Beatrix von Storch, die heilige Tessa und Petra Paus privates Blasphemiegesetz

Michael van Laack

Während unser Vaterland von Antisemiten aus aller islamischen Herren Länder geflutet wird, die Asylkosten ins Unermessliche steigen, immer mehr Kommunen unter immer neuen Flüchtlingsaufnahmen wanken und die Bunderegierung seit gestern ein 60 Milliarden Euro-Loch zu stopfen hat, um Deutschland fit für die Deindustrialisierung zu machen, ist es der Bundesregierung Mehrheit des Deutschen Bundestages wichtig, jeden zu bestrafen, der einen “Menschen mit Penis” eine Frau bzw. “eine Person mit weiblichen Genitalien” einen Mann nennt; selbst dann, wenn “sie” aussähe wie Rübezahl oder “er” Körbchengrößen 100DD besäße und zwischen den beinen nur das “Bonusloch”. Denn spätestens seit Conchita Wurst ist allen klar: Männer sind nur andere Frauen.

Das dachte sich gestern auch Petra Pau, die Noch-Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages (denn ab den 6. Dezember ist Linkspartei ja keine Fraktion mehr und das Recht zur Stellung eines Bundestagsvizepräsidenten ist verwirkt. Aber vermutlich werden die “demokratische Parteien” einfach mal die Geschäftsordnung ändern, denn in diesen Zeiten, in denen die AfD kurz davor steht, die Macht zu ergreifen und Konzentrationslager für queere Menschen und Veganer zu errichten, kann auf eine Kommunistin im Bundestagspräsidium nicht verzichtet werden.

Wer eine Frau ist, bestimmt das Bundestagspräsidium

Doch ich schweife ab: Gestern also hielt Beatrix von Storch zum Tagesordnungspunkt 5 (Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag) eine Rede, in der sie Markus Ganserer mit seinem im Personalausweis eingetragenen Vornamen benannte.

Das war für Frau Pau eindeutig zu viel. Diese Darstellung der Realität sei eindeutig Hass und Hetze, denn bekanntlich hat die Bundestagsverwaltung bereits vor einiger Zeit entschieden, Herrn Ganserer im Verzeichnis der Bundestagsabgeordneten rechtswidrig mit dem Vornamen Tessa einzutragen, weshalb seitdem alle Demokraten den Mann mit Perücke, Schaumstoffbusen, mittellangen lackierten Fingernägeln und gern auch mal in Nuttenstiefeln mit Minirock im Bundestag erscheinend, mit Frau Ganserer ansprechen.

Zwischen Kreationismus und Totalitarismus

Beatrix von Storch hat sich an die rechtlich korrekte Ansprache gehalten. Das geht natürlich gar nicht, denn wir wissen alle: Wer die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages nicht zu ignorieren oder gar zu manipulieren bereit ist, sich auf das Grundgesetz nur dann beruft und es entsprechend auch nur dann würdigt, wenn es ideologisch genehm ist und wer echte Opposition als Gefahr für den Rechtsstaat betrachtet, für den ist das Aussprechen der Wahrheit mindestens eine Ordnungswidrigkeit und bald – wenn das sogenannte Offenbarungsverbot im Zuge des Transgender-Ermächtigungsgesetzes wirksam wird, gar eine Straftat.

Sollte sich also z. B. Robert Habeck entscheiden, den Geschlechtseintrag auf weiblich zu switchen und den Vornamen in Hermine zu ändern, könnte mit max. 10.000 Euro Bußgeld bestraft werden, wer auch nur darauf hinweisen würde, dass Wirtschaftsministerin Hermine Habeck in der vergangenen Sitzungswoche noch Wirtschaftsminister Robert Habeck war.

UNSERE REPUBLIK IST IM ARSCH!

*****

Sie lesen gern die Debattenbeiträge, Analysen, Satiren und andere Inhalte,
die wir Ihnen auf conservo bieten?
Dann können Sie unser Engagement hier per PayPal unterstützen: