Deutschland verliert keine Souveränität. Es hat keine!

Es ist Zeit, die Geheimdienstdebatte schleunigst wieder vom Kopf auf die Füße zu stellenGrundgesetz

Von Peter Helmes, mit einem juristischen Kommentar von Dr. jur. Hartmut Weisert *)

Die Niedertracht der Genossen

Was für ein Theaterstück führen die Roten dieses Landes derzeit auf? “Schmierenkomö-die“ wäre ein zu weicher Ausdruck für die Arglist, mit der die Sozis mit einem Pathos der „Gerechten“ auf Merkel & Co. einschlagen.

Weit davon entfernt, hier und heute die Vorsitzende der CDU verteidigen zu müssen, darf man aber doch einiges zur Debatte festhalten – und sie vom Kopf auf die Füße stellen. Was die verzweifelt um bessere Wahlaussichten ringenden Sozis derzeit vorlegen, ist aus zwei besonderen Gründen Unfug – und Dummheit.

  1. Das Gefasel vom Verlust bzw. von der Gefährdung der „deutschen Souveränität“ ist Unfug; denn Deutschland ist nicht souverän (wie mein Freund Hartmut Weisert weiter unten begründet). Und wer keine Souveränität hat, kann auch keine verlieren. Darauf deutet auch hin, daß Deutschland (so wie Japan) weiterhin unter die „Feindstaatenklausel“ der Satzung der UNO fällt – auch wenn dieser Begriff heute nicht mehr verwendet wird. Solange es „Siegermächte“ gibt, die die wesentlichen „Regeln“ für unser Land bestimm(t)en, gibt es kein souveränes Deutschland!
  2. Wir haben ein Grundgesetz, aber keine Verfassung. Mehr noch: Wir wissen nicht einmal, wer eine Versammlung zum Beschluß einer Verfassung einberufen sollte. Damit bleibt die „Souveränität Deutschlands“ ein Wunsch, eine Schimäre.

Die Angriffe auf die Bundeskanzlerin sind – jedenfalls zu dieser Diskussion – dumm; denn „wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“, sagt der Volksmund. Will heißen, die, die jetzt mit Dreck werfen, haben selbst einen Haufen Dreck am Stecken:

SPD versucht, sich aus der Verantwortung zu stehlen

Die, die da so laut schreien, trugen selbst jahrelang die Verantwortung für die Geheimdienste und bestimmten jahrelang die „Richtlinien der Politik“, auch der Bündnispolitik. Und sie verantworteten Verträge für die Zusammenarbeit der Geheimdienste über die Grenzen hinaus und den Eintritt Deutschlands in kriegerische Auseinandersetzungen auf dem Balkan und „am Hindukusch“ usw. Wer saß eigentlich als oberster Dienstherr der Geheimdienste von 1998 bis 2005 im Kanzleramt und bis 2009 bzw. seit eineinhalb Jahren am Kabinettstisch?

Es ist, höflicher ausgedrückt, einfach unredlich, heute so zu tun, als ob alles Übel dieses Landes von der Kanzlerin zu verantworten sei. Und es wirkt außerordentlich grotesk, wenn ausgerechnet die Bundestagsabgeordneten der Ex-SED im Zusammenhang mit dem BND-Skandal plötzlich einen Abgrund von Landesverrat wittern. Ideologisches Ziel dieser Partei: die Zerstörung Deutschlands und des Restes seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ebenso grotesk ist auch die gespielte Erregung des „Vizekanzlers“ Gabriel mit seiner an die Adresse Merkels gerichteten Forderung nach Aufklärung und Herausgabe der NSA-Suchbegriffe.

Eine internationale „Rundhörgesellschaft“: Jeder horcht bei jedem

Als im Oktober 2013 herauskam, daß die USA zahlreiche enge Partner abhörten, schlug die Nachricht in Europa wie eine Bombe ein. Jetzt stellt sich heraus, daß auch der deutsche Auslandsgeheimdienst BND seine Verbündeten ausspioniert hat. Daß sich alle gegenseitig abhören, ist wohl normal. Nicht normal ist dagegen, daß dies ans Licht getragen wird. Aus deutscher Sicht ist vor allem unangenehm, daß deutsche Spione wohl auch Frankreich, den engsten Verbündeten in Europa, abhörten. Doch offenbar haben die Franzosen das Gleiche getan, nämlich für die USA Deutschland ausgespäht.

