Die spinnen, die Spiegelianer!

(www.conservo.wordpress.com)

Von DR.PHIL.MEHRENS

Der Mord an Walter Lübcke wird immer mehr zum bundesdeutschen Reichstagsbrand. Jetzt fantasiert das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL in einer Kolumne die Gefahr ethnischer Säuberungen in Deutschland herbei und fordert eine ideologiekonformere Rechtsprechung – ein klarer Angriff auf die Gewaltenteilung.

Immer lauter und bedrohlicher werden hierzulande die Rufe nach mehr und härteren Regulierungsmaßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus. Während die gründlichere Überwachung offensichtlich gewaltbereiter Gruppen nachvollziehbar erscheint, da sie keine prinzipielle Unterscheidung zwischen links und rechts erforderlich macht – Gewalt ist schließlich nie ein probates Problemlösungsmittel –, befremden die Forderungen nach stärkerer Internetzensur und der Eindämmung von so genannter Hasskriminalität. Sie befremden deshalb, weil im Strafgesetzbuch mit § 130 (Volksverhetzung) und § 185 (Beleidigung) der Rechtsprechung bereits klare Instrumente zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung an die Hand gegeben sind.

Das Problem ist nur: Die Gerichte kommen bei der Zahl der Fälle nicht hinterher. Das ist allerdings ein Problem, das nicht neue Gesetze lösen können, sondern mehr Geld. Eine sofort greifende umfangreiche Rückführungsmaßnahme für illegal Eingewanderte würde sich hier gleich in doppelter Hinsicht positiv auswirken: Erstens wäre in Staats- und Länderkassen mehr Geld da (die Kosten für die Flüchtlinge in Deutschland betrugen allein 2017 20,8 Milliarden Euro). Zweitens würde sich der durch die als unangemessen empfundene Alimentierung von Kulturfremden angestaute Volkszorn, der – wie in jeder aufgebrachten Gesellschaft, Beispiel Katalonien – vielerorts in Diskriminierungsbereitschaft und gewalttätige Übergriffe umzuschlagen droht, damit besänftigen lassen. Denn natürlich geht der Rechtsstaat von einer Gesamtlage des friedlichen sozialen Miteinanders aus, in dem die Gerichte nicht fortwährend als Problemlöser und Streitschlichter bemüht werden müssen. Ein Ausnahmezustand permanenter Erregung darf nicht die Regel sein. Herrscht in einer Gesellschaft Daueraufruhr, ist das ein Fall für die Politik und nicht für die Justiz.Das polit-mediale Establishment jedoch beschreitet derzeit einen völlig anderen Weg und gießt damit weiter Öl ins Feuer einer an ihren jeweiligen Polen, Multikulti-Anhängern und Multikulti-Gegnern, bereits maximal empörten Gesellschaft. Man könnte diese Haltung kaum treffender und präziser umreißen als die türkischstämmige Journalistin Ferda Ataman in einer Kolumne der letzten Ausgabe des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL. Sie trägt den fast lyrisch anmutenden Titel „Wo kommen nur all die Rassisten her?“

Die Antwort von Ferda Ataman auf die von ihr selbst gestellte Frage ist so einfach wie wenig überraschend: Die Rassisten waren schon immer da. Der Beweis: Thilo Sarrazin und die große Resonanz auf sein Buch. Die Kolumnistin wird sogar noch eindeutiger, indem sie sich darüber wundert, dass „das Gerede von Überfremdung und ‚Islamisierung‘ keine rote Linie“ überschritten habe und Sarrazin sogar Gast in Talkshows gewesen sei.

