These gilt: „Die Scharia gehört zu Deutschland“ – mit allen hochproblematischen, die freiheitliche Demokratie  betreffenden  Konsequenzen?

28. Inwiefern ist die These zutreffend, dass Muslime zu Deutschland gehören, wenn

  • sie nicht – den deutschen Gesetzen widersprechend – nach Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ihre vorausgegangene Staatsbürgerschaft wiedererworben haben,
  • sie die deutsche Rechts- und Werteordnung anerkennen,
  • ihre politische Loyalität nicht (mehr) ihrem jeweiligen antidemokratischen  Heimatland gilt, sondern der deutschen Rechtsordnung,
  • sie gleichwohl (nach Wunsch) auch die Kultur und das Brauchtum ihrer Herkunftsländer pflegen?

29. Mit welchen konkreten Beispielen kann belegt werden, dass die Moscheegemeinden bzw. die muslimischen Organisationen in Deutschland

  • zur „kulturellen Bereicherung“ unseres Landes in den vergangenen etwa fünf Jahrzehnten (über die wohl meist integrationsfeindlichen Fußballclubs sowie die Dönerbuden hinaus) beigetragen haben,
  • relevante kulturelle Beiträge in das Leben unsere Kommunen einbringen?

30. Mit welchen historischen Beweisen können Türken ihre großmundige Behauptung belegen, dass die Bundesrepublik Deutschland nach dem 2. Weltkrieg durch türkische Gastarbeiter aufgebaut wurde angesichts der Tatsache, dass die Bundesrepublik schon Mitte der 50-er Jahre als „Wirtschaftswunder-land“ bezeichnet wurde, also längst bevor anfangs der 60-er Jahre die ersten türkischen Gastarbeiter – in der ersten Zeit unverheiratet und nur für zwei Monate – nach Deutschland kamen?

31. Inwiefern musste die an den Staat gerichtete Forderung der ehemaligen  Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), nach einer Verbesserung der „Kultur der Teilhabe“ der Immigranten am Leben und so auch an den Vorteilen der deutschen Gesellschaft notwendigerweise ergänzt werden durch eine an diese gerichtete Forderung, ihr weithin mangelndes Engagement in unserer Gesellschaft zu „verbessern“ durch eine verbesserte „Kultur der Teilnahme“ am hiesigen gesellschaftlichen und kulturellen Leben?

32. Inwiefern ist die Beobachtung richtig/falsch, dass unter Muslimen in Deutschland kaum Interesse besteht, die reiche Kultur unseres Landes kennenzulernen, das sie selbst bzw. ihre unmittelbaren Vorfahren aufgenommen hatte und in dem sie heute leben?

33. Wie kann verhindert werden, dass in den (Koran-)Schulen und in anderen islamischen Bildungseinrichtungen in Deutschland

  • die auch integrationsfeindliche, jedoch korankonforme Aussage gelehrt wird, es könne keinen Frieden geben, ehe der Islam triumphiert,
  • auch zahlreiche andere islamische Bildungsinhalte vermittelt werden, die mit unseren Bildungs- und Erziehungszielen kollidieren bzw. diesen frontal entgegengesetzt sind?

34. Inwieweit ist der These (nicht) zuzustimmen, dass vor allen staatlichen Integrationsbemühungen zunächst die Integrationsaufgabe der Immigranten darin besteht, „sich zu integrieren als Muslime, Atheisten, Orthodoxe jeder Couleur, Hindus, Juden, Katholiken, Protestanten, jeder nach seiner Fasson“ (Monika Maron)?

35. Wie ist die Forderung im Blick auf mittel- und langfristige Folgen zu bewerten, dass die Politiker aller Parteien freiwerdende Posten in der Integrationspolitik am liebsten mit einer Person islamischen Glaubens besetzen und nicht etwa mit einem Juden, Hindu oder Buddhisten?

36. Wie ist die Feststellung zu bewerten, dass einige Verantwortungsträger in unserem Land dazu neigen, eher eine Anpassung an die muslimische Minderheit als deren Integration anzustreben und Politiker Muslime dazu aufrufen, als Richter, Staatsanwälte, Polizisten, Schulleiter usw. in den öffentlichen Dienst zu gehen?

37. Was ist im Hinblick auf Vereinnahmung, aber auch hinsichtlich kultureller Nivellierung von folgenden „politisch korrekten“, angeblich fremdenfreundlichen „Lösungen“ zu halten, die zur „Lösung“ der Ausländerproblematik beitragen sollen: „Bleiberecht für alle“ – „Wir alle sind Afrikaner“ – „Kein Mensch ist illegal“ − „Jeder Mensch ist Ausländer-fast überall“?

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Dr. Udo Hildenbrand und Reinhard Wenner

„Kritische Stellungnahmen zum Islam“

Verlag Kardinal-von-Galen-Kreis e.V.

Herausgeber: Reinhard Dörner

ISBN; 978-3-97 16867-8-4

Preis 22,90 €

So lange der Vorrat reicht, können sog. Autoren-Exemplare mit Versandkosten für 19.80 €. per E-Mail bei udo.hildenbrand@gmx.de oder reinhard.wenner@gmx.de bestellt werden.

