Das Urteil des Verfassungsgerichts zum ESM:

Statt „Nein, aber!“ ein „Aber Ja doch!“

Alle politischen Entscheidungsträger wissen, daß die „Rettungsschirme“ bzw. deren praktische Handhabung mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar sind. Alle! Aber viele unter ihnen haben wider besseres Wissen gehandelt und die „Rettungsmaßnahmen“ durchgewinkt. Allerdings gab es auch viele Bemühungen, diese Rettungsmaßnahmen zu stoppen. Doch alle diese Versuche sind gescheitert, auf welch breiter Beteiligung sie auch standen. Rund 35.000 Bürger, darunter der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, haben gegen das deutsche Zustimmungsgesetz zum ESM-Beitritt und gegen den EU-Fiskalpakt geklagt. Am 12. September 2012 hat das BVG (Bundesverfassungsgericht) die Klagen mit der Maßgabe abgelehnt, daß eine ESM-Ratifizierung nur zulässig ist, wenn völkerrechtlich gültig die Haftung Deutschlands auf rd. 190 Mrd. Euro begrenzt wird und in Zukunft eine Unterrichtung des Bundestages und des Bundesrates durch die für den ESM tätigen Personen sichergestellt ist. Die Richter hatten nicht den Mut, die aus demokratischer Sicht zweifelhafte Konstruktion des ESM – siehe auch die vorstehenden Kapitel –generell in Frage zu stellen.

Praktisch bedeutet das Urteil, daß der ESM europaweit in Kraft treten kann – zumal der deutsche Bundespräsident sich beeilte, sofort nach dem Karlsruher Urteil den ESM-Vertrag zu unterschreiben, statt die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten. Wir dürfen also nicht nur einen „schwarzen Freitag“ (29. Juli 2012, Bundestagsbeschluß für ESM), sondern auch einen „schwarzen Mittwoch“ (12.9.) für Deutschland konstatieren. Das Urteil vom 12. September 2012 ist der Ausverkauf der nationalen Souveränität. Das Gericht hat somit bestätigt, daß auch ein permanenter Rettungsschirm (wie der ESM) verfassungsmäßig ist, solange die Haftungssumme begrenzt wird.

Wir kommen damit unversehens – oder gar offenen Auges? – zu der Erkenntnis, daß das BVG seine Rolle als Hüter des Grundgesetzes und der Demokratie zwar (noch) nicht aufgegeben, aber stark in Frage gestellt hat. Damit befindet sich das BVG in derselben Situation wie die Deutsche Bundesbank, die ihre Rolle als Wächterin über die Währungsstabilität kaum noch wahrnehmen kann. Zur Erinnerung: Der deutsche Bundesbankpräsident Weidmann, ein immer tapferer Hüter der Währungsstabilität, wurde noch vor wenigen Wochen – und das wird so bleiben – im Rat der EZB mit 22 : 1 brutal überstimmt. Schuld ist ein „Konstruktionsfehler“ bei der Schaffung der Europäischen Zentralbank: Deutschland als weitaus stärkstes Land Europas hat genau soviel Stimmrecht wie Malta oder Luxemburg etc, weil jedes Land jeweils (nur) 1 Stimme hat. Bundesfinanzminister Schäuble, der übrigens in der gesamten Europa- und Euro-Frage eine eher fragwürdige Rolle spielt, stärkte dem Bundesbankpräsidenten nicht etwa den Rücken, sondern „rüffelt Weidmann“ für seine Haltung, wie die FAS am 16.09.12 titelt.

