Sonntagsgedanken: Praena-Tests provozieren noch mehr Abtreibungen

Von Peter Helmes1kind

Nach einer Meldung von „Kultur und Medien“ vom 11. Februar ´15 haben Lebensrechtler davor gewarnt, die sog. Praena-Tests über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können. „Praena-Tests“ ermöglichen durch eine Untersuchung des Blutes einer Schwangeren die Feststellung, ob das ungeborene Kind einen Gendefekt (z. B. Down-Syndrom) hat. Damit könnte allerdings die bisherige, wesentlich risikoreichere Fruchtwasseruntersuchung abgelöst werden.

Dazu erklärte der stellvertretende Bundesvorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“, Hubert Hüppe, CDU-MdB und ehemaliger Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, dieser Bluttest diene „keiner Therapie, sondern der Selektion von Menschen mit Trisomie 21“. Er begründete seine Kritik auch mit dem Hinweis, mit diesen Tests würden Menschen mit Down-Syndrom diskriminiert.

Alarmiert ist Hüppe auch durch eine Folgewirkung der Praena-Tests, die einen Anstieg der Zahl von Abtreibungen befürchten ließen. Dieser Hinweis ist durchaus berechtigt: In Ländern, die Praena-Tests bereits praktizierten, würden bereits mehr als 90 Prozent mit Down-Syndrom infizierte Ungeborene durch Abtreibung getötet. Deshalb fordert Hüppe, solche Tests dürften weder über Krankenkassen noch aus Steuergeldern finanziert oder gefördert werden. Nicht von der Hand zu weisen ist auch der Hinweis, daß bei einer kassenärztlichen bzw. staatlichen Förderung dann weitaus mehr Frauen als bisher diesen Test durchführen lassen würden, was sie bei einem positiven Testergebnis veranlassen könnten, ihr Kind abtreiben zu lassen.

200.000 Abtreibungen p.a. – das Töten ungeborener Kinder geht weiter

Bei den Zahlen der Abtreibung gibt es eine hohe Dunkelziffer. Fachleute gehen von einer Verdopplung der Zahlen in der Realität aus. Auch das Bundesamt für Statistik hat bis zum Jahr 2000 offiziell eingeräumt, daß ihre eigenen Angaben mit Vorsicht zu genießen seien. Seitdem fehlt diese Warnung, obwohl sich an den Zahlen nicht wirklich viel verändert hat. Bei einem seit langem festzustellenden Jahresdurchschnitt von mehr als 100.000 getöteten ungeborenen Kindern darf man also feststellen, daß in Wirklichkeit von etwa 200.000 Tötungen auszugehen ist. 200.000 – eine entsetzliche Zahl. Und eine Zahl, die unsere negative Geburtenrate ganz entscheidend verbessern könnte – mit großen positiven Folgen für die Volkswirtschaft und Alterssicherung.

Verheerende Demographie-Folgen für Deutschland

Die nicht minder entsetzliche Konsequenz: Deutschlands Demographie befindet sich im Zangendruck. Auf der einen Seite der rasant wachsende islamische Bevölkerungszuwachs, auf der anderen Seite der Rückgang der „autochthonen“ Deutschen. Im Klartext: Die muslimische Bevölkerungsgruppe wächst wegen ihrer enormen „Reproduktionsleistung“ rapide, die Ur-Deutschen jedoch töten ihre ungeborenen Kinder und verhindern damit den Bestand Deutschlands. Es ist ja schon heute kein Geheimnis, daß in nicht einmal 20 Jahren die Ur-Deutschen („autochthonen“) in der Unterzahl sein werden. Ob das Land dann noch Deutschland heißen wird, bleibt dahingestellt.

Noch immer keine zuverlässigen Zahlen

Schon im Jahre 2003 wies Professor Dr. Manfred Spieker, Sozialwissenschaftler und emeritierter Professor für Christliche Sozialwissenschaften an der Universität Osnabrück, in einem Beitrag an die FAZ auf die Unzuverlässigkeit der „Abtreibungsstatistik“ hin. Die Zahlen über die Tötung ungeborener Kinder sei auch nach der Novellierung des § 218 StGB im Jahr 1995 noch immer nicht „exakt und zuverlässig“.

