Altschulden versus Generationenvertrag

Mal ´was Ökonomisches zum Nachdenken: Schon ´mal gefragt, warum eigentlich die kommenden Generationen die gewaltigen Schuldenberge abtragen sollen, die wir Dies-Zeitigen gerade anhäufen? Einmal abgesehen vom unmoralischen Verhalten unserer Generation nach der Devise „nach mir die Sintflut“, ist es auch logisch zwingend, daß unsere Kinder und Kindeskinder – bei heutigem Schuldenstand mehr als 30 kommende Generationen – diese Schulden eben nicht abzutragen verpflichtet sind. (Sie könnten es auch nicht.)

Die Ursache des Übels war die Umwandlung der gesetzlichen Rente weg von der Kapitalbindung hin zum Umlageverfahren („beitragsgedeckte Rente“). War bis 1969 der Kapitalstock der (staatlichen) Rentenversicherung kräftig angewachsen, so überfrachteten danach die Sozialisten aller Art aus SPDCDUCSUFDPGRÜNE die Sozialkasse mit immer neuen Geschenken an das dankbare Wählervolk, um sich bei Wahlen ihre Stimmen zu sichern. Sie schufen damit einen Sozialhaushalt, der nahezu die Hälfte der Steuereinnahmen unseres Landes ausmacht. Niemand hat gefragt, wer alle diese „Wohltaten auf Pump“ je bezahlen soll.

So weit, so klar, den Letzten beißen die Hunde, also immer die, die die Schulden „erben“. Halt, so einfach ist die Causa aber gar nicht. Jeder Jura-Student lernt sehr bald, daß „Rechtsgeschäfte zu Lasten Dritter“ nicht nur untersagt, sondern glattwegs nicht rechtskräftig sind. „Zu Lasten Dritter“ bedeutet bei der Rente, „zu Lasten der kommenden Generationen“. Und von wegen „erben“: Jeder, der erbberechtigt ist, kann das Erbe ausschlagen. Täte dies die kommende Generation, was wäre dann?

Moralisch betrachtet müßten die jetzt Lebenden, also die Profiteure des bestehenden Sozialsystems, die Schulden abtragen. Geht natürlich nicht wie beim Abtragen eines Kredites bei der Bank. Nein, geht allenfalls nur durch eine Währungsreform und/oder Inflation, also Weginflationierung der Schulden. Eigentlich eine einfache Wahrheit. Doch wer fragt in der Politik noch nach „Moral“?

 

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