Schon klar, nach dieser Offenbarung läßt sich allerlei schmutzige Wäsche waschen. Aber nützen tut dies niemandem. Zum einen, weil das Spiel munter weitergeht, zum anderen, weil keinerlei Konsequenzen drohen. C´est la vie. Und die Geheimdienste arbeiten geheim, weil sie sonst ihr Thema verfehlt hätten. Nur von der Materie Unbeleckte können dabei die Augen verdrehen. Im Sinne einer vernünftigen Staatsraison sollte also die schmutzige Wäsche schleunigst von der Leine geholt werden.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (7.5.15) bringt es überraschend klar auf den Punkt: „Die SPD, eingeklemmt zwischen Machtanspruch und Perspektivlosigkeit, dreht weiter an der Misstrauensschraube. Indem sie das Kanzleramt auffordert, ‘die Liste’ herauszugeben – gemeint ist die Liste der Suchbegriffe, die der BND im Auftrag der NSA einspeiste -, stellt sie die Kanzlerin vor ein Dilemma. Soll sie die deutschen Interessen verletzen, indem sie die Zusammenarbeit mit der NSA aufs Spiel setzt? Oder soll sie deutsche Interessen verletzen, indem sie nicht aufklärt, was aufzuklären Sache des Parlaments wäre? Thomas de Maizière, Peter Altmaier und andere Gäste im Parlamentarischen Kontrollgremium mussten gestern deshalb an die Grenzen ihrer Möglichkeiten stoßen. Ihre Glaubwürdigkeit war mit Blick auf die nicht zugesagte Herausgabe der Selektoren-Liste schon in Frage gestellt worden, bevor sie in geheimer Sitzung ihre Sicht der Dinge darlegen konnten.“

Schimäre „deutsche Souveränität“ NSA

Auch das gehört zur Wahrheit: Wenn sich der Bundesnachrichtendienst tatsächlich jahrelang als verlängerter Arm der NSA oder anderer Geheimdienste der US-Regierung betätigt haben sollte – von der Ausspähung der eigenen Landsleute bis hin zur Industriespionage – dann ist das nichts anderes als die Verlängerung des Besatzungsstatuts in (relativen) Friedenszeiten.

Die Schaffung eines souveränen deutschen Staates mit der selbstverständlichen Wahrnehmung aller nationalen Interessen bleibt – zumindest auf mittlere Sicht – eine Schimäre. Was ist das denn dann für eine „Souveränität“, liebe Abgeordnete?

Selbst wenn unsere lieben Volksvertreter allesamt die Auffassung verträten, einem souveränen Staat zu dienen, darf man sie kritisch fragen, welche Souveränität sie meinen – und sie, die Abgeordneten, mit ihrer eigenen Politik konfrontieren:

* Warum habt Ihr die souveränitätszerstörende Rechtswirkung der europäischen „Verträge“ von Maastricht bis Lissabon ignoriert und diese Verträge mit jeweiliger Zweidrittelmehrheit „durchgewunken“?

* Warum habt Ihr der Abschaffung unserer eigenen Währung zugestimmt, ohne zuerst eine politische Union erreicht zu haben?

* Warum geht Ihr zu Lasten der deutschen Steuerzahler und vieler kommender Generationen finanzielle Verpflichtungen ein, die die Grundlagen unseres Staates gefährden?

* Warum stimmt Ihr der Aushöhlung nationaler Rechte bei dem Versuch zu, die Bundeswehr der nationalen Kontrolle zu entziehen, indem sie künftig nur noch als unselbständiges Kontingent internationaler Streitkräfte dienen soll? Und warum habt Ihr der Aussetzung der Wehrpflicht zugestimmt, die zu einem Wesensmerkmal nationaler Souveränität gehört?

* Warum habt Ihr der unseligen „Energiewende“ zugestimmt, die Deutschland vollständig von ausländischen Energieimporten abhängig macht und mit der die Schlüsseltechnologie der Kernenergie aufgegeben wurde – einer in Deutschland entwickelten Technologie?

* Warum läßt Ihr zu – und schaut bei den entstehenden Problemen weg – daß durch eine ungeregelte Einwanderung unser Vaterland geradezu mutwillig in einen Vielvölkerstaat verwandelt wird?

* Warum laßt Ihr zu, daß diejenigen, die mahnend auf die Folgen dieser falschen Politik hinweisen, öffentlich diskriminiert, diffamiert und ausgegrenzt werden – bis hin zu existenziellen Bedrohungen (Stichworte: Sarrazin, Buschkowsky, Pegida etc.)?

