AfD ist verfassungskonform!

Polizeigewerkschaften fordern Beobachtung der AfD

Björn Höcke
Björn Höcke

Über die Forderung einer Polizeigewerkschaft, die AfD müsse vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Das ist ja ein absoluter Irrwitz: Polizisten und viele andere Menschen aus dem öffentlichen Dienst, Menschen die zuvor in CDU, CSU und FDP waren, stellen bisher schon einen großen Teil der AfD Mitglieder – was soll da eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz bringen? Diese Frage sollte man der Polizeigewerkschaft stellen.

von Freddy Kühne *)

Die Gewerkschaft der Polizei – sowie die ganze deutsche Gesellschaft – sollten sich daran gewöhnen, dass national- und wertkonservativer sowie ordoliberaler Patriotismus, der sich mit den Zielen der Deutschen Konservativen im Sinne des Heiligen Römischen Reiches und im Sinne der nationalkonservativen Widerstandskämpfer um Stauffenberg und Co. gegen das national-sozialistische Regime identifiziert, in einer Demokratie genauso eine legitime politische Grundhaltung ist, wie eine sozialistische a la SPD, Grüne oder Linkspartei. Denn die CDU ist unter Merkel keine konservative Partei mehr.

Das Schwenken einer Fahne alleine, kann kein Grund für die Beobachtung durch denVerfassungsschutz sein. Ebenso Patriotismus nicht.

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist zudem durch die etablierten Parteien von CDU, SPD und Grüne sowie FDP immer mehr aufgeweicht worden und politisch gedehnt worden im Sinne der Schaffung eines eurokratischen zentralistischen Sozialismus, im Sinne der Auflösung der deutschen Nation als souveräne und freie Nation.

Die etablierten Parteien jedenfalls achten und schützen weder die Grenzen des deutschen Staatsgebietes, noch die langfristigen Interessen des deutschen Volkes auf kulturellen Erhalt und Erhalt einer weitestgehend kulturell homogenen Nation.

Sie schützen auch nicht die finanziellen Interessen der deutschen Solidargemeinschaft, der deutschen öffentlichen Haushalte und der deutschen Sozialkassen gegen rechtlich unzulässige Zugriffe von nichtanspruchsberechtigen Personen oder Nationen.

Sie schützen auch nicht den Erhalt der Sicherheit und Ordnung, durch Unterlassung der Aufstockung der Sicherheitsdienste und in deren Folge durch Absinken der Aufklärungsraten der Kriminalität: Diebstähle, Körperverletzungen, Drogenhandel und Einbrüche nehmen stetig zu. Auch hier schaut der Staatsapparat ohnmächtig zu – ebenso wie er ohnmächtig der Einwanderungswelle zusieht.

Die Frage, wer nun hier seinen verfassungsmäßigen Aufgaben, Pflichten und Eiden nicht nachkommt, sollten sich die etablierten Parteien selbst stellen.

Denn ihre Politik der Untätigkeit ist es, die die Unzufriedenheit im Volk und den Erfolg der AfD steigern wird. Ihre Strategie der Ausgrenzung aus der Ferne mit Begriffen wie “Mischpoke”, “Pack” und “Nazis” ist es, die die Entfremdung zwischen politischer Elite und Volk, sowie die Radikalisierung der Ränder weiter vorantreibt. Die Elite spaltet statt zu versöhnen – und sie stülpt der Gesellschaft ohne Diskussion, ohne Volksabstimmungen wie in der Schweiz – eine kulturelle, finanzielle, sicherheitspolitische Veränderung in Windeseile über, die große Teile des Volkes nicht überzeugt und nicht will.

Im Übrigen: die Grünen waren Anfang der 80er Jahre Sammelbecken von Linksradikalen, ex DKP´lern, RAF- Unterstützern oder Sympathiesanten – und sie wurden nie vom Verfassungsschutz beobachtet.

Und CDU, CSU und FDP haben nach den Zweiten Weltkrieg viele ehemalige NSDAP-Mitglieder in ihre Reihen aufgenommen. Die AfD dagegen hat in ihrer Satzung ein Aufnahmeverbot für ex NPD, Republikaner oder z.B. auch PRO- Leute aufgenommen und ist damit ein einmaliges Vorbild und steht satzungsmäßig weit besser da, als die Blockparteien jemals dastanden.

Die AfD ist also verfassungskonform, für den Erhalt der freien und souveränen Bundesrepublik Deutschland, ohne Abgabe weiterer Souveranitätsrechte an eine zentralistische Eurokratie.

*) Freddy Kühne betreibt das Blog 99 Thesen, Christlich liberal konservatives Blog

www.conservo.wordpress.com

23.10.2015

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