Daß den Richtern in der roten Robe offensichtlich nicht recht wohl bei ihrer Entscheidungsfindung war, sieht man an der schwachen Begründung des Urteils:

Einerseits nämlich betont das Gericht, „daß es dem Deutschen Bundestag untersagt“ sei, „finanzwirksame Mechanismen zu begründen, die zu nicht überschaubaren haushaltsbedeutsamen Belastungen ohne erneute konstitutive Zustimmung des Bundestages führen können.“ Es sei „dem Bundestag insoweit auch als Gesetzgeber verwehrt, dauerhafte völkerrechtsvertragliche Mechanismen zu etablieren, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen, vor allem wenn sie mit schwer kalkulierbaren Folgewirkungen verbunden sind.“ Das BVG versucht in seinem Urteil auch einen Seitenhieb auf die Politik, was aber die Probleme nicht verträglicher macht: Die Annahme der Politik, daß der Euro-Rettungsmechanismus funktioniere, sei „vom Bundesverfassungsgericht hinzunehmen“, wird also vom BVG eher skeptisch beurteilt.

Und ebenso einerseits heißt es im Urteil eigentlich unmißverständlich: Der ESM dürfe nicht zum „Vehikel einer verfassungswidrigen Staatsfinanzierung durch die EZB“ werden. Und: Der Erwerb von Staatsanleihen am Sekundärmarkt durch die EZB sei untersagt. Diese beiden Sätze werden der Bundesregierung noch um die Ohren fliegen. Denn Draghi führt die EZB unverdrossen in Richtung endlosen Ankaufs von Ramschpapieren, was ihr eigentlich verboten ist. Da klingt die Zusicherung Draghis wie Hohn, der unbegrenzte Ankauf von Staatsanleihen erfolge nur unter der Bedingung, daß nur Länder in die Gunst solcher Ankäufe kommen können, die vorher zumindest unter den Rettungsschirm mit seinen harten Auflagen geschlüpft seien. Nur Länder, die sparen, sollen unterstützt werden, verspricht Draghi. In seiner Muttersprache sagt man dazu: „Parole, parole!“ – auf deutsch: Bla, bla. Nun sitzt die deutsche Bundesregierung zwischen den Stühlen: Glaubt sie Draghi, wird sie zahlen, zahlen, zahlen müssen. Glaubt sie Draghi aber nicht, müßte sie konsequenterweise die EZB vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Das Abenteuer nimmt kein Ende.

Andererseits ist aber der ESM-Vertrag, der die deutsche Haftung (derzeit) auf rd. 190 Milliarden Euro begrenzt, seiner Konstruktion nach mit schwer kalkulierbaren Folgewirkungen verbunden, insbesondere durch das Risiko, daß im Bedarfsfall – zum Beispiel Pleiten in Griechenland und Spanien (oder Portugal oder…) – eben diese 190 Mrd. nicht ausreichen werden. Was dann? Der deutsche Bundeshaushalt würde zusammenbrechen – und damit auch der gesamte ESM, in dem Deutschland die größte Last zu schultern hat, indem es den weitaus größten Teil der Zahlungen und Haftungsrisiken trägt.

Ein Weiteres kommt hinzu, über das kaum offen gesprochen wird: EU-Verträge waren bisher keine „ehernen Gesetze“, nein, sie waren nicht einmal das Papier wert, auf denen die jeweiligen Vereinbarungen getroffen wurden. Deutlicher: Sie wurden nach Belieben gebrochen. Wie war das noch? „Keine Haftung für die Schulden anderer Länder („No-Bailout“)!, „Kein Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB!“ Längst Makulatur, dank Draghis forschem Vorgehen. „Stabilitätspakt“! Ja wo ist er denn? Warum also sollten wir glauben, daß ausgerechnet der ESM-Vertrag oder der Fiskalpakt nicht gebrochen würden?

Das Verhalten der „Europäer“ ist schon höchst zynisch – auch dem eigenen Volk gegenüber. Während die Europäischen Institutionen nicht müde werden, z. B. Ungarn oder andere Länder außerhalb der Euro-Zone lauthals auf Demokratiedefizite hinzuweisen, sind sie selbst gerade dabei, die eigenen Defizite in den parlamentarischen und politischen Strukturen immens zu vergrößern, indem sie außerparlamentarischen Institutionen wie der EZB und dem ESM eine immer größere Machtfülle zugestehen.