Diese Beispiele mögen zunächst einmal genügen. Sie ließen sich beliebig fortsetzen.

„Weshalb daher die künstliche Aufregung über die Aktivitäten des BND als Filiale der NSA?“

Diese Frage stellt „die-echte-csu“ (6.5.15) und schließt: „Ein Staat, der seit Jahren krampfhaft bemüht ist, bei jeder sich bietenden Gelegenheit seine (eingebildete) „eigene Souveränität“ aufzugeben, braucht schließlich keinen eigenen Nachrichtendienst. Er ist so überflüssig wie Streitkräfte, die ohnehin nur als Hilfstruppen fremder Staaten in fernen Ländern zur Erledigung fremder Aufgaben eingesetzt werden. Oder so überflüssig wie Zoll- und Bundespolizeibehörden, die einen Staat nicht mehr vor massenhaft illegalen Grenzübertritten und grenzüberschreitender Kriminalität schützen, sondern Mittelstand und Unternehmer im Inland bespitzeln, um noch die letzten Moneten aus unverbesserlich produktiv tätigen Menschen herauszupressen.“ Diesem Kommentar kann man nach Lage der Dinge leider nur zustimmen.

Alliierte Vorbehaltsrechte

Hartmut Weisert *) analysiert klar: „Wir brauchen gar nicht drum herum zu reden: Die ´Souveränität Deutschlands` ist nach wie vor durch alliierte Vorbehaltsrechte eingeschränkt. Ausgangspunkte sind die sogenannten Frankfurter Dokumente, die über Google mit dem Suchwort “100 (0) Dokumente aus deutscher Geschichte” als Faksimile abgerufen werden können. Sie zeigen mehr als einmal deutlich die Vorbehaltsrechte auf, die mit den westlichen Mitgliedern des Alliierten Kontrollrats zur Abfassung des Grundgesetzes maßgebend verbunden sind. Es sind vor allem die außenpolitischen und wirtschaftlichen Kontrollrechte. Die Frankfurter Dokumente wurden von Frankreich, England und den Beneluxländern (vor allem Luxemburg) zur Vorbedingung zur Abfassung des Grundgesetzes gemacht.

Der 2+4-Vertrag ist kein Friedensvertrag

Die DDR ist nach Art. 23 GG der BRD beigetreten. Ab der Neufassung von 1990 enthält der Art. 23 nur europarechtliche Kompetenzen. Das Bundesgebiet wird noch nicht einmal erwähnt, lediglich in der Präambel ist es dargestellt. Daraus ergeben sich folgende Fragen, nach denen der Art. 146 GG noch immer existiert:

Es gibt keinen Friedensvertrag. Damit sind auch noch keine Kriegsschäden zu bezahlen; denn die Londoner Schuldenkonferenz hat alle Kriegsentschädigungszahlungen gestundet (seit 1952 Grundbetrag für Kriegsschäden rund 33 Mrd. DM, keine 13 Mrd. DM wie fälschlicherweise genannt).

Das Bundesverfassungsgericht dürfte eigentlich gar nicht Bundesverfassungsgericht heißen, weil das Grundgesetz ein Provisorium ist. Richtiger wäre zu sagen: ´Bundesgericht zur Frage der Wahrung und Einhaltung des Grundgesetzes`.

Art. 146 GG verlangt eine neue Volksabstimmung. Wer initiiert diese? Wer beruft die verfassungsgebende Nationalversammlung ein? Sind es die Alliierten? Sind es wegen Artikels 23 GG (Neufassung) die Europäischen Staaten? Eine neue Verfassung ist nur mit Volksabstimmung möglich.

Im 2+4-Vertrag steht, daß alle früheren internationalen Verträge in Gültigkeit bleiben. Dazu gehören auch die Frankfurter Dokumente, die das Grundgesetz erst ermöglicht haben. Sie sind ein internationaler Vertrag, dem sich das Grundgesetz automatisch unterstellt hat (Herrenchiemseer Entwurf als verfassungsgebende Nationalversammlung der westlichen Länderregierungen).

Wer ist „das Volk“?

Insoweit haben wir noch immer lediglich eine provisorische Regierung, die erst durch Art. 146 GG ersetzt werden kann. Aufgrund der alliierten Vorbehaltsrechte dürfen die westlichen Alliierten bei uns tun und lassen was sie wollen. Russland hat sich in seinem Teil dieses ebenfalls vorbehalten, weil die früheren internationalen Verträge in Kraft bleiben.

