10. Dez.: Tag der Menschenrechte – auch in der EU?

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Europa hat doch noch (ein wenig) Würde

Der 10. Dezember wird seit 1948 als „Internationaler Tag der Menschenrechte“ begangen. Seit Ende des 2. Weltkrieges und der Nazi-Diktatur haben 193 Staaten die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (AEMR) der Vereinten Nationen (UN) anerkannt.   Man wollte die menschenverachtenden Verbrechen weltweit wirksam bekämpfen und ihnen nie wieder eine Entwicklungsmöglichkeit geben.

Doch der 10. Dezember 2013 war entgegen vieler Befürchtungen ein Wendepunkt in der EU-Gemeinschaft .

Just am 65. Gedenktag der Menschenrechte sollte im EU-Parlament im zweiten Anlauf über den “Estrela-Bericht“ abgestimmt werden. Bereits am 22. Oktober wurde dieser Bericht nach einem Eklat im Parlament  in den Ausschuß „Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter”  (FEMM) zur Überarbeitung zurückverwiesen.

Der Ausschuß hat es in einem „Hau-Ruck-Verfahren“ geschafft, das Papier ohne wesentliche Änderungen wieder zur Abstimmung ins Parlament zu bringen. Warum diese Eile?

Die linken und grünen Genossen sind sich offenbar nicht sicher, ob sie nach der EU-Wahl im Mai 2014 noch über Mehrheiten im Parlament verfügen werden. Hätten die Parlamentarier diesem Dokument zugestimmt , würde quasi aus der Kindstötung im Mutterleib ein Menschenrecht der Frau. Jährlich würden somit etwa 1,2 Millionen Menschenrechtsverletzungen an Ungeborenen in der EU gerechtfertigt.  Der Massenmord an Ungeborenen stellt heute bereits zahlenmäßig alles Dagewesene in den Schatten   –  wohlgemerkt: „nur EU-weit“ gesehen.

Steuergelder für Abtreibungsorganisationen – Ärztezwang für Kindstötung

Nach dem „Estrela-Bericht“ sollen Tötungseinrichtungen bzw. Abtreibungs-Organisationen in Zukunft nachhaltiger aus Steuermitteln unterstützt werden. Ärzte und medizinisches Personal sollen zudem gezwungen werden können, vorgeburtliche Kindstötungen vorzunehmen. Eine Weigerung wäre nicht möglich, da die Tötung eines ungeborenen Kindes als medizinische Maßnahme umdefiniert würde. Eltern würde die Souveränität über die Erziehung und Aufklärung ihrer Kinder genommen.

Dies sind nur einige Punkte aus dem zur Abstimmung gestandenen Papier. EU-Präsident Martin Schulz wünschte keine Diskussion und wollte sich am 10.12.in Straßburg persönlich um ein Gelingen der Abstimmung bemühen. 68 Jahre nach Auschwitz hofften wir jedoch, daß auch innerhalb des linken Lagers genügend weitsichtige und mutige Parlamentarier den Menschenrechtsverletzungen und auch den Vorboten einer EU-Diktatur über Parteigrenzen hinweg in jeder Form eine Absage erteilen. Wir hatten Erfolg: Mit 334 zu 327 Stimmen sprachen sich die Europa-Abgeordneten für den Alternativ-Antrag der EVP (CDU/CSU etc.) aus. Dem Versuch, das Recht zu pervertieren, indem nahezu ein Grundrecht auf Tötung ungeborener Menschen und ein Sexualerziehungszwang für alle Kinder ab der Grundschule durchgesetzt werden sollte, hat die Mehrheit des EP eine Absage erteilt – wenn auch nur ganz knapp.

Es bleibt – für Konservative unabdingbar – festzuhalten, daß es ein international anerkanntes Recht auf Leben, auch des Lebens Ungeborener, gibt. Dies gilt ohne Einschränkung. Es gibt also grundsätzlich kein Recht auf Tötung – auch nicht des ungeborenen Lebens (verharmlosend “Abtreibung” genannt) -, weil damit fundamentale Menschenrechte mit den Füßen getreten würden.

Danke an die Europa-Parlamentarier, die uns unterstützt haben. Die schrille Kritik der Initiatorin der gescheiterten Vorlage, die Sozialistin Edite Estrela, nehme ich gerne in Kauf  – und wende ihre Worte  umgekehrt gegen sie: “Sie können mich nicht einschüchtern! Ich habe Recht!”  (An anderer Stelle ergänzte sie: “Ich bedaure es, daß in diesem Parlament die fundamentalistischen Strömungen vorherrschen.”)

Die Grünen-Abgeordnete und Vizepräsidentin des EP, Ulrike Lunacek, kommentierte nicht minder borniert: “Mit dem Votum beugt sich das Europa-Parlament dem Druck ultrakonservativer und reaktionärer Politiker und Nichtregierungsorganisationen.”

Für solche “Volksvertreter”, die nur noch mit altkommunistischen Verbalentgleisungen – “fundamentalistisch”, ultrakonservative” etc. – argumentieren können, darf man sich getrost (fremd-)schämen.

Peter Helmes

(Quelle: Meldungen aus “Christliches Forum”/ http://charismatismus.wordpress.com),10.12.13)

 

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