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38. Inwiefern trifft die Beobachtung (nicht) zu, dass man zu „Beginn der Nazizeit … in der Evangelischen Kirche geradezu verfemt war (Karl Barth), wenn man nicht dem Nationalsozialismus gegenüber aufgeschlossen war…“, sich in „den späten Sechzigern bis in die 90er Jahre … unbeliebt“ machte, wenn man negativ über den Sozialismus und die deutsche Zweistaatlichkeit sprach, und schließlich in heutiger Zeit nicht „up to date“ ist, wenn man nicht (blauäugig) für ´Multikulti´ schwärmt“ (Hans Thomas)?

39. Welche Relevanz haben im Hinblick auf die finanzielle Belastung des Sozialstaates und das gesellschaftliche Miteinander die Fakten, dass

  • jeder dritte Arbeitslose in Deutschland Migrant ist oder Migrationshintergrund hat,
  • jeder „zweite junge … Türke ohne Berufsabschluss“ ist?

40. Welche Konsequenzen bringt es mit sich, dass jeder fünfte Türke nur sehr mangelhaft die deutsche Sprache beherrscht bzw. überhaupt kein Deutsch spricht?

41. Inwieweit können Schulen ihrer pädagogischen Verantwortung überhaupt noch gerecht werden, wenn der Ausländeranteil in einer Schulklasse zwischen 50 und 80 Prozent beträgt und manche Schüler/innen die deutsche Sprache kaum oder überhaupt nicht sprechen?

42.  Aus welchen Gründen ist es sozial äußerst problematisch und keineswegs so ehrenhaft, weder ausländerfreundlich noch durchdacht, wenn gerade jene Ausländer, die in ihren z. T. armen Heimatländern eine qualifizierte Ausbildung erhalten haben, von den sogenannten reichen Ländern als „qualifizierte Arbeitskräfte“ durch entsprechende Anreize an- bzw. abgeworben werden, aber gleichzeitig offensichtlich politisch nichts unternommen wird, gut ausgebildete deutsche Staatsangehörige an der der Suche nach einem besser bezahlten Job im Ausland abzuhalten?

43. Inwiefern wird das Asylrecht durch die Migrationspolitik bestimmter Parteien als Arbeitsmarktinstrument degeneriert und missbraucht?

44. Welcher geballte parteipolitische bzw. auch deutsch-national gesinnte Egoismus steht wohl hinter der arbeitspolitischen Instrumentalisierung der Migrationspolitik bestimmter Parteien?

45. Welche Gefahren werden durch die Politik der ungestörten, gesetzwidrigen Massenzuwanderung einfach ignoriert im Blick auf die schwerwiegenden gesellschaftlichen Problemfelder von Antisemitismus, antidemokratisches Gedankengut und Kriminalität, von Bildung und Wohnraum, aber auch hinsichtlich der immensen finanziellen Aufwendungen für Personal- und Aufenthaltskosten, bei Krankenhäusern und Krankenversicherungen sowie auch bei Polizei und Justiz, ebenso in Gefängnisanstalten entstehen?  

46. Inwiefern sind die Aussagen zutreffend, dass

  • humane Asylpolitik nur möglich und wirksam ist bei kontrollierten Grenzen,
  • auch in Deutschland/Europa   die „Zuwanderungsströme unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls“ (Johannes Paul II.) kontrolliert werden müssen,
  • Kein Migrant, kein Asylsuchender das Recht auf Aufnahme in ein bestimmtes Land hat.
  • Abgelehnte und straffällig gewordene Asylsuchende/ Migranten konsequent und zeitnah in ihre Herkunftsländer zurückzuführen sind, denn „Wer seinem Gastland zur Gefahr wird, verwirkt sein Asylrecht“ (OB Boris Palmer, Die GRÜNEN)?

47. Inwiefern ist es mehr als berechtigt, den Schutzstatus eines Asylbewerbers zu widerrufen, wenn dieser zu Urlaubszwecken in sein Heimatland reist, aus dem er zuvor z. B. wegen Verfolgung oder Krieg geflohen ist, während diese Fluchtgründe bei seinem urlaubsantritt aber nicht mehr existieren?

48. Welche Gründe sprechen dafür/dagegen, dass

  • die Vergabe des deutschen Passes ein Anreiz zur Integration sei,
  • die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft erst am Ende einer sichtbar gewordenen Integration stehen kann?

49. Inwiefern sind die Grundkenntnisse der deutschen Sprache sowie die uneingeschränkte Bejahung der Werte unserer freiheitlichen Demokratie unabdingbare Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft?

50. Inwiefern ist nicht eine unkontrollierte, naive Migrationspolitik, sondern eine kinderfreundliche Familienpolitik die entscheidende Grundlage für die Lösung der schwerwiegenden gesellschaftspolitischen Probleme, die immer stärker auf unser Land zukommen werden?

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*) Der Publizist Dr. Udo Hildenbrand ist katholischer Theologe (Priester) und Publizist (u.a. bei conservo)

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