Eine neue Verfassung, die wirklich alle alliierten Vorbehaltsrechte aus dem Weg räumt, werden die Alliierten nicht zulassen, wenn man die Frankfurter Dokumente Wort für Wort liest. Eine Beseitigung des Grundgesetzes bedeutet eine Beseitigung der Alliierten Vorbehaltsrechte. Die Stationierung der amerik. Truppen in Wiesbaden wäre wohl rechtswidrig. Die Franzosen haben ebenso wie die Russen ihre Truppen abgezogen. Die Engländer haben das Ende der Rhein-Armee schon lang erklärt; dennoch finden sich in Lüneburg und Umgebung genügend englische Einsatzkräfte, die quasi exterritorial handeln. Vor allem ist völlig offen, wer denn eine neue verfassungsgebende Nationalversammlung einberufen soll. (Wer ist das Volk?)“

Soweit der internationale Jurist Hartmut Weisert. Da die Antworten offen sind, hat er an ausgewählte Politiker einen (gleichlautenden) Brief geschrieben, u. a. an Gregor Gysi, Katrin Göring-Eckardt, Reinhard Bütikofer, Peter Altmeier, Armin Laschet und Helmut Schmidt.. Ich zitiere:

„…sicher ist es erfreulich, daß wir in diesem Jahr den 25. Jahrestag des “Einigungsvertrages vom 31.08.1990” feiern. Schon das Wort Einigungsvertrag ist eine Art subtiler Täuschung; denn der Vertrag regelt lediglich den Beitritt der DDR als Hoheitsgebiet in das Gebiet des “Provisoriums Bundesrepublik Deutschland”. Es ist ein innerdeutscher Staatsvertrag; denn bei einem ausländischen Vertrag – unterstellt, die DDR wäre Ausland gewesen – hätte der Bundespräsident unterschreiben müssen (Art. 59 GG). Für die Bundesrepublik lag vor allem der Vorteil dieses Staatsvertrages darin, daß durch normales parlamentarisches Zustimmungsgesetz (Art. 23 aF GG) der Weg innerhalb von Sekunden durch das Parlament geebnet wurde.

Offen blieben die folgenden Fragen:

Erstens: Wann gibt es endlich eine Verfassung, die den Anforderungen des Art. 146 GG entspricht? Denn der Einigungsvertrag setzt diesen Artikel nicht außer Kraft, er bestätigt ihn sogar in der Neufassung des durch den Beitritt der DDR umgestalteten Grundgesetzes.

Zweitens: Wann endlich gibt es eine internationale Friedenskonferenz, die die noch immer vorhandenen alliierten Vorbehaltsrecht endgültig aufhebt und die wahre Souveränität Deutschlands, auch unter europäischer Kontrolle (vgl. Neufassung des Art. 23 GG), gewährleistet?

Und drittens: Wer beruft eigentlich die neue verfassungsgebende Nationalversammlung nach Art. 146 GG ein? Es könnten eigentlich nur die früheren alliierten Kontrollmächte sein, wobei der Schwerpunkt bei den westlichen alliierten Kontrollmächten liegt. Diese haben auf der Basis der Haager Landkriegsordnung (HLKO) die sogenannten “Frankfurter Dokumente” den Deutschen als Grundlage für eine verfassungsgebende Nationalversammlung vorgelegt – allerdings eine verfassungsgebende Nationalversammlung sofort weiteren Restriktionen (s. Dokument III) unterworfen.

Die „Frankfurter Dokumente“

Zur Klärung dieser Frage sollten wir einige Fakten vortragen. Das Wichtigste zuerst: Die “Querelen” in der Diskussion des Einsatzes von BND und NSA in Deutschland vernebeln einen klaren Blick auf unverwechselbare Tatsachen. Viele sind zu bequem, sich die Mühe zu machen, die für die Gründung des “Provisoriums” Bundesrepublik Deutschland (so nenne ich es noch immer) so wichtigen “Frankfurter Dokumente” zur Hand zu nehmen und nicht nur durchzublättern, sondern durchzuarbeiten. Wie oben erwähnt, heißen diese Papiere offiziell “Frankfurter Dokumente betreffend die Einberufung einer verfassunggebenden Nationalversammlung, die Änderungen der innerdeutschen Landesgrenzen und die Leitsätze für ein Besatzungsinstitut”.