Prof. Wilhelm Hankel, einer der Antragsteller beim BVG-Verfahren, hat natürlich recht, wenn er in einem Interview anmerkt, das Urteil sei letztlich egal, nachdem ein Staat, der nur noch mit dem Anwerfen der Notenpresse arbeiten können, ohnehin pleite sei. Und wörtlich:  „Ich sehe keine Möglichkeit, den Euro auf Dauer gegen die Märkte zu behaupten.“

Konsequenzen des BVG-Urteils

Das BVG traf seine Entscheidung im Wege einer „einstweiligen Anordnung“. Eine Entscheidung in der Hauptsache erfolgt erst in den nächsten Monaten. Das Urteil von 12. September hat aber – das darf man jetzt schon feststellen – die bisher vom BVG gezogene rote Linie zu den Verträgen von Maastricht und Lissabon überschritten – und damit den Weg zur Entstehung eines europäischen Bundesstaates geebnet und somit einem bisher favorisierten Staatenbund – „Europa der Vaterländer“ – Lebewohl gesagt. Die deutsche (und auch österreichische) Tradition der Machtteilung zwischen einer Zentrale in Berlin oder Wien (bzw. zeitweise Bonn) und den Landesfürsten in den Herzogtümern bzw. Königreichen im Mittelalter bis zu den heutigen Bundesländern, ist durch einen allmächtigen EU-Zentralismus gefährdet.

Was bedeutet das in Konsequenz? Deutschland und die anderen „stabilen“ Staaten dürfen Zahlmeister Europas bleiben, und die Süd- sowie die Westländer jenseits des Rheins dürfen weiterhin fröhlich leben – mit „strengen Auflagen“, versteht sich. Dafür stehen schließlich zwei ausgewiesene Süd/West-Sparfüchse gerade: Mario Draghi, ein „fröhlicher“ Italiener der eine, sowie Manuel Barroso, ein ebenso „fröhlicher“ Portugiese der andere. Beider Grundhaltung lautet: „Gemeinsam werden wir es schaffen!“ (In deren Hinterkopf steht „es“ für ein Einheits-Europa, gegen die Souveränität der Nationalstaaten, also auch Deutschlands bzw. Österreichs.)

Das Urteil bringt Europa nicht weiter und entlastet Deutschland nicht, da es den wichtigsten Fragen ausgewichen ist. Immerhin, so stellen die Verfassungsrichter fest, darf der Deutsche Bundestag beim Überschreiten der 190 Milliarden-Gießkanne mitreden und muß bei neuen Entscheidungen ausführlich informiert und angehört werden. Das war´s dann aber auch schon mit den Vorteilen des Urteils. Statt eines klaren „Nein, aber“ hauchten die Richter ein zurückhaltendes „Aber Ja doch“. Ein schwaches Signal aus Karlsruhe!

 

Die Vorteile des Urteils liegen eindeutig bei den Süd/West-Ländern, von Frankreich(!) über Italien bis Spanien und Portugal. Sie bekommen weiter Geld, sollen aber zu Reformen verpflichtet werden. Eine besondere Art von „Reformen“ mit neuen Segnungen fürs Volk haben wir gerade erst in Frankreich besichtigen dürfen (z. B. „Rente mit 60“), von der ausgelassenen – (doppelsinnig gemeinten) – Reform-Freude Griechenlands ganz zu schweigen.

Der renommierte Staatsrechtler Paul Kirchhoff reiht sich in die Reihen der Kritiker ein. Die FAS vom 16.9.12 schreibt u. a.: Er erwarte, daß das Anleiheprogramm der EZB als rechtlich unzulässig bewertet wird. Das Verfassungsgericht habe nun klargestellt, „daß das europarechtliche Verbot der Staatsfinanzierung durch die EZB jegliche Anleihenoperation unterbindet, bei denen die EZB an den ESM Kredite vergibt oder der ESM bei der EZB Staatsanleihen als Sicherheit für Kredite hinterlegt“. Dabei sage das Gericht, die EZB dürfe Staatsanleihen – selbst nach Zwischenerwerb durch den ESM – nicht erwerben. „Rückschlüsse für das Hauptsacheverfahren drängen sich auf“, so Kirchhof. Nun darf man erst recht verunsichert fragen, was denn nach der Entscheidung im Hauptsacheverfahren auf uns zukommt, nachdem bis dahin „die Politik“ ganz sicher den „Weg der eingeschlagenen Pflöcke“ weitergehen wird.