(Das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz vom 21. August 1995 legte in Paragraph 18 Absatz 3 fest, daß dem statistischen Bundesamt durch die Landesärztekammern die Anschriften von jenen Ärzten zu schicken sind, in deren Einrichtungen “nach ihren Kenntnissen” Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen worden sind oder vorgenommen werden sollen. Die gleiche Mitteilungspflicht wurde den zuständigen Gesundheitsbehörden im Hinblick auf die einschlägigen Krankenhäuser auferlegt. Auf der Grundlage dieser Anschriftenlisten läßt das Statistische Bundesamt den Ärzten und Krankenhäusern dann seinen Erhebungsbogen zukommen. Aber es gibt in den Bundesländern kein einheitliches Verfahren bei der Meldung der Anschriften an das Statistische Bundesamt, das die Meldepraxis aus den einzelnen Bundesländern deshalb sehr unterschiedlich bewertet, stellte Prof. Spieker damals schon fest.)

Dann weist Spieker auf eine bedeutende Lücke bei der Erfassung der Zahlen hin: Selbst das statistische Bundesamt warnte auch von 1996 bis 2000 jedes Jahr wieder davor, seine Zahlen als zuverlässig anzusehen. Häufig lägen bei den Landesärztekammern keine oder nur unzureichende Erkenntnisse vor. Eine Vorbefragung von ambulant niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen ausgewählter Bundesländer zur Klärung des Kreises der Auskunftspflichtigen durch das Statistische Bundesamt führte ebenfalls nicht zur sicheren Abgrenzung, da die Wahrhaftigkeit der Antwort nicht überprüfbar ist. Auch Antwortverweigerungen waren zu verzeichnen. So ist nicht auszuschließen, daß ambulante Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, weder den Landesärztekammern noch dem Statistischen Bundesamt bekannt sind. Außerdem sind in den Zahlen der Schwangerschaftsabbruchstatistik die unter einer anderen Diagnose abgerechneten und die im Ausland vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche nicht enthalten.

Warnungen des Statistischen Bundesamt ohne Begründung abgesetzt

Prof. Spieker wird deutlich: „Seit 2001 fehlen diese Warnungen, obwohl sich weder die Rechtsgrundlage der Abtreibungsstatistik noch die Meldeverfahren geändert haben. Eine Begründung für diese Änderung wurde nicht gegeben. Dies zwingt zu dem Schluß, daß die Bundesregierung dem Statistischen Bundesamt eine Anweisung gab, diese Warnungen zu eliminieren, weil sie es für inopportun hielt, der eigenen Statistik mit derartiger Skepsis zu begegnen. Die für die Abtreibungsstatistik zuständige Referatsleiterin schied aus dem Amt. Plötzlich erklärt das Statistische Bundesamt, es sei ihm möglich, die Einhaltung der Auskunftspflicht zu kontrollieren. Da sich an den Bedingungen der Datenerhebung nichts geändert hat, kann diese Zuversicht nur als Irreführung bezeichnet werden. Ein Meldedefizit von rund 55 Prozent läßt sich beispielsweise für 1996 bei den Abtreibungen nach medizinischer und kriminologischer Indikation nachweisen.

Während das Statistische Bundesamt 4.874 Abtreibungen verzeichnete, wurden allein bei den gesetzlichen Krankenkassen, die diese Abtreibungen bis 1997 zu zahlen verpflichtet waren, 7.530 Fälle abgerechnet. Nimmt man dieses Meldedefizit auch für die Abtreibungen nach der Beratungsregelung an, kommt man schon auf rund 200.000 Abtreibungen jährlich, die dann noch um die unter anderen Ziffern der ärztlichen Gebührenordnung abgerechneten, um die von Privatkassen bezahlten, um die nach wie vor im Ausland vorgenommenen, um die Mehrlingsreduktionen nach In-vitro- Fertilisation und um die heimlichen Abtreibungen ergänzt werden müssen. Daß auch Letztere nach der „Freigabe“ der Abtreibung 1976 noch in erheblichem Maße vorkommen, zeigte der Fall des Memminger Arztes Horst Theißen in den achtziger Jahren. Zählt man alle diese Abtreibungen zusammen, kommt man nicht umhin, auch nach einer restriktiven Schätzung die Zahl der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten jährlichen Abtreibungen zu verdoppeln.“ (Quelle: FAZ, 28.03.2003)