Aus der Überschrift ergibt sich schon ein terminologischer Widerspruch, denn eine deutsche verfassungsgebende Nationalversammlung konnte es gar nicht sein, weil die östlichen Besatzungsgebiete gar nicht eingebunden waren. Da aber die deutschen Repräsentanten den alliierten Kommissaren hoheitsrechtlich unterworfen waren, konnten sie auch keine Kritik an dieser Formulierung üben.

Die Dokumente stammen vom 1. Juli 1948 und werden im Untertitel einschränkend als „Richtlinie für die Militärgouverneure der USA, Großbritanniens und Frankreichs zur Instruktion der Ministerpräsidenten der westlichen Besatzungszonen“ bezeichnet. Sie bilden die Grundlage für eine noch zu gründende Bundesrepublik. Eigentlich stellen diese Papiere einen “internationalen Vertrag” dar, da die Militärgouverneure die oberste Hoheitsgewalt in Deutschland ausübten (gemeint ist natürlich nur Westdeutschland; denn die andere Besatzungsmacht, die Sowjetunion, war daran nicht beteiligt). Ob diese Ausübung der internationalen Verantwortung auf der Basis der Haager Landkriegsordnung oder eigenständigem Besatzungsrecht beruht, ist ungeklärt.

Einschränkung der Souveränität

Von besonderer Bedeutung ist in den Papieren das Dokument mit der Ziff. III. Diese regelt ein eigenständiges Besatzungsstatut. Es schränkt die Souveränität der zu gründenden Bundesrepublik im nationalen und internationalen Bereich erheblich ein. Ziff. III regelt außerdem Notstandsvorbehalte und Anweisungen an die Legislative. Die Besatzungsmächte haben sogar die Befugnisse, die Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Rechtssprechungshoheit der deutschen Organe zu beschränken. Zusätzlich übernehmen sie die Kontrolle künftiger außenpolitischer und wirtschaftspolitischer Maßnahmen der späteren Regierung der Bundesrepublik Deutschland. Tür und Tor für eine internationale Spionage sind mehr als offen, wobei die Deutschen sich darüber nicht beschweren konnte; denn sie unterlagen ja dem alliierten Besatzungsstatut, und die Organisation Gehlen (Vorgänger des BND) wurde von den Amerikanern kontrolliert.

Die Frankfurter Dokumente lagen der Londoner Konferenz von 1947/48 mit den Westmächten Belgien, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, Niederlande, Vereinigte Staaten zur Entscheidung vor. Sie wurden den 11 Ministerpräsidenten der drei westlichen Besatzungszonen diese Dokumente zur weiteren Bearbeitung übergeben.

Die NSA, besser gesagt deren Vorgängerorganisationen – etwa Allan Dulles, das OSS und die Organisation Gehlen, die immer ein Kind der Amerikaner war – haben sich verbindlich festgelegt, Deutschland auf diese Art und Weise über den Gesamtkomplex zu kontrollieren, den wir heute im Digital-Zeitalter als Informationsbeschaffung bezeichnen. Das war und ist das deutsche Recht! Somit bewegen sich NSA und BND eigentlich immer auf dem Boden deutschen Rechts, wenn sie ihre Kompetenzen ausüben. Die parlamentarische Kontrolle über die parlamentarische Kontrollkommission und das Bundeskanzleramt ist ein Witz. Das Bundeskanzleramt kann jedem BND-Mitarbeiter eine Aussagegenehmigung verweigern. Das parlamentarische Kontrollgesetz besteht aus 14 Paragraphen, die eigentlich nichts regeln und noch nicht einmal Sanktionen aussprechen für Falschaussagen, die vor diesem Ausschuß gemacht werden. Für einen BND-Mitarbeiter sind die Begriffe falsch und eine moralische Wertung, die mit einer Tatsachenberichtserstattung nichts zu tun haben. Ich erinnere hier an die fatalen Aussagen des Superagenten der Amerikaner mit dem Namen “Curve Ball”, der den Einsatz der mobilen Chemiewaffenstationen von Saddam Hussein bestätigte, was sich hinterher als völlig falsch herausstellte. Er war ein bezahlter Alibimann.

Die Kompetenzen der neuen Bundesrepublik Deutschland waren also von Anfang durch alliierte Vorbehaltsrechte eingeschränkt. Ich nenne das “innere Beschränkung” der Souveränität. Zwar wurde die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland in den in den Jahren 1952-1955 unter Bundeskanzler Adenauer erweitert, die interne Beschränkung der Souveränität wurde jedoch niemals aufgehoben. Eine Kündigung der internationalen Londoner Verträge auf der Basis der Frankfurter Dokumente fand niemals statt.

