Jäger in NRW gegen neues, grünes Jagdgesetz

Von altmod*)

Am Mittwoch fand in Düsseldorf eine Protestdemonstration von NRW-Jägern und Landleuten gegen das beabsichtigte neue Landesjagdgesetz statt. Der NRW-Umweltminister Johannes Remmel – natürlich ein Grüner – möchte mit zusätzlichen Verboten im Jagdgesetz wohl für mehr „Naturschutz“ sorgen. Doch sicher ist das Gegenteil der Fall, wenn sich Grüne in Naturschutzdinge einmischen. Der Sachverstand der grünen Ökoradikalen ist in natur- und naturwissenschaftlichen Dingen meist auf dem Niveau des Wachtelkönigs oder einer Grünbauchunke – pardon: Gelbbauchunke – angesiedelt.

Ich meine, es ist von allgemeinem Interesse, was die Jäger aus NRW an den Absichten des Ministers auszusetzen haben, denn die Grünen haben ja auch in anderen Bundesländern ihre Finger mit in der Gesetzgebung.

Vernünftig denkenden Menschen ist klar, dass es ohne den Beitrag von Jägern und Fischern in der Hege und Naturpflege, vor allem beim Artenerhalt düster aussehen würde. Die Grünen und ihre Großstadt-Entourage machen in den Jägern ohnehin nur schießwütige und Waffen-vernarrte Spießer aus.

Hier der Katalog der 13 Knackpunkte im beabsichtigten NRW-Jagdgesetz aus der Sicht der Jäger:

  1. Der geplante Eingriff in den Katalog der jagdbaren Arten ist ein maßloser und verfassungswidriger Angriff auf die Eigentums- und Handlungsfreiheit. Er missachtet die Hegeleistungen der Jäger für mehr Artenvielfalt und gibt dem Wild weniger statt mehr Schutz.
  2. Die geplante Einführung von jährlichen Schießnachweisen und die geplante Verpflichtung auf bleifreie Büchsengeschosse greifen die Regelungskompetenz des Bundes an.
  3. Das geplante Verbot der Baujagd belastet die ohnehin gefährdeten Arten weiter, gerade in Niederwildgebieten wie dem Münsterland oder dem Niederrhein.
  4. Die vorgesehenen Einschränkungen bei der Fangjagd stehen im krassen Widerspruch zu der vom Land NRW angestrebten Biodiversitätsstrategie. Auch sie belasten seltene Bodenbrüterarten weiter.
  5. Das generelle Tötungsverbot für wildernde Katzen, ohne dass gleichzeitig mildere Alternativen eingeführt werden, verhindert Wildtier- und Artenschutz.
  6. Das geplante Verbot der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd führt zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft, setzt Tierarten und Bodenbrüter immer größerem Druck von Fressfeinden aus und ist völlig praxisfern.
  7. Die geplanten Eingriffe bei der Jagd in Schutzgebieten gefährden 20 Prozent der heutigen Jagdfläche in Nordrhein-Westfalen.
  8. Das geplante Fütterungsverbot von Schwarzwild auch in Notzeiten lässt diese Wildart in der Not verhungern und ist damit absolut tierschutzwidrig.
  9. Die Einschnitte bei der Jagdhundeausbildung bedeuten nicht mehr, sondern weniger Tierschutz.
  10. Die geplante Gleichsetzung von Kleinstvereinen ist eine skandalöse Bevorzugung von Minderheiten und eine gesetzlich verordnete Entmachtung des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen als größter Interessenvertretung und Landesvereinigung der Jäger in Nordrhein-Westfalen.
  11. Die Möglichkeit des örtlichen Verbotes von Kirrungen bezweckt letztendlich ein totales Kirrverbot. Die Mitteilungspflicht per GPS ist praxisfern und erinnert an einen Überwachungsstaat.
  12. Die geplante Änderung des Landesforstgesetzes beabsichtigt ein Verbot der Anwendung von Wildkameras an Kirrungen und ein erleichtertes Zutrittsrecht für Unbefugte. Es gefährdet zudem das derzeit bestehende Vertrauensverhältnis zwischen Waldbesitzern und Waldbesuchern.
  13. Die angestrebte Wiedereinführung der Jagdsteuer ist kategorisch abzulehnen. Sie wird selbst von den empfangsberechtigten Kommunen als nicht geboten angesehen. Jäger erbringen in ganz NRW flächendeckend Leistungen für den Tier- und Artenschutz, die mit Sicherheit beispielhaft sind.

*) „altmod“ ist Blogger (altmod.de) und häufig auf „conservo“ vertreten

 

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