Der ganze Vorgang stinkt zum Himmel – im wahrsten Sinne des Wortes. Die Regierung – gleichgültig, welche Partei sie stellt – hat die Aufgabe, Leben zu schützen und das Wachstum der Gesellschaft zu fördern. Anstrengungen zur Vernichtung sind in unserem Grundgesetz nicht vorgesehen. Das sehen Gott sei Dank wenigstens ein paar Abgeordnete des Deutschen Bundestages genauso. Sie fordern Auskunft über die Umstände und Konsequenzen einer Kassenzulassung, über die Entwicklung der Abtreibungszahlen, gesondert auch bei Föten mit Down-Syndrom, und sie wollen prüfen (lassen), welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, eine Einführung von Praena-Tests als Krankenkassenregelleistung zu verhindern. Es wird höchste Zeit!

Zur Verdeutlichung der Problematik hier ein paar informative Statistiken dazu. Quelle: Bundesamt für Statistik. Sämtliche Daten beziehen sich auf das Jahr 2012:

(Erhebungsjahr 2012)

Stat.Abtr.1

Bundesland Anzahl
Deutschland-gesamt 106.815
Nordrhein-Westfalen 21.886
Bayern 12.040
Baden-Württemberg 11.809
Berlin 9.269
Hessen 8.745
Niedersachsen 8.558
Sachsen 5.594
Rheinland-Pfalz 3.933
Sachsen-Anhalt 3.891
Hamburg 3.867
Brandenburg 3.497
Schleswig-Holstein 3.487
Thüringen 3.446
Mecklenburg-Vorpommern 2.970
Bremen 1.578
Saarland 1.177
Ausland 1.088

Abtreibungen je 1.000 Geburten nach Bundesland:

Abtr.2

Jahr Gesamt-Schwangerschaften Lebendgeborene Totgeborene Abtreibungen Ost (DDR) Abtreibungen West (BRD) Abtreibungen Gesamt Verhältnis Abtreibungen zu Geburten in %
1974 912 105 805 500 6 848 99 757 0 99 757 10,9 %
1975 877 186 782 310 6 120 88 756 0 88 756 10,1 %
1976 900 467 798 334 5 882 83 207 13044 96 251 10,7 %
1977 945 436 805 496 5 486 80 145 54309 134 454 14,2 %
1978 966 551 808 619 5 297 79 087 73548 152 635 15,8 %
1979 990 112 817 217 4 972 85 135 82788 167 923 17,0 %
1980 1 050 548 865 789 4 954 92 103 87702 179 805 17,1 %
1981 1 050 045 862 100 4 855 95 555 87535 183 090 17,4 %
1982 1 053 162 861 275 4 409 96 414 91064 187 478 17,8 %
1983 1 012 665 827 933 4 107 94 096 86529 180 625 17,8 %
1984 994 949 812 292 3 803 92 556 86298 178 854 18,0 %
1985 991 196 813 803 3 601 90 254 83538 173 792 17,5 %
1986 1 021 778 848 232 3 547 85 725 84274 169 999 16,6 %
1987 1 042 793 867 969 3 602 82 682 88540 171 222 16,4 %
1988 1 061 091 892 993 3 474 80 840 83784 164 624 15,5 %
1989 1 032 902 880 459 3 247 73 899 75297 149 196 14,4 %
1990 1 054 144 905 675 3 202 66 459 78808 145 267 13,8 %
1991 957 137 830 019 2 741 49 806 74571 124 377 13,0 %
1992 930 383 809 114 2 660 43 753 74856 118 609 12,7 %
1993 912 150 798 447 2 467 111 236 12,2 %
1994 876 302 769 603 3 113 103 586 11,8 %
1995 866 563 765 221 3 405 97 937 11,3 %
1996 930 485 796 013 3 573 130 899 14,1 %
1997 946 573 812 173 3 510 130 890 13,8 %
1998 920 019 785 034 3 190 131 795 14,3 %
1999 904 333 770 744 3 118 130 471 14,4 %
2000 904 692 766 999 3 084 134 609 14,9 %
2001 872 320 734 475 2 881 134 964 15,5 %
2002 852 337 719 250 2 700 130 387 15,3 %
2003 837 450 706 721 2 699 128 030 15,3 %
2004 838 000 705 622 2 728 129 650 15,5 %
2005 812 305 685 795 2 487 124 023 15,3 %
2006 794 854 672 724 2 420 119 710 15,1 %
2007 804 104 684 862 2 371 116 871 14,5 %
2008 799 410 682 514 2 412 114 484 14,3 %
2009 778 158 665 126 2 338 110 694 14,2 %
2010 790 844 677 947 2 466 110 431 14,0 %
2011 773 948 662 712 2 369 108 867 14,1 %
2012 782 785 673 570 2 400 106 815 13,6 %