So besteht das Provisorium Bundesrepublik auch heute noch so, wie es 1948/49 in den Frankfurter Dokumenten festgelegt wurde. Das Grundgesetz heißt noch immer Grundgesetz. Der Name “Verfassung der Bundesrepublik Deutschland” existiert nicht. Das ergibt sich selbstverständlich eindeutig aus Art. 146 GG, der den Erlaß einer gemeinsamen Nationalverfassung einer besonderen neu zu wählenden Nationalversammlung zuweist. Geschehen ist dazu bisher nichts!

Der 2plus4-Vertrag aus dem Jahre 1990 ist kein Friedensvertrag, er wurde auch nicht als Friedensvertrag bezeichnet, sondern regelt lediglich den Beitritt der DDR nach der bis 1990 geltenden alten Fassung des Art. 23 GG. Die danach erfolgte Gesetzesänderung des Art. 23 GG ist mit vielen schwammigen europarechtlichen Bezügen aufgebauscht; denn das Wort “Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland” taucht darin nicht mehr auf. Lediglich in der Präambel werden die ehemaligen Bundesländer des alten Art. 23 GG erwähnt! Daraus muß man schließen, daß ein neues Staatsgebiet der Bundesrepublik erst über Art. 146 GG definiert werden kann.

Wer beruft die Nationalversammlung ein?

Dabei komme ich nochmals auf die entscheidende Frage zurück: Wer aber beruft denn diese neue Nationalversammlung ein? Die jetzigen Organe des Grundgesetzes haben dafür keine Kompetenz. Diese bleibt nach wie vor in der Hand der Signatar-Staaten der Frankfurter Dokumente. Somit sind vorwiegend die ehemaligen alliierten Westmächte angesprochen. Auf deren Entscheidung kann man lange warten. Es fehlt die nicht formulierte Zuständigkeit des anderen alliierten Partners, nämlich die ehemalige Sowjetunion, die zum Abfassen eines neuen Frankfurter Dokumentes besonders eingeladen werden müßte, um in einem gemeinsamen Akt Anweisungen für die Wahl einer neuen deutschen Nationalversammlung zu geben.

Die Alliierten wenden deutsches Recht an

Das dürfte kaum möglich sein. Ein Land, das sich selbst internen Souveränitätsbeschränkungen unterworfen hat, wird – so meine ich – niemals die Erlaubnis bekommen, ohne entsprechende Zugeständnisse eine neue verfassungsgebende Nationalversammlung zu wählen. Warum auch? Denn bisher hat das “Provisorium” Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz, der NSA und anderen Diensten eindeutig erlaubt, auf deutschem Recht beruhende Maßnahmen zur Spionage zu betreiben. Deshalb brauchen wir kein neues No-Spy-Abkommen. Die NSA und andere Dienste haben problemlos ein eigenes Spionagerecht Deutschland insgesamt betreffend. Jede Aufregung über die Anwendung von deutschem Recht oder alliiertem Recht ist falsch. Die Alliierten wenden deutsches Recht auf der Basis der Frankfurter Dokumente von 1948 an. Das sollte man einmal in der Politik deutlich machen. Schädlich ist es, andere zu beschuldigen, sie würden deutsches Recht verletzen. Ohnehin interessieren sich Geheimdienste kaum für die Einhaltung von legislativen Vorschriften, solange der Nutzen aus der Umgehung von Vorschriften größer ist als deren Einhaltung. Außerdem wäre eine Verletzung deutschen Rechts, sollte sie bestehen, ohnehin geheim, denn die Geheimdienste erklären selbst, was geheim ist und was nicht.

„Bundesverfassungsgericht“?

Sagen wir es offen: Die absurde Diskussion über den Streit von BND und NSA verfälscht den Sachverhalt. Denn die Fakten sind eindeutig und klar. Zum Schluß noch eine weitere Anmerkung: Der Begriff “Bundesverfassungsgericht” ist eigentlich falsch, und das allein schon deswegen, weil es keine Bundesverfassung gibt. Es gibt lediglich das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Korrekter müßte es heißen: “Oberster Gerichtshof zur Kontrolle der Einhaltung der Regeln des Grundgesetzes” – etwa angenähert an die Begriffe, die für den Bundesgerichtshof für Strafsachen und Zivilsachen, an das Bundesverwaltungsgericht und Bundesarbeitsgericht maßgebend sind, um nur einige Beispiele zu nennen. Es sollte jetzt an der Zeit sein, auf der Basis des neuen Art. 23 GG die neue Souveränität Deutschlands zu diskutieren und dafür verbindliche Regeln festzulegen. Eigentlich ist es jetzt an der Zeit, außerhalb des neuen Art. 23 GG über die wirkliche Souveränität Deutschlands zu sprechen und verbindliche Regeln festzulegen.