Sie empört sich also darüber, dass Thilo Sarrazin seine – übrigens gut fundierten und vielfach belegten – Thesen überhaupt frei vertreten durfte. Schließlich, so unterstellt sie in klarem Widerspruch zur deutschen Rechtsprechung, sei das Rassismus. Was Ferda Ataman hier in einem tatsächlich ernst gemeinten Artikel in Deutschlands führendem Nachrichtenmagazin schreibt, darf man getrost als grandioses Eigentor werten. Denn es zwingt den Leser geradezu zu der Frage, in welchem Land sie lebt und in welchem sie gern leben möchte. Das liberale Deutschland kann es nicht sein. Atamans Thesen sind ein klarer Beleg dafür, dass das, was entschiedenen Befürwortern der bürgerlichen Freiheitsrechte schon länger Sorge bereitet, kein böser Verdacht, keine krude Unterstellung ist, sondern Tatsache:

Mächtige Lobby- und Interessengruppen (vorneweg Justiz- und Innenministerium) sägen derzeit massiv an den Bürgerrechten und versuchen das Diskriminierungsverbot gegen die Freiheitsartikel des Grundgesetzes auszuspielen. Ihnen scheint nicht klar zu sein, dass sie damit nur den Brennstoff für eine weitere Radikalisierung derjenigen liefern, die die repressiven Maßnahmen treffen sollen.

Die SPIEGEL-Kolumne exemplifiziert damit genau das, wovor so viele vermeintliche Rassisten sich fürchten: vor einer feindlichen Übernahme durch Menschen, die mit dem westlichen Rechtssystem aufgrund einer übernommenen oder anerzogenen Ideologie fremdeln und es am liebsten so schnell wie möglich durch eine Rechtsordnung nach ihrem Gusto ersetzen würden. Kaum anders kann man Atamans Empörung über den angeblich laxen Umgang deutscher Justizbeamter mit dem, was sie als Rassismus umdefiniert, deuten. Man kann sich vorstellen, dass sich einer Person, deren Eltern muslimischen Glaubens sind, der Magen umdreht, wenn sie im Fernsehen eine Demonstration patriotischer Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes mitansehen muss. Sicherlich wäre eine solche Demonstration im Morgenland unmöglich. Doch wer lieber im christlichen Abendland als im mehrheitlich muslimischen Morgenland seine Heimat sieht, der wird das wohl ertragen müssen. Oder war Ferda Ataman seinerzeit nicht „Charlie“?

Atamans Argumentation rückt bequeme Wahrheiten geschickt in den Fokus und blendet unbequeme ebenso geschickt aus. Sie erklärt zutreffend: „Es gibt eine völkerrechtlich bindende Erklärung gegen Rassismus, die Deutschland vor 50 Jahren unterzeichnet hat.“ Besagte Anti-Rassismus-Konvention der UN ist aber im Grunde nichts anderes als ein Ausbuchstabieren von Artikel 3 des Grundgesetzes. Das zu unterschreiben war für die Bundesrepublik eine Selbstverständlichkeit. Besonders wichtig im Hinblick auf die Souveränität Deutschlands, sich seine ethnische Zusammensetzung selbst zu wählen, sind aber die von Ferda Ataman weggelassenen Absätze 2 und 3 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung vom 7. März 1966, auf das sie sich bezieht. Dort heißt es: „Dieses Übereinkommen findet keine Anwendung auf Unterscheidungen, Ausschließungen, Beschränkungen oder Bevorzugungen, die ein Vertragsstaat zwischen eigenen und fremden Staatsangehörigen vornimmt. Dieses Übereinkommen ist nicht so auszulegen, als berühre es die Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten über Staatsangehörigkeit, Staatsbürgerschaft oder Einbürgerung, sofern diese Vorschriften nicht Angehörige eines bestimmten Staates diskriminieren.“

Der Verweis auf die Anti-Rassismus-Konvention von 1969 ist also ein klarer Fall von Schießen mit Platzpatronen. Eher ist der Text als Warnung vor dem „Doppelpass“ zu sehen, dem 2000 unter der Regierung Schröder verabschiedeten und danach unter Merkel nicht kassierten Gesetz, wonach man gleichzeitig Deutscher und Angehöriger eines anderen Staates sein kann. Der deutsche Staat hat sich mit diesem Gesetz selbst Rechte entzogen, die ihm Absatz 2 und 3 der Anti-Diskriminierungs-Übereinkunft eindeutig einräumen. Kann man gut finden, muss man aber nicht. Dass der „Doppelpass“ ein Projekt der SPD war, die damit wahrscheinlich Wählerstimmen einzuwerben hoffte, sei nur am Rande erwähnt. Dass damit aber einer „Überfremdung“ durch Menschen Tor und Tür geöffnet wurde, die sich gar nicht als Deutsche fühlen, sondern gedanklich und emotional in der Erdogan-Türkei oder im Scharia-Islam verblieben sind (selbst wenn sie in der deutschen Fußballnationalmannschaft spielen), ist genauso offensichtlich.