Europas Melkkuh

Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten – erst recht als Konsequenz aus den Erfahrungen zweier Weltkriege – bewußt für die Europäische Integration entschieden und wurde nicht nur Teil, sondern Motor dieses neuen Europa. Daß dieser Motor inzwischen aber zur europäischen Melkkuh mutiert ist, wird leicht übersehen, als Selbstverständlichkeit hingenommen oder gar als „verdiente“ Sühne gewertet.

Das Karlsruher Urteil führt zu der fatalen Erkenntnis, daß damit keine Ruhe in den europäischen Prozeß einkehren wird. Die Geberländer werden – nein: müssen – argwöhnisch darauf drängen, daß die Nehmerländer die ihnen auferlegten Sparprogramme und Reformauflagen ernsthaft umsetzen. Dieser Druck, so er denn wirklich erfolgt, wird uns in den Nehmerländern gewiß keine neuen Freunde schaffen. Und mit dem nun quasi freigegebenen frischen Geld werden die Kernprobleme der Nehmerländer kaum gelöst, sondern eher auf die lange Bank geschoben. Sie gewinnen Zeit, wir verlieren sie. Griechenland, Portugal, Spanien, Italien und – demnächst – Frankreich kalkulieren mit dem Geld der Geberländer, bitten aber jetzt schon um Aufschub bei der Umsetzung der geforderten Reformen. Und so dreht sich das Rad immer weiter – bis es zum Knall kommt.

Im deutschen Inland werden die jeweils anstehenden Entscheidungen im Bundestag eher zur Entfremdung von Europa und zu erbitterten Gefechten zwischen Euro-Freunden und

-Gegnern führen. Die zunehmende Europa-Skepsis in der CSU, die man durchaus begrüßen kann, erlaubt eine gewisse Vorahnung auf diese Entwicklung.

Die „Banken-Union“ droht zusätzlich

Der trickreiche Draghi und der listige Barroso werden nichts unversucht lassen, uns unter dem Deckmantel einer erweiterten Bankenaufsicht eine neue Variante der Schulden-Haftungsunion anzudrehen. Die gemeinsame Einlagensicherung, die sie planen, ist die Büchse der Pandora: Wenn man sie öffnet – wie in der griechischen Sage – „bricht alles Schlechte über die Menschheit herein“. Wieder wären es zuvörderst deutsche Kreditinstitute, vor allem Sparkassen, die ihre gut abgesicherten Einlagen in einen gemeinsamen Topf mit den maladen Finanzinstituten einbringen müßten – ein tiefer Griff in die Taschen der deutschen Sparer. Und angesichts des geschätzten europäischen Finanzbedarfs von 4,5 Billionen Euro, den Europa bisher zur Stützung der Banken aufbringen mußte, eine weitere ungeheure Bedrohung unserer Staatsfinanzen und Rücklagen.

Solle da niemand kommen und behaupten, da gäbe es ja noch die Kontrollinstanz EZB, die Europäische Zentralbank. Deren Präsident Draghi hat der Welt vor wenigen Tagen vorgemacht, wie man zahlungskräftige Länder wie Deutschland am Nasenring durch Europa ziehen und sie zur Gaudi der anderen fröhlichen Länder auch aus-ziehen kann. Das fröhliche Duo Draghi/Barrosa hat sich das fein ausgedacht: Die EZB wird nach ihren Plänen so neu organisiert, daß Bankenaufsicht und Geldpolitik unter ein Dach kommen. Der Kontrolleur kontrolliert sich selbst.

Ob die Richter in Karlsruhe all das ausreichend bedacht haben, darf füglich bezweifelt werden. Es steht nicht gut um Europa.

Nicht aufgeben!