Schließlich bleibt die Schlußfrage offen: Wann fangen wir mit der Diskussion über die neue Verfassung an?“ Soweit der Fachjurist Weisert.

„Unsere Augen sind in jeder Ecke der Welt”

Die ganze Diskussion, angefacht von Rot-Grün, ist ein Sturm im Wasserglas. Das Problem nur ist, daß die meisten, die sich an der Diskussion beteiligen, von Vorurteilen geprägt sind und nichts wissen über die Grundlagen der geltenden Praxis. Grüne suggerieren den Eindruck von einer heilen Welt und blenden die Wirklichkeit aus. Aber es hilft nichts: Eigentlich leben wir in einer Welt, in der uns nichts mehr verborgen ist. „Wir sind über alles informiert, auch wenn ein Sack Reis umfällt“, sagte der Medienethiker Alexander Filipovic im Deutschlandfunk (3.5.15). „Wenn etwas passiert, sind wir sofort mit einem Überangebot an Informationen konfrontiert.“ Gleichzeitig wachse aber auch das Angebot an Desinformation. Das gilt für alle Länder und unterliegt keinerlei nationalen Grenzen.

Ein Blick über den Rhein verdeutlicht dies. Auch Frankreich steht vor denselben Problemen, wenn auch mit anderen ethnischen Akzenten. Pierre Conesa z. B. war 20 Jahre als hoher Beamter beim Verteidigungsministerium in Paris tätig. Er gilt als der französische Terrorismus-Experte. Sein Urteil ist deutlich:

„Heute verfügt Frankreich keineswegs über eine Politik gegen die Radikalisierung, sondern lediglich über eine Polizeipolitik. Man bittet Eltern, mitzuteilen, wenn ihre Kinder sich radikalisieren. Um diesen dann den Paß abzunehmen, sie Sozialarbeitern und Psychologen zu übergeben. Aber insgesamt mangelt es an klaren politischen Aussagen.“

Conesa moniert, daß es im laizistischen Frankreich kein Politiker wage, die hier aktiven Dschihadisten klar zu benennen, der Begriff „Salafist“ sei im Land bislang tabu. Ohne diese Klarstellung aber blieben die einheimischen Muslime weiterhin unter Generalverdacht. Auch Anna Erelle, die den Terroristen Bilel ausspionierte, ist unzufrieden mit den aktuellen Maßnahmen gegen die zunehmende Radikalisierung von Jugendlichen: „Vor einem Jahr, genau als ich im Undercover-Einsatz war, verkündete Innenminister Bernard Cazeneuve seinen Anti-Radikalisierungsplan. Ein Jahr später reisen mehr Jugendliche denn je nach Syrien. Es liegt mir fern, die Regierung zu kritisieren. Ich weiß, daß der Geheimdienst alles tut, die Dschihadisten-Netzwerke zu enttarnen. Doch angesichts eines Phänomens von bislang unbekanntem Ausmaß muß man mit bislang unbekanntem Aufwand agieren“ (Conesa).

Deutschland braucht fähige Nachrichtendienste

Auch (und gerade) in Deutschland zeigt sich die Gefahr. „Die Festnahme mutmaßlicher Attentäter in Frankfurt zeigt: Die Bedrohung durch islamistische Fanatiker ist real. Sie planen, entscheiden und handeln mit nachrichtendienstlichen Methoden und Mitteln. Wir brauchen präventive Überwachung, um gegen diese Gefahr gewinnen zu können“, schreibt z. B. Volker Zastrow in der FAZ 3.5.15:

„Auch der Zerfall von Nationen ist nicht auf den Gürtel gescheiterter oder scheiternder Staaten beschränkt. Die heutige politische Landschaft der europäischen Staaten hat mit der des neunzehnten Jahrhunderts nur mehr wenig zu tun, die Kooperation und gegenseitige Durchdringung hat ein nie gekanntes Ausmaß erreicht, auch weltweit. Mit den klassischen Begriffen staats- oder völkerrechtlichen Denkens, nicht zuletzt dem der Souveränität, lässt sich weniger anfangen – sie verlieren ihren Nutzen, weil ihnen die Wirklichkeit der Vernetzung, der Integration und Globalisierung enteilt ist…“