Anmerkung des “Bundesamtes für Statistik” zu den Abtreibungszahlen:

„Für das Jahr 1976 existiert keine Jahresstatistik, sondern nur eine Erfassung für die Zeit ab dem 22. Juni1976 (sog. Rumpfjahr). Außerdem wird Ihnen auffallen, dass bis 1980 ein starker Anstieg der gemeldeten Zahlen zu beobachten ist. Dieser ist in erster Linie auf die zunehmend verbesserte Erfassung der Berichtspflichtigen zurückzuführen. Wir halten deshalb eine zusammenhängende Betrachtung erst ab 1980 für sinnvoll. In der ehem. DDR wurden Schwangerschaftsabbrüche erst ab dem II. Quartal 1972 systematisch erfaßt. Erst ab 1973 liegen für komplette Jahre Statistiken vor. Die verschiedenen Zeitabschnitte müssen, so wie sie in den Tabellen dargestellt sind, getrennt betrachtet werden (früheres Bundesgebiet bis 1992, neue Länder bis 1992, Deutschland 1993 bis 1995 und ab 1996). Hinsichtlich der Erhebungsmethodik gibt es erhebliche Unterschiede:

– In der ehem. DDR wurden Schwangerschaftsabbrüche bis 1990 über das sog. Krankenblattsystem erfaßt, womit von einer fast vollständigen Meldung der Abbrüche zur Statistik auszugehen ist, denn Abbrüche wurden nur in Krankenhäusern vorgenommen.

– Im früheren Bundesgebiet geschah die Meldung dagegen bis Ende 1995 auf einem Erhebungsbogen, der anonym abgegeben werden konnte. Dadurch und wegen der Tatsache, daß viele Stellen, die Schwangerschaftsabbrüche vornahmen, dem Statistischen Bundesamt nicht bekannt waren, ist dort bis 1995 von einer erheblichen Untererfassung auszugehen.

Erst ab 1996 sind die Inhaber von Krankenhäusern und Arztpraxen verpflichtet, auf dem Erhebungsbogen als (später abzutrennendes) Hilfsmerkmal Name und Anschrift der Einrichtung anzugeben. Erst seit 1996 kann dadurch die Einhaltung der Berichtspflicht kontrolliert werden.

Mit der Neuregelung der Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche ab 1. Januar 1996 sind die Inhaber der Arztpraxen sowie Leiter der Krankenhäuser, in denen innerhalb von zwei Jahren vor dem Quartalsende Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt wurden, auskunftspflichtig. Als Hilfsmerkmale werden entsprechend §17 SchKG der Name und die Anschrift der Einrichtung sowie die Telefonnummer der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person erhoben. Dadurch ist es dem Statistischen Bundesamt möglich, die Einhaltung der Auskunftspflicht zu kontrollieren. Jedoch gelten auch weiterhin Einschränkungen hinsichtlich der Vollständigkeit der erhobenen Daten.“

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