Trotzdem dürfen wir den Kampf gegen den Ausverkauf unserer Interessen nicht aufgeben. Die kritischen Stimmen in FDP und Union, besonders in der CSU, müssen gestärkt werden. Jedes Hilfspaket, das im Bundestag auf den Tisch kommt, muß äußerst gründlich untersagt, jedes Sparprogramm kritisch nachgefragt werden. Wenn der deutschen Bundeskanzlerin eine notwendige Mehrheit versagt wird, kommen wir einen richtigen Schritt weiter. Seien wir gewarnt. Wohin die Reise geht, darf man schon jetzt aus frohlockenden Stimmen aus dem Ausland hören:

„Die Europäische Union und vor allem die 17 Mitglieder der Eurozone haben zwei gute Wochen hinter sich. Zu feiern gibt es die Entscheidung von EZB-Präsident Draghi, unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten aufzukaufen, und das grüne Licht des deutschen Bundesverfassungsgerichts für den Euro-Rettungsschirm. Europa entwickelt sich zu einer wirklichen Währungszone, und Brüssel bereitet den Weg für eine Bankenunion, die für die Stabilität des Euro ebenso unerläßlich ist. Zu guter Letzt haben die Niederländer auch noch eine deutlich europafreundliche Regierung gewählt, obwohl vorher alle von einem Sieg der Euroskeptiker sprachen. Europa bleibt natürlich dennoch Europa: Bis zu einer gemeinsamen Wirtschaftsregierung sind in Brüssel noch etliche Kämpfe und erbittertes Feilschen zu erwarten“, liest man in der französischen „Le Monde“ vom 15. 09.2012.

Ebenso zuversichtlich gibt sich die schweizer „Neue Züricher Zeitung“ vom gleichen Tag: „Die Stimmung in Europa ist so positiv wie schon lange nicht mehr. Zu verdanken ist dies zunächst Mario Draghi, dem Chef der Europäischen Zentralbank, mit seiner Ankündigung, unbegrenzt Schuldscheine von kriselnden Staaten zu kaufen. Die Börsen reagierten positiv, der Euro legte an den Devisenmärkten zu. Nun ist dies alles keinesfalls mit dem Ende der Krise gleichzusetzen. Draghis Manöver ist riskant, weil er damit letztlich bloß Zeit kauft. Diese müssen Europas Politiker nun nutzen, um die politischen Voraussetzungen – in Brüssel und in den Mitgliedstaaten – zu schaffen, die das langfristige Überleben des Euro sichern. Man mag diese Entwicklungen bedauern, aufgrund politischer wie wirtschaftlicher Bedenken. Aber es ist klarer geworden, wohin die Reise geht. Der Euro wird nicht zerfallen“.

Die wesentlichen Aussagen des BVG-Urteils zum ESM in Kurzform:

  • Die Karlsruher Richter genehmigen den ESM mit einem „Ja, aber“:
  • Haftungsbegrenzung Deutschlands auf rd. 190 Mrd. €uro
  • Bundestag muß einer evtl. Erhöhung der Haftungssumme zustimmen
  • Trotz der im ESM-Vertrag vorgesehenen Schweigepflicht dürfen sich deutsche Vertreter im ESM nicht auf diese Schweigepflicht berufen
  • Die im ESM tätigen deutschen Vertreter sind an die Weisungen des Bundestages gebunden
  • Der Fiskalpakt erlaubt der EU-Kommission keine Durchgriffsrechte
  • Der ESM ist kein „Vehikel einer verfassungswidrigen Staatsfinanzierung durch die EZB“ (Urteilstext) und darf es auch nicht werden. Deshalb wird das BVG den von Draghi angekündigten „unbegrenzten Kauf von Staatsanleihen“ gründlich noch prüfen.

Mir wäre wohler, wenn die Karlsruher Richter ein „Raus aus dem Euro“ gefordert hätten. Die jetzt zu erwartende Inflation, die sich aus den Schulden der Pleite-Staaten ergibt, wird vor allem unsere Rentner, die Sparer und den Mittelstand belasten, von den Ärmeren unserer Gesellschaft ganz zu schweigen.

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