Und dann kommt Zastrow zum Punkt: „…Aber auf beiden Seiten planen, entscheiden und handeln Krieger mit nachrichtendienstlichen Methoden und Mitteln. Wir sind Teil davon. Wir brauchen fähige Dienste, präventive Überwachung, Vorratsdatenspeicherung, gesetzliche IT-Sicherheitsanforderungen auch für Behörden und Firmen. Wenn wir diesen Krieg nicht gewinnen, werden wir ihn verlieren.“

Selbst in der ZEIT, nicht gerade als regierungsfreundlich angesehen, schreibt Mariam Lau (am 27.4.15) unter der Überschrift: „Geheimdienste stehen unter Generalverdacht“:        „…Aber was auch immer am Ende des jetzigen BND-Skandals herauskommen sollte, ein Problem wird bleiben. In den letzten Jahren hat es sich eingebürgert, die Geheimdienste unter Generalverdacht zu nehmen. Gerade im Zuge der Snowden-Enthüllungen klang es gelegentlich so, als hätten sie nur einen Auftrag: die Bürger auszuhorchen. Immer mal wieder erhebt jemand aus der Opposition die Forderung, doch ganz auf sie zu verzichten. Mitarbeiter des BND berichten gelegentlich amüsiert darüber, dass dieselben Abgeordneten, die sie eben noch abschaffen wollten, bei der Planung eigener Auslandsreisen in Krisengebiete sehr gern und ausführlich auf die Kenntnisse des Dienstes zurückgreifen.

Dass selbst die friedliche Bundesrepublik gefährliche Feinde hat, wollen viele nicht so genau wissen. Es würde einen nämlich dazu zwingen, genauer darüber nachzudenken, was wir mit unserer Bundeswehr wollen, wo wir angreifbar sind, wer unsere Verbündeten sind, wo wir Verantwortung übernehmen wollen? Alles Fragen, die viele Bundesbürger lieber andern überlassen…“

„Geht´s noch dramatischer?“

Einen bemerkenswerten Kommentar dazu finde ich in der Zeitung SCHLESWIG-HOLSTEIN AM SONNTAG vom 3. Mai 2015: “Geheimdienste heißen so, weil sie im Geheimen arbeiten. Das beraubt sie der Möglichkeit, ihre Aktionen zu rechtfertigen. Dies wiederum öffnet den wildesten Spekulationen Tür und Tor. Jetzt steht – wieder einmal – der BND am Pranger, dem vom Magazin ‘Spiegel’ gar Landesverrat vorgeworfen wird. Geht’s noch dramatischer? Ja, die deutschen Aufklärer arbeiten mit ausländischen Ausspähern zusammen. Man muss etwas bieten, um selbst etwas zu bekommen. Dadurch haben die Bundesbürger mehrfach an Sicherheit gewonnen, weil insbesondere die amerikanischen Geheimdienste die entscheidenden Hinweise auf drohende Terroranschläge geliefert haben. Wir selbst sind dazu nämlich kaum mehr in der Lage, weil in Deutschland der Datenschutz zum Täterschutz wird. Doch diese Wahrheit passt nicht ins Bild von den bösen US-Datensammlern, denen wir uns angeblich als ‘willige Handlanger’ ausliefern.”

Empörungsbewirtschaftung

Lassen Sie mich so resümieren: In der Aufregung um die Rolle des deutschen Bundesnachrichtendienstes bei Spionagetätigkeiten der Amerikaner zielt die Diskussion an den eigentlich wichtigen Fragen vorbei. Medien und Politikern, die auch die Bundeskanzlerin selbst des Verrats bezichtigen, geht es nur um Empörungsbewirtschaftung.

Man hat den Eindruck, daß es hier vor allem um politische Agitation geht. Ausländische Dienste saßen nach dem Zweiten Weltkrieg schon im Boot, als Militär und Polizei ihre geheimsten Abteilungen gründeten. Doch in den vergangenen Jahren hat sich viel geändert. Geheimdienste, wie die NSA aus den USA, speichern jede einzelne Information aus dem globalen Kommunikationsnetzwerk. Ob das Sinn hat oder nicht, spielt keine Rolle. Technisch ist es möglich, also wird es gemacht.

*) Dr. jur. Weisert ist Fachjurist für Internationales Recht und war u. a. an der Internationalen Handelskammer in Paris tätig.                                               Peter Helmes ist seit 1996 selbständiger Politikberater und Publizist

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