Mit dem wahllosen Verschenken der deutschen Staatsangehörigkeit an Menschen, die weder richtig Deutsch können noch sich mit dem deutschen Staat identifizieren, der Duldung integrationsunwilliger und arbeitsscheuer Migranten und der daraus resultierenden Problematik von Parallelgesellschaften wurde die Saat für das ausgestreut, was Ataman heute „Rassismus“ nennt. Offensichtlich ist auch, dass eine Ferda Ataman als Kind türkischer Einwanderer direkte Nutznießerin einer solchen lockeren Einbürgerungsregelung ist und die Vokabel „Überfremdung“ nicht gern hört. Da die Journalistin Islam-Kritiker pauschal als Rassisten einstuft, ist sie wohl selbst auch gedanklich in der Kultur ihrer Ahnen hängen geblieben. Ihre Verunglimpfungsrhetorik beweist eindrucksvoll: Ein deutscher Pass heilt noch nicht vom intoleranten Selbstverständnis islamisch geprägter Gesellschaften. Otto Müller wird trotzdem weiter von „Überfremdung“ reden dürfen. Thilo Sarrazin auch. Und das ist auch gut so. Allen, die meinen, Freiheitsrechte durch Dogmen einer neuen Gleichheitsideologie ausmanövrieren zu dürfen, sei es an dieser Stelle noch mal ganz klar und unmissverständlich gesagt: Freiheit ist nicht verhandelbar.

Freiheit bedeutet: Wer lieber in einer multikulturellen Gesellschaft leben möchte als in einem ethnisch homogenen Land, der hat in einem liberalen Rechtsstaat das Recht, dies so oft, so lange und so entschieden zu vertreten, wie er das möchte. Und wer lieber in einem ethnisch homogenen Land als in einer multikulturellen Gesellschaft leben möchte, der hat in einem liberalen Rechtsstaat genauso das Recht, dies so oft, so lange und so entschieden zu vertreten, wie er das möchte.

Nur weil sich Linke, Grüne, SPD, CDU und CSU in einhelligem Jubel hinter der neuen Vielfalts- und Nach-allen-Seiten-offen-also-nicht-ganz-dicht-Doktrin versammelt haben, muss ich das noch lange nicht.

Ich kann mir ein alternatives politisches Angebot wählen. Ich kann sogar ein alternatives politisches Angebot selbst zusammenstellen, ihm den Namen einer neuen Partei geben und damit bei der nächsten Wahl antreten. Man nennt das auch Pluralismus. Man nennt das auch: Webstoff der Demokratie. Die Grenzen sind dort erreicht, wo auf einmal eine Partei mit dem Anspruch auftritt, diese Balance von Meinungen im freien Wettbewerb zu ihren Gunsten kippen zu dürfen. Und genau diese Tendenz ist in Atamans SPIEGEL-Kolumne mit ihrem Frontalangriff auf Meinungsfreiheit und Gewaltenteilung zu erkennen. Zwischen den Zeilen ist da zu lesen: Ein Erdogan hätte – mit einer ihm hörigen Justiz – so jemandem wie Sarrazin längst die Luft abgedreht. Nein, liebe Frau Ataman, uns ist unser Rechtssystem, uns sind vor allem die Grundrechte, uns ist nicht zuletzt der Bezug auf Gott in deren Präambel – den Gott der abendländischen, nicht der morgenländischen Glaubenstradition – lieb und teuer. Und wer sich damit nicht wohlfühlt, der darf, mit den Worten Walter Lübckes, „jederzeit dieses Land verlassen“.

www.conservo.wordpress.com     6.11.2019
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